M. Mustermann ist Kleingewerbetreibender im Nebengewerbe und Angestellter als Hauptberuf. In seinem Gewerbe hat er 2005 ein minus erwirtschaftet. Im folge Jahr hat er einen Gewinn. Kann er diesen Verlust von 2005 in 2006 Steurlich geltend machen???
Servus,
falls der Verlust aus 2005 noch nicht mit positiven Einkünften aus 2005 verrechnet oder auf 2004 zurückgetragen worden ist: Ja. Verrechnung mit positiven Einkünften im gleichen Jahr ist immer so, Verlustrücktrag kann auf Antrag beschränkt werden (ggf. bis auf Null). Der Antrag muss mit der Steuererklärung des Verlustjahres (im Beispiel 2005) erfolgen.
Schöne Grüße
MM