Hi,
wie ist denn nun die aktuelle Regelung, wenn man zB in 2014 Aktiengewinne hat und in 2014 ebenso Verluste:
Kann verrechnet werden - macht ja idR die Bank gleich.
oder?
und wie ist es mit dem Verlustvortrag in 2015?..bzw kann man ggf. gar Gewinne in 2014 mit Verlusten in 2015 verrechnen?
Die Verrechnung mit Altverlusten ,die bis Ende 2013 galt, ist ja wohl eben nicht mehr existent…Was gilt demnach nun aktuell bei diesem Thema?
Gruß und Dank
living free