Hallo,
folgender Sachverhalt:
Jemand ist Alg-II-Empfänger und hat sich selbständig gemacht.
dem JC angezeigt und EKS eingereicht?
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/zentraler-Cont…
Er handelt mit verschiedenen Produkten und verkauft diese über
das Internet.
Er bekommt monatlich vom Jobcenter (JC) 374 € Regelsatz (RS) +
300 € für die Wohnung (KdU*). Sein Startkapital für die
Selbständigkeit lag bei ca. 3.000 €, also noch unterhalb
seines Vermögensfreibetrages.
Das Startkapital kommt also aus dem Schonvermögen?
Nehmen wir an, er kauft zu Beginn Waren für 3.000 € und
verkauft diese wieder innerhalb eines Monats mit 1.000€
Gewinn.
Eine Gewinnspanne von 33% halte ich für unwahrscheinlich, aber das war ja nicht die Frage.
→ Jetzt ist meine Frage: Was trifft zu?
a) Kann er (im selben Monat) für die 4.000 € neue Waren
einkaufen (womit der Gewinn bei Null läge und er weiterhin vom
JC unterstützt würde), oder
b) muss er sich die 1.000 € direkt auf die Leistungen
anrechnen lassen, oder
c) richtet sich der mögliche Warenbestand nach dem
Vermögensfreibetrag und die Waren werden als Vermögen
gewertet? (Sein Freibetrag dürfte knapp über 4.000 € liegen.)
Mit dem JC wurde das Vorhaben offensichtlich nicht besprochen. Eine selbständige Tätigkeit wird über einen Zeitraum von 6 Monaten abgerechnet. Auf der einen Seite stehen die Einnahmen, auf der anderen die (anrechenbaren) Ausgaben. Was dann als Gewinn übrig bleibt wird in gleichen Teilen auf die 6 Monate angerechnet, nach der üblichne Formel (EUR 100,-, danach 20%, 10%).
Bei fikitven EUR 1000,- in 5 Monaten wären das 6*100+(400/0,2)=680 die anrechnungsfrei blieben.
zu a)
Natürlich müssen Investitionen „angemessen“ sein, d.h., eine 100%ige reinvestition eines größeren Gewinnes würde wahrscheinlich nicht zu 100% anerkannt werden, weil sich darin eine Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit sehen ließe. Das kann, muss aber nicht so sein. Solche Dinge lassen nur durch ein persönliches Gepräch mit dem zuständigen Mitarbeiter und ggf. der Begründung der Investition klären.
zu b)
Zur Anrechenbarkeit s.o.
zu c)
Schonvermögen ist nur das, was bei Antragstellung vorhanden war.
Also, um das klarzustellen: Er möchte so kurz wie möglich
Alg-II-Empfänger sein und schnellstmöglich von seinem Gewerbe
leben können!
Entscheidend (wenn auch nicht immer aus Sicht des JC) ist, daß dauerhaft von Delbständigkeit gelebt werden kann, das braucht Zeit.
Aber realistisch betrachtet, muss er erst einmal
seinen Warenbestand/seine Produktpalette vergrößern, bis er
davon leben kann.
Ja.
Wenn die Gewinne direkt verrechnet würden, würde das Geld nie
ausreichen oder es ewig dauern, den (Ab-)Sprung zu schaffen.
Könnte er die Gewinne allerdings für neue Einkäufe ausgeben,
käme er in spätestens 3–6 Monaten ohne Hilfe vom Amt aus!
Das halte ich für recht unrealistisch.
Als Existenzgründer aus ALG II sollte man immer den Kontakt zum JC suchen. Auch wenn das Gesetz auf Seiten des Gründers steht, so hilft es doch wenig, wenn man seine Zeit nicht für die Selbständigkeit, sondern für Korrespondenz mit dem JC aufgrund von fehlerhaften Bescheiden etc. aufwenden muss.
Das eine JC mag ein halbes oder gar ganzes Jahr mit schwarzen Nullen akzeptieren, solange eine Geschäftstätigkeit erkennbar ist, ein anderes kann schon nach 6 Monaten schwierig werden. Grundsätzlich ist eine Selbständigkeit allerdings nicht zu untersagen.
Ansonsten noch den Hinweis, daß eine Existenzgründung immer gut geplant sein sollte - Fragen ggf. auch hier im Brett „Existenzgründung“.
Gruß
osmodius