Gewinn/Verlust-Aufstellung: was soll/kann da rein?

Hallo,

ich bin arbeitslos und habe nebenberuflich eine freiberufl./selbstständige Nebentätigkeit (Kunst/Malerei) angemeldet.

Das Arbeitsamt will nun alle 3 Monate eine Übersicht über meine Gewinne und Verluste. Anhand derer wird dann - keine Ahnung, wie - ausklamüsert, was sie mir vom Arbeitslosengeld abziehen.

Ich hab mir eine Software zugelegt (DataBecker Kassenbuch), wo ich alle Buchungen eingetragen habe, also Einnahmen durch Verkäufe, Ausgaben z.B. durch Software, Fachliteratur, Materialeinkauf.

Mir ist jetzt nur nicht ganz klar, was alles in die Gewinn- und Verlustaufstellung reinkommt, zumindest nicht, was in diese quartalsmäßige rein soll. Am Ende des Jahres will ich den ganzen Steuerkram fürs FINANZAMT vom Steuerberater machen lassen.


Kann ich in der quartalsmäßigen Aufstellung meiner Gewinne und Verluste auch Posten angeben, die ja eigentlich auch Betriebsausgaben sind wie: Telefonkosten, Onlinekosten (da ich vorwiegend online verkaufe -> EBAY z.B. oder andere Online-Galerien); wie splittet man die zu welchem Prozentsatz in privat und geschäftlich?


Gebe ich in dieser Quartalsaufstellung fürs Arbeitsamt auch an, was in dem jeweiligen Quartal laut meinem FAhrtenbuch an Fahrtkosten aufgelaufen ist?
Wie rechnet sich da das Kilometergeld?


Arbeitszimmer usw. kann ich laut Steuerberater nicht absetzen, weil es kein alleinig geschäftlich genutzter Raum ist, sondern überwiegend privat. Aber das ist nicht so tragisch. Das, was an Kosten viel aufläuft, sind eben z.B. Tel./Onlinegebühren siehe oben.

Was kann man, sollte man sonst noch in die quartalsmäßige Aufstellung der „Gewinne und Verluste“ fürs Arbeitsamt eintragen?

Ich möchte ja nicht, dass ich vor lauter Schusseligkeit, weil ich nicht weiß, was ich noch an Betriebsausgaben angeben muss, soll, kann, am Ende des Quartals von Seiten des AA mein „blaues Wunder“ erleben.

Danke. Chris

Hi !

Die von dir erstellte Gewinn- und Verlustrechnung (EÜR) ist auf der Basis des Steuerrechtes aufzustellen. Das mit dem Buchhaltungsprogramm ist schon mal Klasse. Jetzt muss nur noch alles ordentlich erfasst werden und auf Knopfdruck hast du die EÜR.


Kann ich in der quartalsmäßigen Aufstellung meiner Gewinne und
Verluste auch Posten angeben, die ja eigentlich auch
Betriebsausgaben sind wie: Telefonkosten, Onlinekosten (da ich
vorwiegend online verkaufe -> EBAY z.B. oder andere
Online-Galerien); wie splittet man die zu welchem Prozentsatz
in privat und geschäftlich?

Bei diesen Kosten ist es keine Frage des KANN, sondern des MUSS. Die Kosten sind monatlich zu erfassen! Zum Verfahren: Nach neuester Verwaltungsauffassung des Bundesfinanzministeriums ist entweder in jedem Monat der genaue Anteil (über die Einzelverbindungsnachweise) zu ermitteln oder zur Vereinfachung darf auch über einen zusammenhängenden Zeitraum von 3 Monaten der Anteil ermittelt und dann auf die übrigen Monate angewendet werden. In der Praxis wird dennoch häufig nach der Verwaltungsauffassung einfach ein Anteil geschätzt, der nahe genug an der Realität liegt.

Gebe ich in dieser Quartalsaufstellung fürs Arbeitsamt auch
an, was in dem jeweiligen Quartal laut meinem FAhrtenbuch an
Fahrtkosten aufgelaufen ist?

Selbstverständlich. Alle Kosten, die anfallen, sind regelmäßig zu erfassen.

Wie rechnet sich da das Kilometergeld?

Dafür gibt es zwei Methoden. Entweder es werden alle tatsächlichen Aufwendungen (Steuer, Versicherung, Treibstoff, Reparatur, Parken,…) mit dem aus dem Fahrtenbuch ermittelten Anteil angesetzt oder du schreibst Reisekostenabrechnungen. Dies ist nur unter bestimmten weiteren Voraussetzungen möglich (z.B. der Pkw darf steuerlich nicht zum Betriebsvermögen zählen). In diesem Fall wäre je gefahrenem Kilometer ein Betrag von € 0,30 in Ansatz zu bringen.

Arbeitszimmer usw. kann ich laut Steuerberater nicht absetzen,
weil es kein alleinig geschäftlich genutzter Raum ist, sondern
überwiegend privat. Aber das ist nicht so tragisch. Das, was
an Kosten viel aufläuft, sind eben z.B. Tel./Onlinegebühren
siehe oben.

Nach der neusten Rechtsprechung dürfte es durchaus die Möglichkeit geben, ein „häusliches Arbeitszimmer“ anzunehmen. Ich weiß natürlich nicht, wie der Grundriss deiner Wohnung aussieht. Wenn es sich aber nicht um eine 1-Zimmer-Wohnung handelt, sollte zumindest der Ansatz von € 1.250 im Jahr möglich sein.

Was kann man, sollte man sonst noch in die quartalsmäßige
Aufstellung der „Gewinne und Verluste“ fürs Arbeitsamt
eintragen?

Wenn irgendwelches Anlagevermögen vorhanden ist, sollten bereits monatlich die darauf entfallenden Abschreibungen gebucht werden. Fallen Reisekosten an (zu Messen/Ausstellungen; Hotelbesuche; Bewirtungskosten)? Zu den Reisekosten zählen für mich auch Verpflegungsmehraufwendungen. Zahlst du außer bei Ebay sonst noch Vermittlungsgebühren? Kontoführungsgebühr (pauschal € 16 im Jahr)?

und, und, und. Geh doch in deinem Buchhaltungsprogramm einfach mal den Kontenplan/Kontenrahmen durch. Vielleicht fällt dir ja beim Lesen der ganzen Positionen noch was ein. Im Zweifel, was sich hinter bestimmten Positionen verbirgt, kannst du ja mal eine Frage vorzugsweise in den Brettern „Steuern“ oder „BWL“ stellen.

BARUL76

Detailfragen und Fachchinesisch
Hallo,

vielen Dank für die tollen Tips!!

*****

…ist entweder in jedem Monat der
genaue Anteil (über die Einzelverbindungsnachweise) zu
ermitteln …

Bzgl. der Online- und Telefonkosten: ich kann anhand des Einzelverbindungsnachweises (Telekom) nur die Tel.gespräche auseinanderklamüsern. Bei den Onlinekosten heißt es auf der Rechnung nur „Andere Anbieter“ (weil ich mich mit analogem Modem und call-by-call-Anbietern einwähle) und dann sind die jeweiligen Anbieter und ihre Kosten aufgelistet.
Daraus geht natürlich dann nicht hervor, was ich privat „gesurft“ habe und was ich geschäftlich an Online-Zeit benötigt habe für Bild-Uploads und Ausfüllen div. Galerieninfos usw.
Ist das realistisch, wenn ich meine Tel.rechnung incl. der Onlinegebühren mit 25% geschäftlich aufdrösele?

*****

Wie rechnet sich da das Kilometergeld?

Dafür gibt es zwei Methoden. Entweder es werden alle
tatsächlichen Aufwendungen (Steuer, Versicherung, Treibstoff,
Reparatur, Parken,…) mit dem aus dem Fahrtenbuch ermittelten
Anteil angesetzt oder du schreibst Reisekostenabrechnungen.
Dies ist nur unter bestimmten weiteren Voraussetzungen möglich
(z.B. der Pkw darf steuerlich nicht zum Betriebsvermögen
zählen). In diesem Fall wäre je gefahrenem Kilometer ein
Betrag von € 0,30 in Ansatz zu bringen.

Nachdem es sich hier nur um sporadische, eher seltene Fahrten zu Kunden dreht, oder zum Paketdienst für den Versand meiner Artikel, langt es da, wenn ich ein Fahrtenbuch nur mit den geschäftlichen Fahrten schreibe und da die entsprechenden Kilometer mit 0,30 Euro ansetze - ohne Tankquittungen, Reparaturrechnungen usw., das Auto ist ja rein privat?

Wie sollte dann idealerweise das Fahrtenbuch aussehen in diesem Fall? Muss ich die privaten Fahrten auch auflisten, damit die Anfangs- und Endkilometerstände nahtlos sind?

*****

Nach der neusten Rechtsprechung dürfte es durchaus die
Möglichkeit geben, ein „häusliches Arbeitszimmer“ anzunehmen.
Ich weiß natürlich nicht, wie der Grundriss deiner Wohnung
aussieht. Wenn es sich aber nicht um eine 1-Zimmer-Wohnung
handelt, sollte zumindest der Ansatz von € 1.250 im Jahr
möglich sein.

Naja, das glaub ich eher weniger in meinem Fall: Ich hab 2 ZKB und im Wohnzimmer, das recht groß ist, ist eine Ecke reserviert für meine Malerei, Staffelei, Regale für Malutensilien, Maltisch usw. Aber das wäre als „Arbeitszimmer“ schon weit hergeholt, oder?

*****

Wenn irgendwelches Anlagevermögen vorhanden ist, sollten
bereits monatlich die darauf entfallenden Abschreibungen
gebucht werden.

Wie verhält es sich damit: ich benutze ja für alle „Bürotätigkeiten“ den PC, da mache ich auch mittels Software die GuV usw.
Jetzt hab ich eine neue Festplatte gebraucht, weil die alte immer wieder Aussetzer hatte. Die neue hat 95 Euro gekostet.

Kann ich die als Betriebsausgabe in meine Buchungsaufstellungen mit aufnehmen?

Ich kenne mich mit der Thematik „Abschreibungen“ null aus. Muss man so eine Festplatte (???) „abschreiben“, sie hat ja „nur“ 95 Euro gekostet? Oder nehme ich die Rechnung für die Platte einfach als Ausgabe mit auf, wie meinetwegen die Software für meine Buchhaltung?

*****

Zahlst du außer bei Ebay sonst noch Vermittlungsgebühren?

Ich soll laut Steuerberater den Kontenrahmen 04 verwenden, kann ich auch in meiner Software gut einstellen.
Dort werden die ganzen „Konten“ Kategorien genannt.
Unter was fällt z.B. der Posten für die „Ebay-Gebühren und Provisionen“? Gibts da ein spezielles Konto/Kategorie oder einfach „sonstige betriebliche Aufwendungen“?

*****

Kontoführungsgebühr (pauschal € 16 im Jahr)?

Ja, klar. Aber führt man die dann monatlich (anteilsmäßig) in der Gewinn-Verlustrechnung mit auf (das Arbeitsamt will ja jedes Quartal zur Berechnung meines ARbeitslosengeldes eine GuV bzgl. meiner selbstst. Nebentätigkeit)?

*****

und, und, und. Geh doch in deinem Buchhaltungsprogramm einfach
mal den Kontenplan/Kontenrahmen durch. Vielleicht fällt dir ja
beim Lesen der ganzen Positionen noch was ein.

Apropos: gibt es irgendwo in den Weiten des Web diese ganzen Begriffe aus dem Kontenrahmen 04 mal erklärt?

Da stehen soviel „fachchinesische“ Begriffe drin, da wüsste ich gar nicht mal, was da drunter fallen soll … (Forderung aus Lieferung und Leistung, Forderungsverluste, Gewinnrücklange, Gewinnvortrag, Rückstellungen, Sonderposten mit Rücklageanteil, sonstige Ausleihungen, Kosten der Warenabgabe, dann der ganze Unterschied zwischen Erträge/Verbindlichkeiten/Aufwendungen/Einnahmen/Forderungen - also bei mir sind Erträge irgendwie Einnahmen und Aufwendungen sind bei mir irgendwie auch Forderungen … das ist alles ziemlich verworren für einen Laien).

Danke vielmals auf jeden Fall für die vielen kompetenten Tips.
Chris

Hi !

Bzgl. der Online- und Telefonkosten:
Ist das realistisch, wenn ich meine Tel.rechnung incl. der
Onlinegebühren mit 25% geschäftlich aufdrösele?

Ja, wenn das in etwa mit der Realität übereinstimmt und die Ermittlung dieses Wertes auf Nachfragen des Finanzamtes auch belegt werden kann.

Wie rechnet sich da das Kilometergeld?

Ein Fahrtenbuch muss und darf nicht geführt werden, wenn die Fahrten so selten sind. Hier sollte über die Reisekostenabrechungen die abzugsfähigen Beträge ermittelt werden.

Nach der neusten Rechtsprechung dürfte es durchaus die
Möglichkeit geben, ein „häusliches Arbeitszimmer“ anzunehmen.

Naja, das glaub ich eher weniger in meinem Fall: Ich hab 2 ZKB
und im Wohnzimmer, das recht groß ist, ist eine Ecke
reserviert für meine Malerei, Staffelei, Regale für
Malutensilien, Maltisch usw. Aber das wäre als „Arbeitszimmer“
schon weit hergeholt, oder?

Nach dieser Schilderung: ja. Da gibts nur die Möglichkeit (unter der Voraussetzung, dass der Vermieter mitmacht) durch Rigips ein Arbeitszimmer zu schaffen. Aber ob das den Aufwand lohnt?

Wenn irgendwelches Anlagevermögen vorhanden ist, sollten
bereits monatlich die darauf entfallenden Abschreibungen
gebucht werden.

Wie verhält es sich damit: ich benutze ja für alle
„Bürotätigkeiten“ den PC, da mache ich auch mittels Software
die GuV usw.
Jetzt hab ich eine neue Festplatte gebraucht, weil die alte
immer wieder Aussetzer hatte. Die neue hat 95 Euro gekostet.

Die Anschaffungskosten des PC (z.B. € 600,00) sind auf die Nutzungsdauer (ND) zu verteilen. Als ND für einen PC sind von der Verwaltung 3 Jahre vorgeschrieben. Jedes Jahr sind daher € 200 bzw. je Quartal € 50 als Abschreibung zu erfassen.

Kann ich die als Betriebsausgabe in meine
Buchungsaufstellungen mit aufnehmen?

Nicht kann. Die muß sogar da rein. Und zwar in jedem Quartal mit dem entsprechenden Betrag.

Ich kenne mich mit der Thematik „Abschreibungen“ null aus.
Muss man so eine Festplatte (???) „abschreiben“, sie hat ja
„nur“ 95 Euro gekostet? Oder nehme ich die Rechnung für die
Platte einfach als Ausgabe mit auf, wie meinetwegen die
Software für meine Buchhaltung?

Da die Festplatte nur ausgetauscht wurde, handelt es sich um eine Reparatur. Die neue Festplatte ist daher auf dem Konto für die Reparaturen zu erfassen.

Zahlst du außer bei Ebay sonst noch Vermittlungsgebühren?

Ich soll laut Steuerberater den Kontenrahmen 04 verwenden,
kann ich auch in meiner Software gut einstellen.
Dort werden die ganzen „Konten“ Kategorien genannt.
Unter was fällt z.B. der Posten für die „Ebay-Gebühren und
Provisionen“? Gibts da ein spezielles Konto/Kategorie oder
einfach „sonstige betriebliche Aufwendungen“?

Ich arbeite mit dem Kontenrahmen 03 (SKR03). Hab jetzt aber mal nachgeguckt. Die Position heißt „Verkaufsprovisionen“ und ist SKR04 das Konto 6770.

Kontoführungsgebühr (pauschal € 16 im Jahr)?

Ja, klar. Aber führt man die dann monatlich (anteilsmäßig) in
der Gewinn-Verlustrechnung mit auf (das Arbeitsamt will ja
jedes Quartal zur Berechnung meines ARbeitslosengeldes eine
GuV bzgl. meiner selbstst. Nebentätigkeit)?

Quartalsweise € 4,00 dürften reichen. Es sei denn du hats ein betriebliches Konto und die Kontoführungsgebür ist sowieso höher.

Da stehen soviel „fachchinesische“ Begriffe drin, da wüsste
ich gar nicht mal, was da drunter fallen soll … (Forderung
aus Lieferung und Leistung, Forderungsverluste,
also bei mir sind Erträge irgendwie Einnahmen und Aufwendungen
sind bei mir irgendwie auch Forderungen … das ist alles
ziemlich verworren für einen Laien).

Das ist es wohl. Ich arbeite immer mit dem Haufe Rechungswesen Office. Das ist eine Software vom Rudolf Haufe Verlag (www.haufe.de). Da man sich die CD zur kostenlosen Ansicht für 4 Wochen bestellen kann, solltest du eventuell davon Gebrauch machen. Und bei Nichtgefallen eben einfach zurücksenden. So kompakt wird einem dieses gesamten Wissen in den Weiten des Internets sicherlich nicht erklärt.

BARUL76

Hallo,

danke, du bist wirklich super!!

Ein Fahrtenbuch muss und darf nicht geführt werden, wenn die
Fahrten so selten sind. Hier sollte über die
Reisekostenabrechungen die abzugsfähigen Beträge ermittelt
werden.

Oh je, was heißt das „auf deutsch“?
Reisekostenabrechnung, abzugsfähige Beträge?
Wenn man 20 km zum nächsten DPD fährt und zurück - wie sieht dann die „Reisekostenabrechnung“ aus?

Nach dieser Schilderung: ja. Da gibts nur die Möglichkeit
(unter der Voraussetzung, dass der Vermieter mitmacht) durch
Rigips ein Arbeitszimmer zu schaffen. Aber ob das den Aufwand
lohnt?

Nein, lohnt sicher nicht.

Die Anschaffungskosten des PC (z.B. € 600,00) sind auf
die Nutzungsdauer (ND) zu verteilen. Als ND für einen PC sind
von der Verwaltung 3 Jahre vorgeschrieben. Jedes Jahr sind
daher € 200 bzw. je Quartal € 50 als Abschreibung
zu erfassen.

Gibt es da eine Mindestgrenze, was ein angeschafftes Teil kosten muss, damit es unter Abschreibung fällt? Ich denke, nicht jede Tintenpatrone für den Drucker fällt darunter …

Da die Festplatte nur ausgetauscht wurde, handelt es sich um
eine Reparatur. Die neue Festplatte ist daher auf dem Konto
für die Reparaturen zu erfassen.

Aha, super - darauf wäre ich gar nicht gekommen. Danke.

Ich arbeite mit dem Kontenrahmen 03 (SKR03). Hab jetzt aber
mal nachgeguckt. Die Position heißt „Verkaufsprovisionen“ und
ist SKR04 das Konto 6770.

Ach so - ich dachte, Verkaufsprovisionen ist ein Posten von Einnahmen, also die man selbst bekommt, nicht selbst zahlt?

Kontoführungsgebühr (pauschal € 16 im Jahr)

Quartalsweise € 4,00 dürften reichen. Es sei denn du
hats ein betriebliches Konto und die Kontoführungsgebür ist
sowieso höher.

Also führe ich nicht monatlich 4,00 Euro : 3 auf, sondern nur alle 3 Monaten einmal den Betrag?

Das ist es wohl. Ich arbeite immer mit dem Haufe Rechungswesen
Office. Das ist eine Software vom Rudolf Haufe Verlag
(www.haufe.de). Da man sich die CD zur kostenlosen Ansicht für
4 Wochen bestellen kann, solltest du eventuell davon Gebrauch
machen. Und bei Nichtgefallen eben einfach zurücksenden. So
kompakt wird einem dieses gesamten Wissen in den Weiten des
Internets sicherlich nicht erklärt.

Gute Idee, werde mir das mal ansehen.

Nochmal danke für die super kompetente Erklärung.

Chris

Hi !

Oh je, was heißt das „auf deutsch“?
Reisekostenabrechnung, abzugsfähige Beträge?
Wenn man 20 km zum nächsten DPD fährt und zurück - wie sieht
dann die „Reisekostenabrechnung“ aus?

Auf dem von mir im ersten Posting empfohlenen Vordruck sind einfach die Felder:

  • Datum (Abfahrt und Ankunft)
  • Uhrzeit (Abfahrt und Ankunft)
  • Reiseziel/Reisestrecke (zu Hause/DPD/zu Hause)
  • Anzahl der Kilometer
    auszufüllen. Der Vordruck rechnet dann alleine aus, dass dies € 6,00 sind. Diese sind dann als Aufwand zu buchen.

Gibt es da eine Mindestgrenze, was ein angeschafftes Teil
kosten muss, damit es unter Abschreibung fällt? Ich denke,
nicht jede Tintenpatrone für den Drucker fällt darunter …

Jein. Grundsätzlich „darf“ man sogar einen Kugelschreiber über mehrere Jahre abschreiben. Die Definition von Anlagevermögen ist nämlich, dass es „dauerhaft dem Betrieb dienen muss“. Dauerhaft umfasst dabei einen Zeitraum von mehr als einem Jahr. Der Gesetzgeber hat aber zur Vereinfachung eine Regelung in § 6 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes eingefügt, nach der Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten € 410,00 nicht übersteigen, nicht abgeschrieben werden müssen, sondern als sofort abzugsfähiger Aufwand behandelt werden dürfen (sog. Geringwertige Wirtschaftsgüter = GWG). Es wird aber niemand gezwungen, diese Regelung anzuwenden. Es gibt etliche Beispiele in der Praxis, bei denen aus die Anwendung dieser Vereinfachungsregel verzichtet wird.
Eines scheint mir aber noch wichtig zu sein. Im § 6 Abs. 2 EStG steht ebenfalls, dass die GWG’s in der Buchhaltung auf einem separaten Konto zu erfassen sind. Im SKR04 dürfte dies das Konto 0670 sein. Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten jedoch unter € 60,00 liegen brauchen nicht auf diesem Konto erfasst zu werden. Ein Kugelschreiber wird daher weder abgeschrieben noch auf dem Konto „GWG“ zu finden sein. Vielmehr wird er als „Bürobedarf“ erfasst.

Ach so - ich dachte, Verkaufsprovisionen ist ein Posten von
Einnahmen, also die man selbst bekommt, nicht selbst zahlt?

Sorry, dass hatte ich falsch verstanden. Provisionserlöse werden auf den ganz normalen Erlöskonten erfasst. Da muss nichts mehr zusätzlich eingerichtet werden.

Kontoführungsgebühr (pauschal € 16 im Jahr)

Also führe ich nicht monatlich 4,00 Euro : 3 auf, sondern nur
alle 3 Monaten einmal den Betrag?

Genau.

BARUL76

Hallo,

vielen herzlichen Dank - ich glaube, damit komm ich soweit klar. Ich hab wirklich Hochachtung vor allen, die sich durch diesen Paragraphen-Dschungel durchfinden.

Chris

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