Hi,
kann mir jemand sagen wie es sich bei einer KG steuerlich verhält wenn nicht der komplette Gewinn an die
Gesellschafter ausgezahlt werden soll, sondern ein Teil des Jahresüberschusses in der Firma verbleiben
soll?
a) Ist dies überhaupt möglich?
b) Wie wird das steuerlich gehandelt?
Vielen Dank für Eure Hilfe 
Servus,
es handelt sich um eine Personengesellschaft. Bei diesen wird das Ergebnis immer den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet, gleich in dem Jahr, in dem es erzielt worden ist. Und ganz unabhängig davon, was davon entnommen wird.
Wenn es keine besonderen Vereinbarungen dazu gibt, können die Gesellschafter entnehmen, so viel oder so wenig sie wollen. Das hat keinen Einfluss auf die Einkünfte, die sie versteuern müssen.
Die Kapitalkonten der einzelnen Gesellschafter werden von Jahr zu Jahr fortgeschrieben, so daß für jeden (und auch für die anderen) erkennbar ist, was für welche Entnahmen zur Verfügung steht oder auch nicht.
In diesem Punkt sind Personengesellschaften betreffend die Buchhalterey höchst sensible Tierchen: Wenn die Kapitalkonten der Gesellschafter einmal versaubeutelt sind, kriegt man sie hernach nie wieder auf festen Grund.
Schöne Grüße
MM
Hi 
…und erst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort - bei diesem Sachverhalt stellt sich mir die
Frage wie eine KG vernünftig Liquidität aufbauen kann? Es handelt sich ja eigentlich beim Gewinn dann
um den Privatanteil der Gesellschafter (den diese ja auch versteuert haben in der
Einkommenssteuererklärung). Im Prinzip kommt dies ja einer „Einlage von Barmitteln“ gleich?
Grüße!
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Die KG kann Liquidität aufbauen indem die Gesellschafter schlicht und einfach nichts entnehmen bzw. nicht den kompletten Gewinn entnehmen.
Grüße
Stefan
… versteuert muss der Gewinn bei der Einkommenssteuererklärung aber ja trotzdem - auch wenn er nicht
entnommen wird?
grüße
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Servus,
… versteuert muss der Gewinn bei der
Einkommensteuererklärung aber ja trotzdem -
ja - allerdings täte ich den Aufbau von Eigenkapital aus versteuertem Einkommen nicht per se unvernünftig nennen; zumindest ist er nicht ganz unüblich: Alle Kapitalgesellschaften machen das so, z.B. - Es gibt, im Gegenteil, nicht so sehr viele Fälle, in denen das anders ist. z.B. Unterstützungskassen, aber das ist ein ganz anderes Thema.
Was die Tatsache betrifft, daß jemand Steuern bezahlt: Da gibts unterschiedliche Meinungen - mit ist u.a. eine pensionierte Postbeamtin, ex „Graue Post“ = Fernmelder, bekannt, die sich drüber freut, sichtbare Beträge an ESt zu bezahlen. Das hat beim Jahrgang 1922 u.a. damit zu tun, daß das eine Art Beleg dafür ist, daß sie ein Leben lang auf eigenen Füßen gestanden hat - trotz des Männermangels in diesem Jahrgang keine Selbstverständlchkeit; und beim altwürttembergischen Liberalismus im Geist von Bebenhausen auch damit, daß unter der Voraussetzung, daß nach Leistungsfähigkeit Steuern erhoben werden, das Zahlen von ESt ein Beleg für die Leistungsfähigkeit der Person ist.
Schäne Grüße
MM