Gewinnentschädigung für Makler?

Wir wollen ein Grundstück erwerben. Der Makler bewirbt es als provisionsfrei. Nun möchte er aber, dass wir mit einer vom ihm an uns vermittelten Baufirma auf dem Grundstück bauen, wenn wir dieses erwerben wollen, damit er seine Kosten durch die Bauherren-Vermittlungsprovision decken kann.
Wir möchten nicht mit seinen Baufirmen bauen. Jetzt möchte er eine Entschädigung für entgangenen Gewinn von uns, falls wir das Grundstück erwerben wollen. Wir sollen es sozusagen „freikaufen“.
Er verlangt 6% auf ein imaginäres Haus, welches auf dem Grundstück entstehen könnte. 200.000 - 250.000 EUR und davon 6% machen 12.000 - 15.000 EUR. „Gnädigerweise“ brauchen wir aber nur 8.000 EUR zahlen.
Der Grundstückspreis beläuft sich auf 60.690 EUR, davon 6% wären 3641,40 EUR, was natürlich viel weniger wäre.
Wir haben die „Vereinbarung“ sogar schon unterzeichnet, da wir das Grundstück sonst nicht bekommen hätten. Er hätte einfach nicht an uns verkauft.
Jetzt vor dem Notartermin möchte ich mich noch einmal informieren, ob dies überhaupt rechtens ist und was wir eventuell noch machen können ohne, dass der Makler den Notartermin wieder absagt, bzw. das Grundstück nicht an uns verkaufen möchte. Was er sicherlich machen würde, wenn wir die Vereinbarung nicht einhalten würden.

Vielen Dank für die Antworten.

Wenn ich das hier so schreibe kann ich selber nicht glauben, was er von uns verlangt.

Hallo,

um Ihren letzten Satz aufzugreifen: Wenn ich das lese kann ich als seit 20 Jahren erfolgreich tätiger Immobilienmakler auch nicht glauben, das es Kunden gibt, die sich auf solche unseriösen Methoden einlassen! Das setzt der Unseriösität die Krone auf! Mein Rat: Sprechen Sie direkt mit dem Eigentümer!
Solche Makler sind eine Schande für den Berufsstand!
Im übrigen, es gibt sicherlich auch noch andere Grundstücke…
Gruß
WoBo

Hallo. Das hört sich tatsächlich abenteuerlich an. allerdings würde mich der genaue wortlaut der „vereinbarung“ doch sehr interessieren. ein kausaler zusammenhang mit dem grundstück kann ja eigentlich kaum bestehen, ansonsten wären wir bei einer provsision von 15%. da für die zahlung eine grundlage oder gegenleistung ja beschrieben sein muß (wenn es kein schenkungsvertrag sein soll, :wink:!), würde ich gerne wissen, was das sein soll. er wird wohl kaum mit dem bauträger eine verbindliche vereinbarung haben, wo evtl. schadensersatzansporüche o.ä. geregelt sind. was genau ist die gegenleistung oder der grund für die summe von €8000? gruss stefan

Vorab: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern stellt lediglich meine Meinung/Wisse dar. Für rechtsverbindliche Auskünft müsst ihr euch an einen Anwalt wenden.

Makler haben nach § 652 BGB nur Anspruch auf Provision, wenn der Vermittlungserfolg eingetreten ist. Unabhängig davon muss die Provisionszahlung vereinbart sein.

Satz 1 trifft hier wohl zu, aber nur für das Grundstück. Satz 2 nicht, da er prov-frei anbietet. Ergo hat er keinen Anspruch! (zumind. nicht gegen euch)

Der Makler kann und darf m.W. auch nicht auf zukünftige Abschlüsse mit Dritten Provision verlangen. Zumind. müsste es vereinbart sein. Ob eure voreilig geschlossene „Vereinbarung“ dies nun hergibt, müsste ein Anwalt prüfen. Ich denke, in diesem „Erpressungsfall“, wenn er denn nachweisbar ist, aber eher nicht.

Und wofür überhaupt „Entschädigung“? Ich kann keinen Schaden entdecken, zumind. keinen für den ihr „haftbar“ gemacht werden könntet. Offensichtlich hat der Makler doch den Auftrag das Grundstück zu verkaufen und mehr nicht. Das tut er nun und dabei gelten m.E. die angebotenen Konditionen, sonst nichts. Ohnehin liegt die Vermutung nahe, dass er sich vom Eigentümer (Verkäufer) Provision versprechen lassen hat. Insoweit ist die Frage, ob der euch nicht einfach nur gehörig über den Löffel babieren will.

Grundsätzlich verkauft nicht(!!!) der Makler das Grundstück, sondern der Eigentümer. Der Makler kann den Notartermin deshalb vom Grundstz her gar nicht absagen. Hier empfiehlt es sich sicher mal (dringend) mit dem Verkäufer über die Machenschaften dieses ausgebufften Maklers zu sprechen. Auch über eine mögliche einseitige Terminabsage.

Mein dringender Rat:

Im Übrigen gern nocheinmal nachfragen!

Eine ganz schnelle und klare Antwort:
Wenn der Makler Ihnen das Grundstück provisionsfrei anbietet, dann darf er auch keine Courtage von Ihnen verlangen und Sie brauchen auch keine Courtage und/oder Auslagenerstattung zahlen.

Eine Bindung an einen Bauträger gibt es auch nicht, es sei denn, der Bauträger bietet Ihnen das grundstück selber an, damit Sie dort ein von ihm zu errichtendes Haus bauen werden.

Also ganz entspannt und ggf. fachlichen rat bei einem Anwalt einholen, ich sehe aus Ihrer Schilderung keinen Courtagenanspruch des Maklers.

Ihr Thorsten Hausmann