Gewinnabsicht nicht anerkannt

Hallo,

was ist, wenn das Finanzamt die Gewinnabsicht nicht anerkennt. Muß das Gewerbe (z.B. Handel) dann abgemeldet werden oder kann es noch aufrecht erhalten werden?
Die Einnahmen (unter 500 €/Jahr), müsse die beim Finazamt noch angegeben werden? Wenn ja wo?

Gruß

Horst

Hallo,

was ist, wenn das Finanzamt die Gewinnabsicht nicht anerkennt.
Muß das Gewerbe (z.B. Handel) dann abgemeldet werden oder kann
es noch aufrecht erhalten werden?

Natürlich kann man es weiter betreiben, allerdings kann man die verluste nicht merh mit anderen Einkünften verrechnen.

Die Einnahmen (unter 500 €/Jahr), müsse die beim Finazamt noch angegeben werden?

Ja.

Wenn ja wo?

Anlage G, ggf auch Umsatzsteuererklärung

Gruß

Nordlicht

Hallo,

Die Einnahmen (unter 500 €/Jahr), müsse die beim Finazamt noch angegeben werden?

Ja.

Warum denn das? Wenn keine Gewinnerzielungsabsicht, dann ist es doch Liebhaberei udn das Fianzamt interesiert sich auch nicht mehr für die Einnahmen?

Grüße

Die Einnahmen (unter 500 €/Jahr), müssen die beim Finazamt noch angegeben werden?

Ja.

Warum denn das? Wenn keine Gewinnerzielungsabsicht, dann ist
es doch Liebhaberei und das Finanzamt interesiert sich auch
nicht mehr für die Einnahmen?

Umsatzsteuerrechtlich kann es schon sein, daß das Finanzamt weiterhin prüfen möchte, ob die Anwendung des § 19 UStG zulässig ist. Die USt hat schließlich nichts mit der Liebhaberei zu tun.

Einkommensteuerrechtlich ist es nicht verkehrt, auch die Liebhaberei-Einkünfte jährlich zu erklären. Denn was ist, wenn aus der Liebhaberei „plötzlich“ ein gewinnträchtiges Unternehmen wird? Dann ist es zwar nicht so einfach wie z. B. in den Fällen des § 15a EStG oder des § 15b EStG, die Verluste gegen die Gewinne anzurechnen, da sie ja nicht gesondert festgestellt werden. Aber zumindest können z. B. Veräußerungen von Waren aus der Liebhaberei-Zeit ohne Versteuerung des Gewinnes daraus erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Warum denn das? Wenn keine Gewinnerzielungsabsicht, dann ist
es doch Liebhaberei und das Fianzamt interesiert sich auch
nicht mehr für die Einnahmen?

Da wäre ich mir nicht so sicher. Das FA interessiert sich für alle nicht-einmaligen Einnahmen, auch wenn daraus nicht immer eine Steuerpflicht entsteht.

Da wäre ich mir nicht so sicher. D

das ist die schöne kehrseite der medallie. wenn das FA mal liebhaberei befohlen hat, dann brauchts auch keine erklärungen mehr.

ich kenne allerdings persönlich keinen solchen fall.

aber wie stellst du dir das vor?

die schreiben einen brief, dass die verluste nicht anerkannt werden, aber man möge doch bitte weiterhin eine gewinnermittlung einreichen, damit mögliche gewinne erfasst werden könnten?

gruß inder

Es kann schon sein, dass das Finanzamt direkt oder nach ein paar Jahren bittet zur Kontrolle ob jetzt eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt unregelmäßig oder regelmäßig nochmal eine gewinnermittlung abzugeben.
Wenn sich die Unternehmensstruktur geändert haben sollte, kanns sein dass man dann auch wieder aus der Liebhaberei raus kommt.