Gewinnabsicht

hallo zusammen,
was verbirgt sich eigentlich konkret hinter dem begriff „gewinnabsicht“ und nach welchen kriterien wird diese bewertet? wie kann man die „gewinnabsicht“ beweisen, oder muss das finanzamt das gegenteil beweisen?
lieben dank für die infos,
dacia

Hallo,

wenn Du ein Gewerbe anmeldest, wird unterstellt, daß Du das machst, um Gewinn mit Deiner Tätigkeit zu erzielen.
Wenn Du dann längere Zeit nur gezahlte Vorsteuer vom FA zurück forderst, wird man dort aufmerksam und unterstellt Dir irgendwann Liebhaberei. Dagegen kannst Du Dich wehren, indem Du glaubhaft machst, daß diese Verluste in der Natur Deines Geschäfts liegende Anlaufverluste sind.

Über den Zeitrahmen kann man keine allgemein gültigen Angaben machen. Wer z. B. ein Produkt entwickelt, produziert schon mal für mehrere Jahre nur Verluste.

Gruß
Wolfgang

hallo dacia,

das Finanzamt fragt immer dann nach der Gewinnerzielungsabsicht, wenn Verluste steuerlich anerkannt werden sollen. Damit soll vermieden werden, dass der Staat Geschäfte finanziert, die nur dem Steuersparen dienen sollen (auch Steuersparmodelle genannt).

Was im Großen gilt, also zB für Beteiligungen am Schiffbau, soll im Kleinen auch gelten. Deshalb wird auch bei Gewerbetreibenden irgendwann die Frage gestellt, ob nach jahrelangem Vorsteuerabzug nicht irgendwann auch mal Gewinne anfallen, von denen sich der Staat seinen Anteil holen kann.

Gruß Ralf

hi,

ergänzend kann ich eigentlich nur sagen, das der beweis im falle der frage des FA bei dir liegt. wenn du rechnungen von anzeigenschaltungen hast oder sonstige triftige gründe (wie wolfgang sagt produktionsanlauf, entwicklungskosten etc.), ist das gut. soweit du die beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen verkehr glaubhaft machen kannst und dazu noch, das deine zukünftigen gewinne auf die totalgewinnperiode (solange wie das unternehmen laufen soll) grösser sind, als die bisher realisierten verluste, kannst du dem FA eine lange nase machen :wink:

gruss

showbee