Detailfragen und Fachchinesisch
Hallo,
vielen Dank für die tollen Tips!!
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…ist entweder in jedem Monat der
genaue Anteil (über die Einzelverbindungsnachweise) zu
ermitteln …
Bzgl. der Online- und Telefonkosten: ich kann anhand des Einzelverbindungsnachweises (Telekom) nur die Tel.gespräche auseinanderklamüsern. Bei den Onlinekosten heißt es auf der Rechnung nur „Andere Anbieter“ (weil ich mich mit analogem Modem und call-by-call-Anbietern einwähle) und dann sind die jeweiligen Anbieter und ihre Kosten aufgelistet.
Daraus geht natürlich dann nicht hervor, was ich privat „gesurft“ habe und was ich geschäftlich an Online-Zeit benötigt habe für Bild-Uploads und Ausfüllen div. Galerieninfos usw.
Ist das realistisch, wenn ich meine Tel.rechnung incl. der Onlinegebühren mit 25% geschäftlich aufdrösele?
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Wie rechnet sich da das Kilometergeld?
Dafür gibt es zwei Methoden. Entweder es werden alle
tatsächlichen Aufwendungen (Steuer, Versicherung, Treibstoff,
Reparatur, Parken,…) mit dem aus dem Fahrtenbuch ermittelten
Anteil angesetzt oder du schreibst Reisekostenabrechnungen.
Dies ist nur unter bestimmten weiteren Voraussetzungen möglich
(z.B. der Pkw darf steuerlich nicht zum Betriebsvermögen
zählen). In diesem Fall wäre je gefahrenem Kilometer ein
Betrag von € 0,30 in Ansatz zu bringen.
Nachdem es sich hier nur um sporadische, eher seltene Fahrten zu Kunden dreht, oder zum Paketdienst für den Versand meiner Artikel, langt es da, wenn ich ein Fahrtenbuch nur mit den geschäftlichen Fahrten schreibe und da die entsprechenden Kilometer mit 0,30 Euro ansetze - ohne Tankquittungen, Reparaturrechnungen usw., das Auto ist ja rein privat?
Wie sollte dann idealerweise das Fahrtenbuch aussehen in diesem Fall? Muss ich die privaten Fahrten auch auflisten, damit die Anfangs- und Endkilometerstände nahtlos sind?
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Nach der neusten Rechtsprechung dürfte es durchaus die
Möglichkeit geben, ein „häusliches Arbeitszimmer“ anzunehmen.
Ich weiß natürlich nicht, wie der Grundriss deiner Wohnung
aussieht. Wenn es sich aber nicht um eine 1-Zimmer-Wohnung
handelt, sollte zumindest der Ansatz von € 1.250 im Jahr
möglich sein.
Naja, das glaub ich eher weniger in meinem Fall: Ich hab 2 ZKB und im Wohnzimmer, das recht groß ist, ist eine Ecke reserviert für meine Malerei, Staffelei, Regale für Malutensilien, Maltisch usw. Aber das wäre als „Arbeitszimmer“ schon weit hergeholt, oder?
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Wenn irgendwelches Anlagevermögen vorhanden ist, sollten
bereits monatlich die darauf entfallenden Abschreibungen
gebucht werden.
Wie verhält es sich damit: ich benutze ja für alle „Bürotätigkeiten“ den PC, da mache ich auch mittels Software die GuV usw.
Jetzt hab ich eine neue Festplatte gebraucht, weil die alte immer wieder Aussetzer hatte. Die neue hat 95 Euro gekostet.
Kann ich die als Betriebsausgabe in meine Buchungsaufstellungen mit aufnehmen?
Ich kenne mich mit der Thematik „Abschreibungen“ null aus. Muss man so eine Festplatte (???) „abschreiben“, sie hat ja „nur“ 95 Euro gekostet? Oder nehme ich die Rechnung für die Platte einfach als Ausgabe mit auf, wie meinetwegen die Software für meine Buchhaltung?
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Zahlst du außer bei Ebay sonst noch Vermittlungsgebühren?
Ich soll laut Steuerberater den Kontenrahmen 04 verwenden, kann ich auch in meiner Software gut einstellen.
Dort werden die ganzen „Konten“ Kategorien genannt.
Unter was fällt z.B. der Posten für die „Ebay-Gebühren und Provisionen“? Gibts da ein spezielles Konto/Kategorie oder einfach „sonstige betriebliche Aufwendungen“?
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Kontoführungsgebühr (pauschal € 16 im Jahr)?
Ja, klar. Aber führt man die dann monatlich (anteilsmäßig) in der Gewinn-Verlustrechnung mit auf (das Arbeitsamt will ja jedes Quartal zur Berechnung meines ARbeitslosengeldes eine GuV bzgl. meiner selbstst. Nebentätigkeit)?
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und, und, und. Geh doch in deinem Buchhaltungsprogramm einfach
mal den Kontenplan/Kontenrahmen durch. Vielleicht fällt dir ja
beim Lesen der ganzen Positionen noch was ein.
Apropos: gibt es irgendwo in den Weiten des Web diese ganzen Begriffe aus dem Kontenrahmen 04 mal erklärt?
Da stehen soviel „fachchinesische“ Begriffe drin, da wüsste ich gar nicht mal, was da drunter fallen soll … (Forderung aus Lieferung und Leistung, Forderungsverluste, Gewinnrücklange, Gewinnvortrag, Rückstellungen, Sonderposten mit Rücklageanteil, sonstige Ausleihungen, Kosten der Warenabgabe, dann der ganze Unterschied zwischen Erträge/Verbindlichkeiten/Aufwendungen/Einnahmen/Forderungen - also bei mir sind Erträge irgendwie Einnahmen und Aufwendungen sind bei mir irgendwie auch Forderungen … das ist alles ziemlich verworren für einen Laien).
Danke vielmals auf jeden Fall für die vielen kompetenten Tips.
Chris