Gewinn-Verlust-Verrechnung Aktien

Hi,

wie ist denn nun die aktuelle Regelung, wenn man zB in 2014 Aktiengewinne hat und in 2014 ebenso Verluste:
Kann verrechnet werden - macht ja idR die Bank gleich.

oder?

und wie ist es mit dem Verlustvortrag in 2015?..bzw kann man ggf. gar Gewinne in 2014 mit Verlusten in 2015 verrechnen?

Die Verrechnung mit Altverlusten ,die bis Ende 2013 galt, ist ja wohl eben nicht mehr existent…Was gilt demnach nun aktuell bei diesem Thema?

Gruß und Dank
living free

wie ist denn nun die aktuelle Regelung, wenn man zB in 2014
Aktiengewinne hat und in 2014 ebenso Verluste:
Kann verrechnet werden - macht ja idR die Bank gleich.

wenn es bei derselben Bank ist muss sie das sogar machen.
ansonsten muss man eine Steuerbescheinigung beantragen, damit Verluste bei der einen Bank mit Gewinnen bei einer anderen Bank in der Einkommensteuerveranlagung miteiander verrechnet werden können

und wie ist es mit dem Verlustvortrag in 2015?..bzw kann man
ggf. gar Gewinne in 2014 mit Verlusten in 2015 verrechnen?

ja, im Rahmen eines Rücktrags, wenn man eine Steuerbescheinigung für 2015 beantragt hat

Danke!

und wie ist es mit dem Verlustvortrag in 2015?..bzw kann man
ggf. gar Gewinne in 2014 mit Verlusten in 2015 verrechnen?

ja, im Rahmen eines Rücktrags, wenn man eine
Steuerbescheinigung für 2015 beantragt hat

Rücktrag:
wo in welchem Formular kreuzt man die Beantragung an?
…oder mittels Anschreiben!?
Du meinst, das gilt, wenn man als Privatperson Aktiegenwinne in 2014 macht und diese gibt man ja ggf. eh mittels Anlage KAP an, also sind sie dem FA gemeldet oder eben automatisch durch die Bank.
Man muss es aber nochmals explizit beantragen!?
…und nur dann kann man auch Verluste in 2015 mit Gewinne in 2014 verrechnen?!

LG
living free

Rücktrag:
wo in welchem Formular kreuzt man die Beantragung an?
…oder mittels Anschreiben!?

Das kann man natürlich erst mit der Einkommensteuererklärung 2015 beantragen, also ca in 2 Jahren…

Du meinst, das gilt, wenn man als Privatperson Aktiegenwinne
in 2014 macht und diese gibt man ja ggf. eh mittels Anlage KAP
an, also sind sie dem FA gemeldet oder eben automatisch durch
die Bank.

Nein, es wird nichts ans FA gemeldet

Man muss es aber nochmals explizit beantragen!?
…und nur dann kann man auch Verluste in 2015 mit Gewinne in
2014 verrechnen?!

wenn man eine Steuerbescheinigung bei seiner Bank beantragt hat

Tut mir leid, ich versteh Dich nicht,
egal, werd dann en Detail ein FA fragen.

Danke dennoch.
living free