Gewinnbroker

Hallo, ich bin neu hier und wenn ich noch etwas falsch mache, bitte ich um Nachsicht. Vielen Dank.

Hier nun der Sachverhalt: Person A bekommt Rechnungen und neuerdinmgs auch Mahnungen von einem Gewinnbroker, der behauptet, Person A habe einen Online-Gewinnspiel-Vertrag abgeschlossen. Das ist aber nicht der Fall, da Person A schon einmal auf eine derartige Bauernfängerei hereingefallen ist und jetzt besonders vorsichtig agiert. Es geht um einen Betrag von € 50,00.

Soll Person A auf die Mahnung reagieren?

Luisa

Ganz allgemein lautet die Antwort. Wurde ein ordnungsgemäßer Vertrag abgeschlossen? Wenn ja, dann zahlen, ansonsten nicht. Auf Mahnungen, meine ich, immer reagieren, nämlich ablehnend. Wenn kein Vertrag da ist, dann Rücksprache beim Verbraucherverband (vielleicht ist der Anbieter als Ganove bekannt wie ein bunter Hund) oder beim Anwalt.

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