Hallo Zusammen,
wie ermittle ich den Veräußerungsgewinn in folgendem Fall?
Einzelunternehmen(bilanzierend) wird für 3000,- verkauft.
Eigenkapital ist Null
ausstehende Einlagen bzw.nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag beträgt 10.000,-
Meine Recherche besagt bisher…
Der Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens oder den Wert des Anteils am Betriebsvermögen (bei Mitunternehmern) übersteigt (§16 Absatz 2 EStG). Die Veräußerungskosten müssen in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Betriebsverkauf stehen(z.B. Notarkosten, Maklerprovisionen oder Verkehrsteuern(Umsatzsteuern).
Veräußerungspreis €3000,-
Veräußerungskosten € 0,-
Wert des Betriebsvermögens (Eigenkapital) € 0,-
Veräußerungsgewinn € 3.000,-
wie ist denn der Betrag von 10.000,-( nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag in diese Berechnung einzufügen??
evtl.so?
Veräußerungspreis €3000,-
Veräußerungskosten € 0,-
Wert des Betriebsvermögens (Eigenkapital) € 0,-
nicht f.EK ged.fehlbetr. -10.000,-
Veräußerungsgewinn € -7000,–(Verlust)
Vielen Dank für eure Hilfe…