Hallo Zusammen,
ich grübel seit einer Weile über folgender Problemstellung:
Eine Privatperson kauft ein Mehrfamilienhaus bestehend aus sagen wir mal 10 Eigentumswohnungen (leerstehend, der Einfachheit halber) und restauriert/modernisiert es. 2 Wohnungen nutzt er für den Eigenbedarf, 2 weitere vermietet er und die restlichen (sprich 6) verkauft er zu einem Erlös, der unter den Ausgaben für den Erwerb des Mehrfamilienhauses bleibt.
Dass hier die Grenze zum gewerblichen Handel aus mehreren Gründen überschritten wird („Drei-Objekt-Grenze“, Modernisierung) und daher Steuern anfallen ist klar.
Meine Frage zielt nun eher auf die Gewinnermittlung zur Bemessung der Steuer ab. Da der Erlös aus dem Verkauf die Erwerbsausgaben nicht übersteigt liegt doch gar kein Gewinn vor, der versteuert werden müsste, oder?
Allerdings wird ja nicht das gesamte Kaufobjekt weiterverkauft sondern nur Teile, weshalb mir die Verrechnung mit dem Kaufpreis des Mehrfamilienhauses etwas hoch vorkommt. (Wär ja sonst ein super Geschäft)
Leider kann ich im Internet nicht mal annähernd etwas zu diesem Thema finden, weshalb ich hoffe, dass sich hier jemand damit auskennt und ich endlich meinen Seelenfrieden finde! 
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Hallo Zusammen,
Hallo,
ich grübel seit einer Weile über folgender Problemstellung:
Eine Privatperson kauft ein Mehrfamilienhaus bestehend aus
sagen wir mal 10 Eigentumswohnungen (leerstehend, der
Einfachheit halber) und restauriert/modernisiert es. 2
Wohnungen nutzt er für den Eigenbedarf, 2 weitere vermietet er
und die restlichen (sprich 6) verkauft er zu einem Erlös, der
unter den Ausgaben für den Erwerb des Mehrfamilienhauses
bleibt.
Dass hier die Grenze zum gewerblichen Handel aus mehreren
Gründen überschritten wird („Drei-Objekt-Grenze“,
Modernisierung) und daher Steuern anfallen ist klar.
Meine Frage zielt nun eher auf die Gewinnermittlung zur
Bemessung der Steuer ab. Da der Erlös aus dem Verkauf die
Erwerbsausgaben nicht übersteigt liegt doch gar kein Gewinn
vor, der versteuert werden müsste, oder?
Wenn das Objekt augeteilt wird werden die Gesamtkosten genommen. Diese werden dann duch die MEA oder qm des Objektes anteilig aufgeteilt. Daraus ergibt sich dann ein rechnerischer Wert für jede der 10 Wohnungen.
Sollte jetzt der VK Preis über dem anteiligen EK Preis der Wohnung liegen erwirtschaftest Du gewinn. Dieser ist dann zu versteuern ausser du hast 2 Jahre vorher selbst drin gewohnt oder 10 Jahre lang besessen.
Allerdings wird ja nicht das gesamte Kaufobjekt weiterverkauft
sondern nur Teile, weshalb mir die Verrechnung mit dem
Kaufpreis des Mehrfamilienhauses etwas hoch vorkommt. (Wär ja
sonst ein super Geschäft)
Leider kann ich im Internet nicht mal annähernd etwas zu
diesem Thema finden, weshalb ich hoffe, dass sich hier jemand
damit auskennt und ich endlich meinen Seelenfrieden finde! 
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Grüße
Vielen Dank für die schnelle Antwort und des „Rätsels“ Lösung! 
Grüße