Gewinnberechnung - KV und RV komplett abgezogen?

Hallo! Wird bei der Berechnung des Jahresgewinns vor Steuern eigentlich die gesamten Beiträge, die man zur Krankenversicherung und Rentenversicherung zahlt (in meinem Fall gesetzlich über Künstlersozialkasse)von den Einnahmen abgezogen oder nur anteiligund wie wird das berechnet? Danke!!!

Hallo Brambosch,

Der Jahresgewinn sind die Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Das ist ja dann auch die Summe, die Du an die KSK meldest. Renten- und Krankenversicherung (wie auch Lebensversicherung etc.) gehören nicht zu den betrieblich bedingten Ausgaben - dürfen also überhaupt nicht vom Gewinn abgezogen werden. (Vereinfacht kann man vielleicht sagen, dass der Gewinn einem Bruttolohn bei Arbeitnehmern entspricht, da sind auch weder Steuern noch RV und KV abgezogen).
Zum Nachlesen empfehle ich Dir den hervorragenden Ratgeber Frei von Götz Buchholz. Findest Du im Internet, es lohnt aber, ihn in gedruckter Form zu bestellen.

www.ratgeber-freie.de

Viel Erfolg,

Gisela

Hallo Brambosch,

meines Wissens gelten Altersvorsorgeaufwendungen erst ab 2025 in voller Höhe als abzugsfähige Ausgaben, die dann nachgeordnet bei Auszahlung als Einnahmen versteuert werden. Bis dahin anteilig. (2005: 60% danach jährlich +2%, also 2010 70%, 2011: 72% usf)

Genauer: http://www.steuertipps.de/lexikon/v/vorsorgeaufwendu…

Bitte unbedingt zur Sicherheit bei Fachmann nachfragen: Steuerberater, IHK, KSK

Grüsse, Peter Bischoff

hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

saludos, borito