Eine Person erbt vom verstorbenen Bruder eine von diesem früher selbst genutzte Wohnung und bezahlt entsprechend Erbschaftssteuer.
Angenommen die Person verkauft die geerbte leerstehende Wohnung nach einiger Zeit.
Wenn der Verkaufspreis höher ist als der Preis, zu dem der Bruder vor längerer Zeit die Wohnung einmal gekauft hat (sagen wir vor gut sieben Jahren), entsteht dann für die Person ein Gewinn, der noch einmal zu versteuern wäre (zusätzlich zur Erbschaftsteuer)?
Wenn ja: Würde sich diese Steuer vermindern, wenn ein Teil des Verkaufspreises auf bewegliche Gegenstände entfiele?
Danke und Gruß,
g7rpysoypi