Gewinnbeteiligung ohne Zielvereinbarung, 2

Bei meinem email account gab es eine Fehlermeldung, und ich bin nicht sicher ob die Anfrage versendet wurde. Zudem waren Fehler in der Anfrage. Deshalb hier erneut. Bitte um Entschuldigung.

Liebes Expertenteam,

ich wurde dieses Jahr von meinem Arbeitgeber unwiderruflich gekündigt/freigestellt. Nun habe ich vor ein paar Tagen meine Tantiemezahlung für das abgelaufene Geschäftsjahr erhalten. Hierbei hat mit der Arbeitgeber keinen Euro (=0%) für meine Zielerreichung ausbezahlt.

Die Tantieme/variables Gehalt berechnet sich lt. Arbeitsvertrag wie folgt:

Komponente A)
Für diese Komponente (15% der max. zu erzielenden Gesamteinkommensmöglichkeit) werden individuelle vom Vorstand vorgegebene Projekte im Rahmen schriftlich fixierter Zielvereinbarungen festgelegt

Komponente B)
Diese Komponenten (5% der max. zu erzielenden Gesamteinkommensmöglichkeit) richtet sich nach dem Unternehmensergebnis vor Steuern (EBT)

Das im Falle einer Freistellung/Kündigung keine Gewinnbeteiligung anfällt bzw. der Zielerreichungsgrad = 0% ist, kann ich dem Arbeitsvertrag nicht entnehmen. Bei der Tantiemeauszahlung wurde Komponente B), der an den Unternehmenserfolg gekoppelte Anteil richtig ausbezahlt. Die Auszahlung für die Zielerreichung (Komponente A) war hingegen 0€ (=0%), Jedoch: Seitens des Unternehmens wurde nie mit mir eine Zielvereinbarung hinsichtlich persönlicher Ziele getroffen/ vereinbart. Es wurde auch nie angesprochen. Auch bin ich ansonsten meiner Arbeit mit vollem Engagement nachgegangen. Meine direkte Vorgesetzte wurde kurz vor mir gekündigt. Sie hätte meine Leistung mit „gut“ beurteilen könne. Wie kann es nun sein das ich hier nicht vergütet werde. Ist dies rechtens?

Es wäre Prima, wenn Sie mir hier helfen könnten. Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.

Herzliche Grüße

Phillip

Die Frage läßt sich so nicht beantworten.
Mein Vorschlag ist : 1. Betriebsrat, 2. Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Gruß
KHR

Das wird nicht ganz einfach, weil sie die zielvereinbarung. während der Beschäftigung hätten anmahnen müssen… Ich würde folgende Argumentation versuchen: da keine zielvereinbarung getroffen wurde ist von einer 100 Prozentzahlung für diese Komponente auszugehen ggf. zeitanteilig bezogen auf die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Schriftlich und mit 4 Wochen Frist.

Viel Glück

Hallo,

ich seh das so, dass bei Variante A ohne Vereinbarung auch keine Tantieme o.ä. gezahlt wird, ergo 0 €. Wenn nichts vereinbart wurde, kann auch nichts bezahlt werden. Aber man müßte den gesamten Arbeitsvertrag sehen.

Ich hoffe dass ich helfen konnte

MfG

Hallo Philipp,
dazu kann ich leider überhaupt nichts beitragen.
Viel Erfolg!!!
phantomin

Das ist nicht einfach. weil das Arbeitverhältnis während des Geschäftsjahrs beendet wurde. Es ist aus Deinem Schreiben nicht ersichtlich, warum das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Ein Aufhebungsvertrag ist etwas anderes als eine Kündigung. Komponente B fällt auf alle Fälle aus, weil das Geschäftjahr zum Zeitpunkt der Freistellung noch nicht zu Ende war. Es bleibt nur eine Kündigungsschutzklage. Sprich mit dem BR oder einem Anwalt für Arbeitsrecht.

Gruß
Ricko

Hallo,

eine Kündigung ist immer blöd, deshalb an dieser Stelle viel Erfolg für den erneuten und weiteren Karriereverlauf.

Der Arbeitsvertrag ist für die Gewinnbeteiligung a/ MbO korrekt mit 0 angewendet.

Voraussetung sind Projekt vom Vorstand und eine individuelle Zielvereinbarung. Beides ist nach Ihrer Schilderung aktuell nicht bzw. noch nie erfolgt. Deshalb ist 0 korrekt.

Die Formulierung lässt auch keine juristische Auseinandersetung im Kontext einer „Betrieblichen Übung“ oder „Gesamtzusage“ zu.

Beste Grüße

Hallo Phillip,

leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.

Denke llerdings, dies ist eine Angelegenheit für den Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Viel Erfolg

Trotzkopf

Hallo Phillip,

hier kommt sehr viel zusammen.

Gibt es einen Tarifvertrag oder etwas ähnliches in der Branche, von der du uns nichts sagst?

Gibt es einen Kündigungsgrund, den du zu vertreten hast? Wenn nicht, warum kündigt man dir? Warum stellt man dich frei, gibt es in deinem Arbeitsvertrag ein Wettbewerbsverbot?

Warum nennst du nicht den Kündigungstermin und die -frist, damit man sehen kann, ob irgendwelche Widerspruchsfristen eingehalten werden müssen? Jetzt ist es wahrscheinlich zu spät dafür.

Hast Du schon eine Kündigungsschutzklage erwogen?

Was für ein Geschäftsjahr habt ihr? Wenn es das Kalenderjahr ist, kommt die Abrechnung viel zu spät. Wenn der AG versäumt, die Ziele vor dem Zielzeitraum klar zu definieren, ist das sein Problem.

Du schreibst nicht, ob die Abrechnung bis zum Ende deiner aktiven Zeit reicht oder bis in den Freistellungszeitraum hinein.

Ich würde auf die Regel der Provision im Krankheitsfall bzw. dem Fall der Verhinderung plädieren, d.h. pro Monat den Durchschnitt der letzten drei Monate aus dem letzten Zeitraum, in dem du noch Prämien bekommen hast.

Wenn du einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung hast, steht die dieser meist auch bei Freistellung weiter zu oder eion Ausgleich.

Da du wahrscheinlich nicht in einer Gewerkschaft bist, solltest unbedingt du einen Termin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht machen. So ein erster Beratungskontakt kostet ca. 250 €, aber es lohnt sich auf jeden Fall.

Denke daran, dass es für dich auch in der Zukunft evtl. um viel Geld gehen kann, wenn du jetzt schlampig arbeitest. Nutze die Zeit der Freistellung sehr intensiv um deine Angelegenheiten möglichst professionell zu regeln. Das kann man nicht mal eben so nebenher machen.

Du must auch dafür sorgen, dass du noch ein ordentliches Zeugnis bekommst für dein weiteres Berufsleben.

Viel Glück!
Gruß Fredo

Hallo Fredo,

von einem Tarifvertrag ist mir nichts bekannt.
Das Unternehmen hat durchblicken lassen das die Kündigung/Freistellung betriebsbedingt war. In dem Kündigungsgespräch hatte man zudem erwähnt, ich hätte das Unternehmen vor die Wahl gestellt, entweder Beförderung oder ich gehe, was so nicht ganz richtig ist.

Gekündigt wurde ich zum 31.03.2012. Dies war genau das Ende des Geschäftsjahres (GJ: 01.0411-31.03.12). Somit hatte ich noch das gesamte GJ für das Unternehmen gearbeitet. Die Tantieme wurde allerdings erst jetzt (September 2012) für das vergangene GJ ausgeschüttet. Dies ist vertraglich auch so festgelegt.

Gegen die Kündigung ansich habe ich kein Widerspruch eingelegt. Diese stört mich auch nicht sondern die Tatsache, dass mir für das gesamte Geschäftsjahr, die ich in dem Unternehmen tätig war und individuelle Leistungen erbracht habe keine Tantieme für die Komponente A (persönliche Zielerreichung) ausbezahlt wurde. Wie ich finde ist dies nicht gerecht.

Wie gesagt, ich wusste vorher nicht (bis vor 1 Woche) dass ich hier nict bezahlt werde. Deshalb kann ich rechtliche Schritte (wenn überhaupt) erst jetzt gegen den AG ergreifen. Vielen Dank für deine Hilfe, Viele Grüße, Philip

Hallo Philip,

das war aber eine komische Bude, bei der du gearbeitet hast. Betriebsbedingt heißt doch, dass die Entscheidung nicht über Nacht kam, der AG also alle Zeit der Welt hatte, deine Kündigung ordentlich vorzubereiten, wenn er daran auch nur einen Funken Interesse gehabt hätte. Schließlich muss in deinem Zeugnis auch die betriebsbedingte Kündigung zum Ausdruck kommen, sonst denkt sich der nächste AG, es wäre deine Schuld gewesen und du kannst das nicht widerlegen. Du hast doch hoffentlich ein qualifiziertes Zeugnis bekommen und nicht nur eine Arbeitsbescheinigung. Hat dein neuer AG sich nicht dazu geäußert?

Du schreibst, dass dich die Kündigung sonst nicht weiter stört. Du scheinst zu den glücklichen Menschen zu gehören, die nicht mehr lange arbeiten müssen, sonst würdest du schon in ureigenem Interesse peinlichst darauf achten, einen sauberen Abgang hinzulegen.

Wenn das Arbeitsverhältnis zum 31.03.2012 ausgelaufen ist, dann ist das auch der Stichtag, zu dem alle Forderungen auszugleichen sind. Da nach dem 31.03.2012 für dich kein Arbeitsvertrag mehr existiert, hast du dich auch nicht an altem Kram zu orientieren, denn ihr seid seit dem 01.04.2012 keine Partner mehr. Hast du dich da über den Tisch ziehen lassen oder schlicht gepennt?

Auf deinen alten AG darfst du keine Rücksicht nehmen. Du kannst dir jetzt keine falschen Sentimentalitäten leisten. Ich kann die wirklich nur raten, mach schleunigst einen Termin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht (Fachanwalt ist wichtig) um noch herauszuholen, was irgendwie geht.

Gruß Fredo