Gewinnbeteiligung über Werksvertrag?

Hallo wer weiss was Community,

ich bin grade dabei ein Unternehmen zu Gründen. Da das Gründungskapital verplant ist möchte ich die, die mir beim Aufbau des Unternehmens helfen, am Gewinn beteiligen. Die tatsächliche Ausschüttung sind von der Erreichung bestimmter Ziele abhängig, die gemeinsam definiert werden.

Ist der Werksvertrag hier das richtige? Weil ich erhalte kein Werk sondern nur Arbeitskraft und gebe dafür eine Gewinnbeteiligung.

Vllt. hat schon jemand im Netz eine passende Vorlage gefunden?

Danke schonmal und Gruß

Hallo!
Für mich ist ein Werkvertrag an einen Erfolg geknüpft, d.h. der Schreiner muss so lange an meinem beauftragten Stuhl arbeiten, bis das vereinbarte Ergebnis passt. Der Mechaniker so lange, bis mein Problem behoben ist.

Den Dienstvertrag (z.B. Arbeitsvertrag) habe ich immer erfolgsunabhängig verstanden. Hierbei geht es ja aber um den Erfolg des direkten Tuns.

Bei einer Unternehmenserfolgsbeteilgung trägt der „Helfende“ ja einen Teil des Unternehmensrisikos mit. Da denke ich eher an einen (stillen) Gesellschafterstatus oder ähnliches.

Die konkrete Ausgestaltung bedarf eingehender Prüfung und Beachtung verschiedener Einzelheiten - meine ich.

Daher:
Lass Dir das von einem Notar formulieren, dann ists sicher wasserdichter.

Grüßle
Jogi

Daher:
Lass Dir das von einem Notar formulieren, dann ists sicher
wasserdichter.

Da ist eher ein StB der richtige Ansprechpartner…

Einfach so mal Geld verteilen ist nicht, in der Regel wird das in einem SV-Pflichtiges Arbeitsverhältniss enden, wenn man das nicht vorher anderweitig wasserdicht regelt.

Hallo!
Sicher ist die Kombination hilfreich. Dennoch wurde hier nach -aus meiner Sicht- zivilrechtlicher Einordnung gefragt.

In der Regel folgt das Steuer- dem Zivilrecht, also a) zum Notar und dann vor Vertragsschluss noch zu b) Steuerberater… Oder der Notar setzt sich schon in der Entwurfsphase mit einer Steuerfachperson in Verbindung oder…oder…oder…

Gut, soweit.
Grüßle
Jogi

Danke schonmal für alle Antworten. Ich dachte es gibt evtl. eine einfache Lösung für das Thema. Scheinbar komme ich an einem Notar und Steuerberater nicht vorbei.

Habe dort eh nächste Woche ein Termin, werde das Thema dorthin mitnehmen.

Danke Gruß