Gewinnentschädigung für Makler?

Man will ein Grundstück erwerben. Der Makler bewirbt es als provisionsfrei. Nun möchte er aber, dass man mit einer vom ihm vermittelten Baufirma auf dem Grundstück bauen, wenn man dieses erwerben will, damit er seine Kosten durch die Bauherren-Vermittlungsprovision decken kann.
Man möchte nicht mit seinen Baufirmen bauen. Jetzt möchte er eine Entschädigung für entgangenen Gewinn, falls man das Grundstück erwerben will. Man soll es sozusagen „freikaufen“.
Er verlangt 6% auf ein imaginäres Haus, welches auf dem Grundstück entstehen könnte. 200.000 - 250.000 EUR und davon 6% machen 12.000 - 15.000 EUR. „Gnädigerweise“ braucht man aber nur 8.000 EUR zahlen.
Der Grundstückspreis beläuft sich auf 60.690 EUR, davon 6% wären 3641,40 EUR, was natürlich viel weniger wäre.
Man hat die „Vereinbarung“ sogar schon unterzeichnet, da man das Grundstück sonst nicht bekommt. Er hätte einfach nicht verkauft.
Jetzt vor dem Notartermin möchte man sich noch einmal informieren, ob dies überhaupt rechtens ist und was man eventuell noch machen kann ohne, dass der Makler den Notartermin wieder absagt, bzw. das Grundstück nicht verkaufen möchte. Was er sicherlich machen würde, wenn man die Vereinbarung nicht einhalten würden.

Vielen Dank für die Antworten.

Wenn man das hier so schreibe kann man selber nicht glauben, was er verlangt.

was steht den im vertrag?

In welchem Vertrag?
Im notariellen Kaufvertrag für das Grundstück steht nichts von einer Courtage oder Provision für den Makler.
Es gibt nur die zusätzliche Vereinbarung.
Darin steht, dass es üblich sei Grundstücke mit Bauträger zu verkaufen und das dafür eine Provision von 5% zzgl. MwSt üblich seien.
Da das Grundstück aber bauträgerfrei erworben werden soll steht dort weiter, dass die vereinbarte Zahlung eine Entschädigung für entgangene Gewinne darstellt und die Vermarktungs- und Vermittlungsleistungen für das Grundstück honoriert und dass die beiden Vertragspartner zu dieser Verfahrensweise ihre ausdrückliche Bereitschaft erklären.

Vertritt der Makler nicht seine eigenen Interessen, wenn er Kaufinteressenten verprellt, die nicht mit seiner Baufirma bauen möchten, oder nicht bereit sind die „Vereinbarung“ zu unterzeichnen?

was man
eventuell noch machen kann ohne, dass der Makler den
Notartermin wieder absagt, bzw. das Grundstück nicht verkaufen
möchte. Was er sicherlich machen würde, wenn man die
Vereinbarung nicht einhalten würden.

Ist der Makler denn der Verkäufer?? Dann dürfte er ja sowieso keine Provision nehmen. Wenn er nicht der Verkäufer ist, dann dürfte er auch nicht die „Macht“ haben, den Notartermin abzusagen bzw. den Kauf zu verhindern, wenn der Eigentümer des Grundstücks bereit ist zu verkaufen - oder?

Gruß
Nelly

Hallo,

Wenn er nicht der Verkäufer ist, dann
dürfte er auch nicht die „Macht“ haben, den Notartermin
abzusagen bzw. den Kauf zu verhindern, wenn der Eigentümer des
Grundstücks bereit ist zu verkaufen - oder?

Warum denn nicht? Kommt doch drauf an, was der Makler mit dem Eigentümer abgesprochen hat.
Gruß
loderunner (ianal)