Liebe/-r Experte/-in,
wie kann ich für mein nebenberufliches Gewerbe noch den Gewinn für 2009 mindern.
Wie verhält es sich mit Gewinnrücklagen und wie hoch nimmt man diese max. an (in %)?
Ich bin um jede Idee und Hilfe dankbar.
Grüße Karlheinz
Liebe/-r Experte/-in,
wie kann ich für mein nebenberufliches Gewerbe noch den Gewinn für 2009 mindern.
Wie verhält es sich mit Gewinnrücklagen und wie hoch nimmt man diese max. an (in %)?
Ich bin um jede Idee und Hilfe dankbar.
Grüße Karlheinz
Hallo
Tja, ich gehe mal von einer EÜR aus (nebenberuflich?)
Ein Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) lohnt sich nur, wenn das Wirtschaftsgut, für das es gebildet wurde, auch tatsächlich angeschafft wird. (40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten). (Gewinngrenze beachten 100.000 bei EÜR)
Sonst fällt mir nur noch die degressive Abschreibung für Wirtschaftsgüter, welche 2009 angeschafft wurden, ein (§ 7 (2) EStG).
MfG
Hallo,
sie meinen eine gewinnmindernde rücklage: früher ansparabschreibung, nunmehr investitionsabzugsbetrag genannt. diesen können sie für geplante investitionen bilden, max. 40% des betrages, für innerhalb 2er jahre und max. 154.000€. es hat also nur eine steueraufschiebende wirkung.
mfg ignaz
Hallo carlo 70,
um diese Frage beantworten zu können, würde ich weitere Informationen benötigen. Was ist bereits an Ausgaben angefallen? Existenzgründer? Usw?
Inge J.
Hallo Karlheinz,
aus dem Bereich der Rücklagen wird das kaum möglich sein, Sie können evtl. noch Rückstellungen bilden, wenn Sie entsprechende Risiken, welche der Höhe nach noch nicht beziffert sind einstellen, Rückstellungen für erwartbare Kosten wie Mängelrügen etc. ist aber nur dann möglich, wenn das Risiko wirklich besteht.
Alternativ können Sie Sie die so genannte Ansparabschreibung bilden, für bewegliche Wirtschaftsgüter, welche in den beiden nächsten Wirtschaftsjahren angeschafft werden sollen (und müssen), eine Vergüstigung um die Liquidität von Kleinunternehmen und Existenzgründern zu fördern.
Bitte beachten, hierbei wird nur die Liquidität durch
Vorwegnahme gestärkt, über die Dauer der Investition
bleiben die Abschreibungen nach dem Gesetz gleich, die Ansparung ist nach Investition entsprechend aufzulösen.
Natürlich muss hierzu auch der Nachweis einer Investition belegt werden (z.B. Angebot für Ankauf einer EDV Anlage in 2011 oder dgl.)
Grüße
Al
Hallo Karlheinz, eines vorweg: Gewinnrücklagen sind im Nebengewerbe so nicht möglich, zumindest keine steuerbegünstigende.
Wenn ich die Ausgangsfrage richtig verstehe, geht bei der Frage um „nachträgliche, nach Ablauf des Jahres 2009“ mögliche Gewinnreduzierungen, richtig? Gewinnreduzierungen allgemein sind natürlich durch normale Betriebsausgaben und durch die Anschaffung von abschreibungsfähigen betrieblichen Gütern möglich, da die Anschaffungen aber im Kalenderjahr selbst nachweisbar (z. B. Kontoauszug bzw. Rechnungsquittung) getätigt werden müssen, ist das im Nachhinein nur schwer bzw. eingeschränkt vermittelbar.
Ebensowenig ist ein nachträglicher, womöglich erst in 2010 vorgenommener Abzug von Versicherungsleistungen (z. B. Zahlungen für die sog. Rürup-Rente) nicht möglich, auch dies muss im laufenden Kalenderjahr bis zum Jahresende abgewickelt/gezahlt worden sein, sonst gilt es nicht.
Dementsprechend sind steuermindernde Maßnahmen im Nachhinein nur sehr eingeschränkt möglich, für ein Nebengewerbe sehe ich da nichts, was außerhalb der normalen Betriebsausgaben machbar wäre; und Quittungen/Rechnungen sind für die Nachweispflicht immer obligatorisch.
Ich hoffe, ich konnte trotz der inhaltlich wahrscheinlich nicht befriedigenden Antwort etwas helfen.
Herzlichen Gruß
Jan van Dieken
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Grundsätzlich müssen Sie den Gewinn versteuern, den Sie erzielt haben (§ 4 Abs.1 und 3 EStG). Rückwirkende Reduzierungen sind grundsätzlich nicht möglich.
Ich sehe nur die Möglichkeit, einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs.1 EStG zu bilden, wenn Sie nachweislich die Anschaffung eines beweglichen Wirtschaftsguts planen; dann sind 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten möglich.
Achtung: Erwerben Sie das WG nicht innerhalb von 3 Jahren (also bis einschließlich 2012) wird der Gewinn 2009 rückwirkend wieder erhöht. Dies ist äußerst negativ, da Sie die Nachzahlung der Steuer verzinsen müssen.
mfG
Uwe Grobshäuser
Hallo Karlheinz,
Sorry für die späte Antwort.
Ich gehe mal davon aus, dass der Gewinn des Nebengewerbes mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt wird. Bei dieser Gewinnermittlungsart gibt es keine Gewinnrücklage. Die einzigste Möglichkeit diesen Gewinn „rückwirkend“ zu mindern ist der Investitionsabzugsbetrag. Da wird für eine zukünfte geplante betriebliche Anschaffung ein Gewinnabzug in Höhe von 40% der geplanten Anschaffungskosten vorgenommen. Die Anschaffung muss in den folgenden 3 Jahren erfolgen, ansonsten wird dieser Gewinnabzug rückgängig gemacht. Es sollte auch darauf geachtet werden nicht zu großzügig mit der Berechnung des Gewinnabzug zu sein, da auch ein zu hoher Abzug ebenfalls rückgängig gemacht wird.
Weitere Gewinnminderungen fallen mir nur bei der Bilanzierung ein.
Sonnige Grüße Soni