nur die gewinnermittlung. du musst aber für jede verbuchte position einen beleg nachweisen können. kontoauszüge und am besten kassenbuch solltest du aufheben.
erstmals wirst du keine belege einreichen, wenn das finanzamt welche will, werden sie zu einzelnen positionen anfordern oder eine prüfung bei dir durchführen.
stell dir mal vor, alle unternehmer würden ihre gesamten belege (kistenweise ordner) einreichen, welches finanzamt soll das durcharbeiten?