Gewinne bei Selbständigkeit und Alg II

Hallo,

folgender Sachverhalt:
Jemand ist Alg-II-Empfänger und hat sich selbständig gemacht. Er handelt mit verschiedenen Produkten und verkauft diese über das Internet.
Er bekommt monatlich vom Jobcenter (JC) 374 € Regelsatz (RS) + 300 € für die Wohnung (KdU*). Sein Startkapital für die Selbständigkeit lag bei ca. 3.000 €, also noch unterhalb seines Vermögensfreibetrages.
Nehmen wir an, er kauft zu Beginn Waren für 3.000 € und verkauft diese wieder innerhalb eines Monats mit 1.000€ Gewinn.

Jetzt ist meine Frage: Was trifft zu?
a) Kann er (im selben Monat) für die 4.000 € neue Waren einkaufen (womit der Gewinn bei Null läge und er weiterhin vom JC unterstützt würde), oder
b) muss er sich die 1.000 € direkt auf die Leistungen anrechnen lassen, oder
c) richtet sich der mögliche Warenbestand nach dem Vermögensfreibetrag und die Waren werden als Vermögen gewertet? (Sein Freibetrag dürfte knapp über 4.000 € liegen.)

Also, um das klarzustellen: Er möchte so kurz wie möglich Alg-II-Empfänger sein und schnellstmöglich von seinem Gewerbe leben können! Aber realistisch betrachtet, muss er erst einmal seinen Warenbestand/seine Produktpalette vergrößern, bis er davon leben kann.
Wenn die Gewinne direkt verrechnet würden, würde das Geld nie ausreichen oder es ewig dauern, den (Ab-)Sprung zu schaffen. Könnte er die Gewinne allerdings für neue Einkäufe ausgeben, käme er in spätestens 3–6 Monaten ohne Hilfe vom Amt aus!

Danke!

*) KdU = Kosten der Unterkunft

Hallo,

folgender Sachverhalt:
Jemand ist Alg-II-Empfänger und hat sich selbständig gemacht.

dem JC angezeigt und EKS eingereicht?
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/zentraler-Cont…

Er handelt mit verschiedenen Produkten und verkauft diese über
das Internet.
Er bekommt monatlich vom Jobcenter (JC) 374 € Regelsatz (RS) +
300 € für die Wohnung (KdU*). Sein Startkapital für die
Selbständigkeit lag bei ca. 3.000 €, also noch unterhalb
seines Vermögensfreibetrages.

Das Startkapital kommt also aus dem Schonvermögen?

Nehmen wir an, er kauft zu Beginn Waren für 3.000 € und
verkauft diese wieder innerhalb eines Monats mit 1.000€
Gewinn.

Eine Gewinnspanne von 33% halte ich für unwahrscheinlich, aber das war ja nicht die Frage.

Jetzt ist meine Frage: Was trifft zu?
a) Kann er (im selben Monat) für die 4.000 € neue Waren
einkaufen (womit der Gewinn bei Null läge und er weiterhin vom
JC unterstützt würde), oder
b) muss er sich die 1.000 € direkt auf die Leistungen
anrechnen lassen, oder
c) richtet sich der mögliche Warenbestand nach dem
Vermögensfreibetrag und die Waren werden als Vermögen
gewertet? (Sein Freibetrag dürfte knapp über 4.000 € liegen.)

Mit dem JC wurde das Vorhaben offensichtlich nicht besprochen. Eine selbständige Tätigkeit wird über einen Zeitraum von 6 Monaten abgerechnet. Auf der einen Seite stehen die Einnahmen, auf der anderen die (anrechenbaren) Ausgaben. Was dann als Gewinn übrig bleibt wird in gleichen Teilen auf die 6 Monate angerechnet, nach der üblichne Formel (EUR 100,-, danach 20%, 10%).
Bei fikitven EUR 1000,- in 5 Monaten wären das 6*100+(400/0,2)=680 die anrechnungsfrei blieben.

zu a)
Natürlich müssen Investitionen „angemessen“ sein, d.h., eine 100%ige reinvestition eines größeren Gewinnes würde wahrscheinlich nicht zu 100% anerkannt werden, weil sich darin eine Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit sehen ließe. Das kann, muss aber nicht so sein. Solche Dinge lassen nur durch ein persönliches Gepräch mit dem zuständigen Mitarbeiter und ggf. der Begründung der Investition klären.

zu b)
Zur Anrechenbarkeit s.o.

zu c)
Schonvermögen ist nur das, was bei Antragstellung vorhanden war.

Also, um das klarzustellen: Er möchte so kurz wie möglich
Alg-II-Empfänger sein und schnellstmöglich von seinem Gewerbe
leben können!

Entscheidend (wenn auch nicht immer aus Sicht des JC) ist, daß dauerhaft von Delbständigkeit gelebt werden kann, das braucht Zeit.

Aber realistisch betrachtet, muss er erst einmal
seinen Warenbestand/seine Produktpalette vergrößern, bis er
davon leben kann.

Ja.

Wenn die Gewinne direkt verrechnet würden, würde das Geld nie
ausreichen oder es ewig dauern, den (Ab-)Sprung zu schaffen.
Könnte er die Gewinne allerdings für neue Einkäufe ausgeben,
käme er in spätestens 3–6 Monaten ohne Hilfe vom Amt aus!

Das halte ich für recht unrealistisch.
Als Existenzgründer aus ALG II sollte man immer den Kontakt zum JC suchen. Auch wenn das Gesetz auf Seiten des Gründers steht, so hilft es doch wenig, wenn man seine Zeit nicht für die Selbständigkeit, sondern für Korrespondenz mit dem JC aufgrund von fehlerhaften Bescheiden etc. aufwenden muss.
Das eine JC mag ein halbes oder gar ganzes Jahr mit schwarzen Nullen akzeptieren, solange eine Geschäftstätigkeit erkennbar ist, ein anderes kann schon nach 6 Monaten schwierig werden. Grundsätzlich ist eine Selbständigkeit allerdings nicht zu untersagen.

Ansonsten noch den Hinweis, daß eine Existenzgründung immer gut geplant sein sollte - Fragen ggf. auch hier im Brett „Existenzgründung“.

Gruß

osmodius

hallo erstmal

im wesentlichen möchte ich mich osmodius bei seiner einschätzung anschließen

  • gute planung und vorbereitung ist notwendig
  • im gespräch bleiben mit dem jobcenter
  • nicht so schnell abspeisen lassen vom pap

und um ein paar punkte ergänzen:

  • dem pap das geschäftskonzept vorlegen
  • ggf. gibt es sogar einstiegsgeld
  • und zinsgünstige darlehen für den geschäftsaufbau
  • und nicht zu blauäugig in die selbständigkeit stolpern, denn:

hier werden die begriffe gewinn und investition falsch verwendet. so ist warenkauf keine investition sondern eine ausgabe und reduziert den gewinn. investitionen hingegen werden auch nicht vollständig in die ausgaben genommen sondern i.d.r. über mehrere jahre abgeschrieben. nicht ganz deutlich wird, was sie mit den 1000 euro gewinn meinen. ist das die reine handelsspanne aus einkauf und verkauf eines handelsproduktes? (eine handelsspanne von 33% ist im übrigen durchaus ok) wenn ja, gehen vom rest (rohertrag) ja noch weitere kosten ab, wie internetgebühren, umsatzsteuer, versand, werbung, büromaterial, rechnungserstellung, telefon, betriebshaftpflicht, ihk-gebühren etc.

und selbst dann hat man erst einen gewinn vor unternehmenssteuern. als einzelunternehmer hat man nur gewerbesteuer. hier gibt es einen freibetrag und jede gemeinde hat einen eigenen hebesatz. von dem was dann übrig bleibt, muss man ja auch noch einkommenssteuer zahlen. und last-but-not-least gilt es ohne zuschuss des jobcenter auch selbst für krankenversicherung und rentenversicherung aufzukommen.

also noch jede menge posten, die entweder die betriebsausgaben steigern und damit den gewinn schmälern oder den privaten bedarf erhöhen, wenn man nicht mehr beim jobcenter ist.

viele gründer aus alg2 beachten dies nicht und legen einfach los. das geht in den meisten fällen schief. also lassen sie sich vom jobcenter beraten, gehen sie in eine gründerberatung und legen sie ihrem pap einen businessplan vor, aus dem hervorgeht, dass sie es schaffen können, aber noch ein paar monate die unterstützung benötigen.