Gewinn = Umsatz?

Halli Hallöle Forum,

ich habe vor ca. 2 Jahren ein Gewerbe angemeldet, hatte aber bis zum Zeitpunk von vor 3 Monaten keine Gewinne/Umsätze erzielt. Jetzt bin wie gesagt seid 3 Monaten (Mai/April/Juni) als Dienstleister beschäftigt und erhalte ein Beispielmarge von 1500 Euro inkl. MwSt. Ebenso bin ich als studentischer HiWi beschäftigt und erhalte eine Beispielgehalt von 500 Euro.
Ich habe nun folgende Fragen:

1.) Da ich noch Kindergeld erhalte, und ich bis zum Jahresende die Kindergeldgrenze nicht überschreiten darf (ca. 6560 €?), was wohl der Fall sein wird, muss ich etwas dagegen tun, sodass ich keine Rückzahlung leisten muss. Aber was?

2.) Ist es denn überhaupt Lohnenswert als Gewerbetreibender für 1500 Euro im Monat zu arbeiten? Was sind so die durchschnittlichen Zahlen für Krankenversicherung, Sozialversicherung, etc.

3.) Bevor ich angefangen habe dort zu arbeiten, habe ichmirauch Sachen geholt, (z.B. Drucker, Schreibtischlampe,…) von denen ich noch die Rechnung habe. Ist es möglich diese Rückwirkend in der Umsatzsteuervoranmeldung aufzuführen oder geschieht das bei der jährlichen Umsatzsteuererklärung?

4.) Ist es bei meiner Marge notwendig am Jahresende eine Einkommenssteuererklärung zu machen? Wenn ja, wie hoch muss ich bei dieser Marge Steuern zahlen?

5.) Ist bei mir dann Umsatz = Gewinn ? Oder kann ich zu dem Gewinn Kosten wie die MwSt vom Drucker, Lampe, etc. abziehen? Kann ichmeinen Gewinn mindern indem ich mir etwas Kaufe? Wenn ja, muss der Kauf dann für private oder geschäftliche Zwecke genutzt werden?

Ich habe zwar bei Klicktipps.de schon ein bisschen was gelesen, aber wirkliche Meinungen gab es da nicht.

Wäre sehr dankbar für Euere Hilfe

Viele sonnige Grüße Ramo

Beantworte hier nur die Fragen, zu denen ich auch was weiß:

2.) Ist es denn überhaupt Lohnenswert als Gewerbetreibender
für 1500 Euro im Monat zu arbeiten? Was sind so die
durchschnittlichen Zahlen für Krankenversicherung,
Sozialversicherung, etc.

Du musst dich garnicht versichern. Welche Krankenversicherung für dich die beste ist, muss du selbst schauen.
Ob es für dich lohnenswert ist? Das weißt du doch besser…

3.) Bevor ich angefangen habe dort zu arbeiten, habe
ichmirauch Sachen geholt, (z.B. Drucker,
Schreibtischlampe,…) von denen ich noch die Rechnung habe.
Ist es möglich diese Rückwirkend in der
Umsatzsteuervoranmeldung aufzuführen oder geschieht das bei
der jährlichen Umsatzsteuererklärung?

Ja ist möglich.

4.) Ist es bei meiner Marge notwendig am Jahresende eine
Einkommenssteuererklärung zu machen? Wenn ja, wie hoch muss
ich bei dieser Marge Steuern zahlen?

Welche Marge?

5.) Ist bei mir dann Umsatz = Gewinn ? Oder kann ich zu dem
Gewinn Kosten wie die MwSt vom Drucker, Lampe, etc. abziehen?
Kann ichmeinen Gewinn mindern indem ich mir etwas Kaufe? Wenn
ja, muss der Kauf dann für private oder geschäftliche Zwecke
genutzt werden?

Bsp.: 12 Monate

Umsatz= 18.000€
Kosten(wie dein Drucker, Lampe und weiß der Teufel alles): 9.000€

Gewinn: 9.000€

Hi,

5.) Ist bei mir dann Umsatz = Gewinn ? Oder kann ich zu dem
Gewinn Kosten wie die MwSt vom Drucker, Lampe, etc. abziehen?
Kann ichmeinen Gewinn mindern indem ich mir etwas Kaufe? Wenn
ja, muss der Kauf dann für private oder geschäftliche Zwecke
genutzt werden?

Bsp.: 12 Monate

Umsatz= 18.000€
Kosten(wie dein Drucker, Lampe und weiß der Teufel alles):
9.000€

Gewinn: 9.000€

Also würde auch sowas wie ein Auto dazuzählen? Oder nur wenn ich es gewerblich nutze? Oder gelten alle Sachen die ich mir kaufe, egal ob privat oder gewerblich genutzt als Gewinnreduzierung?

4.) Ist es bei meiner Marge notwendig am Jahresende eine
Einkommenssteuererklärung zu machen? Wenn ja, wie hoch muss
ich bei dieser Marge Steuern zahlen?

Welche Marge?

Ich meinte das Entgelt (1500 €).

Die Frage ob sich das für mich lohnt, wurde deshalb gestellt, weil ich mir im Moment darüber nicht im klaren bin, was ich bei der Einkommenssteuererklärung alles an Steuern abgeben muss, angenommen mein Gewinn wäre gleich dem Umsatz und ich hätte keine Kosten.

Viele Grüße Ramo

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Hi Ramo,

Du schmeisst ein paar Begriff wild durcheinander. Ich hoffe, ich habe Dich richtig verstanden. Auch ich kann nicht alle Fragen beantworten.

ich habe vor ca. 2 Jahren ein Gewerbe angemeldet, hatte aber
bis zum Zeitpunk von vor 3 Monaten keine Gewinne/Umsätze
erzielt. Jetzt bin wie gesagt seid 3 Monaten (Mai/April/Juni)
als Dienstleister beschäftigt und erhalte ein Beispielmarge
von 1500 Euro inkl. MwSt. Ebenso bin ich als studentischer
HiWi beschäftigt und erhalte eine Beispielgehalt von 500 Euro.

Wenn Du als Dienstleister beschäftigt bist, bist Du angestellt. Dann bekommst Du ein Gehalt, genauso wie als studentsicher HiWi. Wenn Du als Dienstleister selbständig bist, stellst Du Honorar in Rechnung.

3.) Bevor ich angefangen habe dort zu arbeiten, habe
ichmirauch Sachen geholt, (z.B. Drucker,
Schreibtischlampe,…) von denen ich noch die Rechnung habe.
Ist es möglich diese Rückwirkend in der
Umsatzsteuervoranmeldung aufzuführen oder geschieht das bei
der jährlichen Umsatzsteuererklärung?

Alle Dinge, die für Dein Gewerbe benötigt werden, kannst Du auch bei der Steuer geltend machen.

4.) Ist es bei meiner Marge notwendig am Jahresende eine
Einkommenssteuererklärung zu machen? Wenn ja, wie hoch muss
ich bei dieser Marge Steuern zahlen?

Eine „Marge“ ist normalerweise die Differenz zwischen Deinem Einkaufspreis (einer Wahre) und dem Verkaufspreis. Was meinst Du damit?

5.) Ist bei mir dann Umsatz = Gewinn ? Oder kann ich zu dem
Gewinn Kosten wie die MwSt vom Drucker, Lampe, etc. abziehen?
Kann ichmeinen Gewinn mindern indem ich mir etwas Kaufe? Wenn
ja, muss der Kauf dann für private oder geschäftliche Zwecke
genutzt werden?

Umsatz ist die Kohle, die über Dein Bankkonto läuft. Das hat mit Deinem Gewinn nur bedingt etwas zu tun. Dein Gewinn setzt sich aus Deinen Einnahmen abzüglich Deinem Unternehmerlohn und Deinen Ausgaben zusammen (sehr vereinfacht). Zu den Ausgaben gehören natürlich auch Dinge, die Du für geschäftliche Zwecke benötigst. Die kannst Du steuerlich geltend machen d.h. sie schmälern Deinen Gewinn. Dinge, die Du privat nutzt, sind Deine private Sache. Sie haben mit dem Geschäft nichts zu tun.

bye
Rolf

bitte FAQ 1129 beachten
Hi !

Steuerliche Fragen gehören, auch damit spätere Frager die Antworten leichter finden, in das Brett „Steuern“. Dort, genauso wie hier, gilt für Fragen zum Steuerrecht die FAQ:1129 (Verbot der Steuerberatung = Verbot der ICH - DU - Formulierung).

BARUL76

Danke Rolf und sorry Barul,

Rolf, ich meine mit Marge mein Honorar. Die Frage bezog sich darauf, ob eine Person A mit einem Gewinn von 12 x 1500 Euro Einkommenssteuerpflichtig ist und ob man dazu einen pauschalen Prozentsatz nennen kann der steuerlich berechnet wird bei der Einkommenssteuererklärung.

Aber diese Frage wrde ich wohl in einem anderen Forum stellen müssen :smile:

Gruß Ramo

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Also würde auch sowas wie ein Auto dazuzählen? Oder nur wenn
ich es gewerblich nutze? Oder gelten alle Sachen die ich mir
kaufe, egal ob privat oder gewerblich genutzt als
Gewinnreduzierung?

Zu 1. Ja, zu 2. natürlich nur geschäftlich