Hallo,
ich hätte ihr eine Verständnisfrage bezüglich eines Doppelbesteuerungsabkommen.
**„Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat besteuert werden.“
Ich verstehe das so: **"Eine Person welche in Vertragsstaat A wohnhaft ist und eine Immobilie im Vertragsstaat B verkauft, kann den Verkauf in Staat B versteuern."
**Richtig?
LG und Danke
Samir**