Hallo!
Nehmen wir mal an, das FA fragt im Juni 2009 nach einer unverzüglichen Übermittlung der GuV für 2006, der Unternehmer besitzt aber keinerlei Belege mehr aus diesem Jahr und kann entsprechend nicht nachvollziehen, wann welche Ausgaben und Einnahmen gemacht wurden, gäbe es da eine Möglichkeit drum herum zu kommen?
Es könnte ja schließlich sein, dass eine Freundschaft des Unternehmers sich immer um die Buchhaltung gekümmert hat, die Belege alle noch haben müsste, nun aber nicht mehr Freund und nicht mehr erreichbar ist…
Es handelt sich um einen Gesamtverlust von unter 1100,00 € und das Gewerbe ist seit Mai 2006 auch nicht mehr aktiv.
Danke für die Hilfe!
nein, da kommt nicht drumherum! Und eine GuV soll wohl hoffentlcih nicht Bilanz bedeuten - dann eher wohl EÜR.
Das jahr 2006 ist ja nun nicht so lange her, da muss man doch noch Unterlagen haben oder sich beschaffen können!
Wenn erst das Finazamt schätzt, sieht es schlecht aus!
E.
besitzt aber keinerlei Belege mehr aus diesem Jahr und kann
entsprechend nicht nachvollziehen, wann welche Ausgaben und
Das ist ganz schlecht. Steuerlich relevante beleg müssen 10 Jahre aufgehoben werden. Da wird das FA verschnupft reagieren.
Einnahmen gemacht wurden, gäbe es da eine Möglichkeit drum
herum zu kommen?
Nee.
Es könnte ja schließlich sein, dass eine Freundschaft des
Unternehmers sich immer um die Buchhaltung gekümmert hat, die
Belege alle noch haben müsste, nun aber nicht mehr Freund und
nicht mehr erreichbar ist…
Was spielt das für eine Rolle ? Gelten für befreundete Buchhalter andere Regeln, als für nicht-befreundete.