Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen (Ausland)

Hallo,
ich hätte ihr eine Verständnisfrage bezüglich eines Doppelbesteuerungsabkommen.

**„Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat besteuert werden.“

Ich verstehe das so: **"Eine Person welche in Vertragsstaat A wohnhaft ist und eine Immobilie im Vertragsstaat B verkauft, kann den Verkauf in Staat B versteuern."

**Richtig?

LG und Danke
Samir**

Sehr geehrter Samir,
Sie verstehen es richtig, daas von Ihnen erwähnte Doppelbesteuerungsabkommen besagt, daß der in einem Land (Inland) lebende Bürger Erlöse aus Immobilienverkäufen in dem Land zu versteuern hat, wo die Immobilie sich befindet. Also ein in Deutschland lebender muß den Erlös aus Verkauf seines Ferienhauses in Spaniwn versteuern. Achtung, etwa  Schummelverträge in Spanuien bringen nichts, da die Steueer durch das Finanzamt nach dem Verkehrswert festgelegt wird. Einen schönen Tag wünscht RA Streich

Vielen Dank für die schnelle Antwort.