Gewinnermittlung bei Betriebsveräußerung, Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Hallo Zusammen,

wie ermittle ich den Veräußerungsgewinn in folgendem Fall?

Einzelunternehmen(bilanzierend) wird für 3000,- verkauft.
Eigenkapital ist Null
ausstehende Einlagen bzw.nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag beträgt 10.000,-

Meine Recherche besagt bisher…

Der Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens oder den Wert des Anteils am Betriebsvermögen (bei Mitunternehmern) übersteigt (§16 Absatz 2 EStG). Die Veräußerungskosten müssen in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Betriebsverkauf stehen(z.B. Notarkosten, Maklerprovisionen oder Verkehrsteuern(Umsatzsteuern).

Veräußerungspreis €3000,-
Veräußerungskosten €    0,-
Wert des Betriebsvermögens (Eigenkapital) €  0,-
Veräußerungsgewinn € 3.000,-

wie ist denn der Betrag von 10.000,-( nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag in diese Berechnung einzufügen??
evtl.so?

Veräußerungspreis €3000,-
Veräußerungskosten € 0,-
Wert des Betriebsvermögens (Eigenkapital) € 0,-
nicht f.EK ged.fehlbetr. -10.000,-
Veräußerungsgewinn € -7000,–(Verlust)

Vielen Dank für eure Hilfe…

Servus,

Du hast das Betriebsvermögen nicht in Ansatz gebracht, statt dessen zwei Kapitalposten, die nur indirekt damit zu tun haben; unter Umständen entspricht der nicht durch EK gedeckte Fehlbetrag dem hier maßgeblichen Betriebsvermögen, dann wäre der Veräußerungsgewinn 13.000 €; das ist aber unwahrscheinlich, zumal Du noch das Stichwort „ausstehende Einlagen“ genannt hast.

Wie genau das Betriebsvermögen für diesen Zweck zu ermitteln ist, hängt davon ab, was genau veräußert worden ist: Was passiert mit dem Umlaufvermögen, was passiert mit Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, was passiert mit Verpflichtungen und ungewissen Verbindlichkeiten, für die Rückstellungen gebildet worden sind? Wird nur das Anlagevermögen veräußert, wird das Geschäft insgesamt so wie bilanziert veräußert, oder irgendetwas dazwischen?

Wird denn überhaupt ein Betrieb veräußert oder die Geschäftsanteile an einer GmbH? Wem gehört der Betrieb zum Zeitpunkt der Veräußerung?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder