Hallo !
Ich habe folgende Frage:
Wie lassen sich Gewinneinkünfte von Überschusseinkünften unterscfheiden ?
Gruß
Alexandro
Hallo !
Ich habe folgende Frage:
Wie lassen sich Gewinneinkünfte von Überschusseinkünften unterscfheiden ?
Gruß
Alexandro
Hallo !
Ich habe folgende Frage:
Wie lassen sich Gewinneinkünfte
ermittelt nach Betriebsvermögensausgleich
von Überschusseinkünften
ermittelt nach Einnahmen/Überschuss-Rechnung
unterscfheiden ?
Servus,
die Unterscheidung nach der Art der Gewinnermittlung (4/3 oder 4/1-5 EStG) bezieht sich nicht auf die Art der Einkünfte, sie ist hier nicht gemeint.
Als Überschusseinkünfte werden die Einkünfte bezeichnet, die als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt werden.
Die Besonderheit, dass bei 18/1 EStG-Einkünften der Gewinn (sic!) unabhängig von 140-141 AO immer gem 4/3 EStG ermittelt werden kann, hat damit nix zu tun. Auch bei diesen geht es um Gewinn.
Es ist also - wie sagt man gleich auf Neudeutsch? - nicht zielführend, mit der Unterscheidung nach Gewinnermittlungsmethoden Wirrnis in die Frage zu bringen. Die genannten Begriffe beziehen sich ausschließlich auf 2/2 EStG.
Womit begründest Du Deine These? Sie impliziert, dass bei 4/3 EStG keine Gewinnermittlung erfolgt. Du kannst ja mal 4/3 EStG nachlesen und schauen, ob das dort bestätigt wird?
Schöne Grüße
MM