Die Einnahmen (unter 500 €/Jahr), müssen die beim Finazamt noch angegeben werden?
Ja.
Warum denn das? Wenn keine Gewinnerzielungsabsicht, dann ist
es doch Liebhaberei und das Finanzamt interesiert sich auch
nicht mehr für die Einnahmen?
Umsatzsteuerrechtlich kann es schon sein, daß das Finanzamt weiterhin prüfen möchte, ob die Anwendung des § 19 UStG zulässig ist. Die USt hat schließlich nichts mit der Liebhaberei zu tun.
Einkommensteuerrechtlich ist es nicht verkehrt, auch die Liebhaberei-Einkünfte jährlich zu erklären. Denn was ist, wenn aus der Liebhaberei „plötzlich“ ein gewinnträchtiges Unternehmen wird? Dann ist es zwar nicht so einfach wie z. B. in den Fällen des § 15a EStG oder des § 15b EStG, die Verluste gegen die Gewinne anzurechnen, da sie ja nicht gesondert festgestellt werden. Aber zumindest können z. B. Veräußerungen von Waren aus der Liebhaberei-Zeit ohne Versteuerung des Gewinnes daraus erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald