Bei einem Geldgewinn ist die Identität der der Gewinnspielveranstalter ist bekannt und seriös. Den Gewinnbenachrichtigung habe wurde an den Gewinner per Email versendet mit der Bitte um Rückmeldug des Gewinners, damit der Gewinner das Geld bekommen kann. Dr Gewinner hat sich beim Veranstalter via Email gemeldet jedoch hat dieser nach 24 Stunden keine Antwort erhalten. Wie ist grundsätzlich die Rückmeldefrist auf der Seite des Gewinners und des Veranstalters aus? Darf der Veranstalter den Gewinn einfach für sich behalten? Falls das Geld nichtausgezahlt wird, wäre eine Klage erfolgreich?
Hi,
ich kenne bei solchen Gewinnspielen die nette Klausel:
„Der Hauptgewinn wird unter allen bestätigten Gewinnern des Hauptgewinnes aufgeteilt. Sollte der Gewinn pro Person unter 5€ liegen findet keine Auszahlung statt. In diesem Fall werden die Gewinner nicht gesondert informiert.“
Auf gut deutsch. Ein Adresshändler lobt einen Gewinn von 1000€ an 10000 Personen aus. 250Personen melden sich womit der Gewinn bei 4€ also unter 5€ liegt und nicht ausgezahlt wird. Der Adresshändler hat 250Datensätze Adressen und bis auf ein paar E-Mails und Arbeitszeit keine Ausgaben.
Ach ja, eine andere Klausel besagt:„Die Personen bezogenen Daten dürfen an Vertragspartner weiter gegeben werden.“
Er verkauft die gesammelten Daten für gut Geld weiter.
Im Falle einer Klage wäre zu klären:
Wer wird angeklagt?
Person oder Firma?
Wo wird angeklagt?
Bei ausländischem Firmensitz besonders interessant.
Wenn man es tatsächlich schafft zu klagen muss man zeigen, dass man im Recht ist(Was bei der obrigen Klausel recht schwer sein dürfte).
Dann muss bei der Person oder wahrscheinlicher bei der Firma die da das Gewinnspiel ausgelobt hat überhaupt noch was zu holen sein.
Eine Klage hat wenig Sinn, da sollte man Geld und Nerven sparen.
MFG