Gewinn bei Verkauf von geerbter Wohung?

Eine Person erbt vom verstorbenen Bruder eine von diesem früher selbst genutzte Wohnung und bezahlt entsprechend Erbschaftssteuer.

Angenommen die Person verkauft die geerbte leerstehende Wohnung nach einiger Zeit.

Wenn der Verkaufspreis höher ist als der Preis, zu dem der Bruder vor längerer Zeit die Wohnung einmal gekauft hat (sagen wir vor gut sieben Jahren), entsteht dann für die Person ein Gewinn, der noch einmal zu versteuern wäre (zusätzlich zur Erbschaftsteuer)?

Wenn ja: Würde sich diese Steuer vermindern, wenn ein Teil des Verkaufspreises auf bewegliche Gegenstände entfiele?

Danke und Gruß,
g7rpysoypi

Servus,

wenn zwischen Anschaffung durch den Erblasser und Veräußerung durch den Erben mindestens zehn Jahre liegen, braucht der Gewinn aus dem Verkauf nicht versteuert zu werden. Es kann also Geld wert sein, wenn jetzt noch die paar Jahre gewartet wird.

Wenn das Grundstück zusammen mit Möbeln, Gardinen, Pfannen, Bibliothek und Rasenmäher verkauft wird, fließt nur der anteilige Preis für das Grundstück in die Berechnung mit ein.

Wenn der vereinbarte Preis auf dem Papier offensichtlich zu gunsten der Gegenstände des täglichen Gebrauchs aufgeteilt ist, ist das FA frei darin, eine andere Aufteilung zu schätzen.

Schöne Grüße

MM

Da muss ich Aprilfisch Recht geben. Man hat keinen Freifahrtsschein alles mögliche in das Inventar reinzustecken nur um die Steuer zu sparen.