Bitte entschuldigt den längeren Text, aber es sind einige Vorabinfos nötig.
Ich betreibe (zusätzlich zu meinem Teilzeit-Job) ein Kleingewerbe. D.h., zum Einen verkaufe ich Holzspielzeug, das ich bei einem Großhändler einkaufe, zum Anderen schreibe ich ab und zu für einen Arzt Arztbriefe. Das Spielzeug vekaufe ich seit ca. 1 Jahr, leider nur in geringen Mengen, da mir bisher einfach die Zeit fehlt, mich mehr darum zu kümmern. Arztbriefe ergeben im Vierteljahr höchstens mal 50 Euro. Beim Finanzamt mußte ich bei der Steuerklärung 2006 eine „Einnahmen-Ausgaben-Buchführung“ abgeben. Also links Einnahmen, rechts Ausgaben, unten Gewinn (war aber keiner da, da erstmal viele Ausgaben wie PC, Drucker, Fax etc.) bzw. Verlust (der weitaus größer war als die Einnahmen). Dem Finanzamt genügte das. Nun soll ich beim Jugendamt eine "Gewinn-/Verlustbescheinigung für 2006 und vorläufig für 2007 abgeben (die zahlen mir die Hortgebühren für mein Kind, da ich alleinerziehend bin). Ich habe natürlich meine "Einnahmen-/Ausgaben-Buchführung mitgeschickt. Die erkennen das nicht an und zweifeln an meiner Aussage, dass das Finanzamt so etwas „Ungenaues“ anerkannt haben soll…! So Ausgaben wie PC, Fax, Drucker u.v.m. rechnet das JuA nicht an, ebenso nicht den Spielzeugeinkauf. Was soll das,das sind erst mal Ausgaben für mich. Ich muß nun alles einzeln nochmal aufführen (was ich ja bereits in der Einnahmen-Ausgaben…Bf. schon gemacht habe. Ich soll mir vom Steuerberaten (den ich mir aber nicht leisten kann) so eine Gewinn-/Verlustbesch. ausstellen lassen. Kann mir jemand einen Rat geben. Vielen Dank im Voraus! M.G.
Hallo Marion
Das Jugendamt hat nunmal keine Betriebsökonomen die sowas lesen können. Wenn das FA das so absegnet ist es eigentlich verbindlich, selbst die Bürokraten von der ARGE halten sich dran. Man sollte also versuchen denen dat mit dem FA so zu verklickern, man sollte denen aber nicht unbedingt sagen, dass Sie von sowas ja gar keine Ahnung haben:wink:
LG
Mikesch
Wenn sie unbedingt wat vom Steuerberater haben wollen, würd ich höflich fragen ob Sie den auch bezahlen… und vor allem immer schriftlich…
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Hallo,
hast du schon den Steuerbescheid vom Finanzamt vorgelegt, darin ist doch der vom Finanzamt anerkannte Verlust ausgewiesen. Das müsste doch eigentlich reichen, denn mit der Anerkennung des Verlustes wurde ja auch die betriebliche Veranlassung der Ausgaben (zumindest vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung) anerkannt.
Ciao Günter
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