Muss ein selbstständiger Gewerbetreibender den erwirtschafteten Gewinn gleichzeitig in der Einkommensteuererklärung und der Gewerbesteuererklärung angeben?Oder gilt der Gewerbe-gewinn nicht als persönlicher Einkommensgewinn und findet in der Einkommensteuererklärung daher nicht statt?Es wäre insofern seltsam, weil der Gewinn dann ja zweimal versteuert würde.Danke für alle Antworten.
Guten Morgen.
Ja, man muss.
Es handelt sich um zwei Steuern, die beide am Ertrag des Gewerbes bemessen werden.
Die zweifache Besteuerung kommt doch auch sonst mal vor, etwa Mineralöl- und Umsatzsteuer auf Benzin.
Ja, man muss.
Es handelt sich um zwei Steuern, die beide am Ertrag des
Gewerbes bemessen werden.
Nein.
Die Gewerbesteuer wird am Gewerbeertrag bemessen; die Einkommensteuer am zu versteuernden Einkommen.
Aber das sind Feinheiten, die dem Fragesteller kaum weiterhelfen. Deshalb…
Die zweifache Besteuerung kommt doch auch sonst mal vor,
… ist die Gewerbesteuer (mindestens anteilig) auf die Einkommensteuer anrechenbar, so dass insoweit die Doppelbesteuerung vermieden oder doch wenigstens gemildert wird.
Und auch sonst ist der Gesetzgeber bemüht, Doppelbesteuerungen zu vermeiden: Grunderwerbsteuer vs. Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer, Umsatzsteuer vs. Grunderwerbsteuer usw.
Bei der Mineralölsteuer vs. Umsatzsteuer liegt hingegen keine Doppelbesteuerung vor, weil beide Steuerarten unterschiedliche Sachverhalte besteuern.
Was mich an der Fragestellung aber wundert: Jemand, der solche EInkünfte erzielt, sollte diese Mechanismen bereits durchschaut haben.
Und das trotz FAQ 1129, denn wir wissen ja alle, dass hinter solchen Fragen das reine Interesse, aber niemals ein tatsächlicher Sachverhalt steckt. So aufrichtig ist FAQ 1129 schießlich.
Hallo,
Die Gewerbesteuer wird am Gewerbeertrag bemessen; die Einkommensteuer am zu versteuernden Einkommen.
Aber das sind Feinheiten, die dem Fragesteller kaum weiterhelfen. Deshalb…
Eben, der sieht zweimal seinen Gewinn besteuert, wobei ihm möglicherweise nicht klar ist, wie hoch diese Steuer insgesamt effektiv sein mag.
Die zweifache Besteuerung kommt doch auch sonst mal vor,
… ist die Gewerbesteuer (mindestens anteilig) auf die Einkommensteuer anrechenbar, so dass insoweit die Doppelbesteuerung vermieden oder doch wenigstens gemildert wird.
Wobei auch noch der Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500€ zu berücksichtigen wäre.
Und auch sonst ist der Gesetzgeber bemüht, Doppelbesteuerungen zu vermeiden: Grunderwerbsteuer vs. Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer, Umsatzsteuer vs. Grunderwerbsteuer usw.
Bei der Mineralölsteuer vs. Umsatzsteuer liegt hingegen keine Doppelbesteuerung vor, weil beide Steuerarten unterschiedliche Sachverhalte besteuern.
Ändert doch aber für den Steuerzahler nichts daran, dass er auf die Mineralölsteuer (nicht nur darauf, aber eben auch darauf) nochmal Umsatzsteuer bezahlt? Ist vielleicht mathematisch nicht das Doppelte, aber zweimal fällt da trotzdem Steuern an.
Grüße
… ist die Gewerbesteuer (mindestens anteilig) auf die Einkommensteuer anrechenbar, so dass insoweit die Doppelbesteuerung vermieden oder doch wenigstens gemildert wird.
Wobei auch noch der Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500€ zu
berücksichtigen wäre.
Naja, die reduziert ja die zu erhebende Gewerbesteuer. In Höhe des darauf entfallenden Betrages entsteht die Gewerbesteuer ja nicht, es kommt somit nicht zu einer (Doppelzahlung) und entsprechend zu keine Anrechnung.
Bei der Mineralölsteuer vs. Umsatzsteuer liegt hingegen keine Doppelbesteuerung vor, weil beide Steuerarten unterschiedliche Sachverhalte besteuern.
Ändert doch aber für den Steuerzahler nichts daran, dass er
auf die Mineralölsteuer (nicht nur darauf, aber eben auch
darauf) nochmal Umsatzsteuer bezahlt? Ist vielleicht
mathematisch nicht das Doppelte, aber zweimal fällt da
trotzdem Steuern an.
Also wenn wir uns beide oft genug gegenseitig dasselbe Grundstück hin- und herverkaufen, ist das Geld auch beim Finanzamt.
Da muss man auch gar nichts diskutieren. Wenn ich 119 Euro einnehme, bezahle ich 19 Umsatzsteuer und (beisielsweise) 42 Einkommensteuer, also insgesamt bleiben mir von den 119 genau 58. Dann muss ich noch Versicherungen davon bezahlen und Pflichtbeiträge, sagen wir mal insgesamt 20. Nun habe ich noch 38 übrig von den 199.
Trotzdem kommt keiner auf die Idee zu sagen, die Einnahme von 119 wurde mehrfach belastet.