Gewinn bei GbR personen- oder betriebsbezogen

Hallo Ihr lieben Helferlein,
ich wäre Euch zu tiefstem Dank verbunden, wenn Ihr mir bei der folgenden Aufgabe behilflich sein könntet.
Ich bin zwar nicht unwissend in der Buchhaltung, aber das übersteigt doch mein Wissen und meine Einschätzung, also:
Nehmen wir an, ich habe eine GbR (2 Personen) und habe im Jahr 2011 einen Gewinn in Höhe von 130.000,-- EUR erwirtschaftet.
Im Jahr 2012 muss ich als derzeitiger Einnahme-Überschuss-Rechner zur Bilanzierung wechseln.
Jetzt möchte ich aber gerne für 2011 noch einen Investitionsabzugsbetrag gewinnmindernd ansetzen, weiss jedoch, dass im Anschluss an das Konjunkturpaket ab 2011 wieder die alte Gewinngrenze von 100.000,-- EUR gilt (habe ich recht ?).
Und nun meine eigentliche Frage:
Ist der Gewinn nun personenbezogen (also 2 x 65.000,-- EUR) oder aber betriebsbezogen (130.000,-- EUR) zu berücksichtigen.
Vielen lieben Dank für Eure Mithilfe.

Hallo,

ich bin zwar auch kein Steuerberater und somit kein Profi, mir aber ziemlich sicher:
Die GbR macht eine eigene Bilanz und somit geht ger Gewinn zu 100 % in die Bilanz ein und wird so als eine GEsamtsumme behandelt. Beim Ausweisen des Gewinns in der eigenen Steuererklärung ist dann bei jedem die Summe zu versteuern, die seinen Gewinn ausmacht - hier ja wohl 50 : 50.

Aber bitte absichern: Bei uns kann man in der IHK solche Fragen kompetent beantwortet bekommen von den Rechtsberatern. Ist das in anderen Städten doch sicherlich auch so!

Gruß
Regina

Hallo, sorry, keine Ahnung, Antwort würde mich auch interessieren. VG Claudia