Gewinnermittlung mit EÜR

Liebe Leute,
ich beziehe mich nochmal auf meinen Artikel im Archiv:
http://www.wer-weiss-was.de/app/archi

Die dort von mir aufgestellte beispielhafte Gewinnermittlung muss doch falsch sein. Ich gebe hier nocheinmal ein einfaches Gegenbeispiel analog zu der Aufstellung dort. Dabei nehme ich einmal an der Mehrwertsteuersatz sei inzwischen auf 50% gestiegen (Gott bewahre).

Einnahmeüberschussrechnung bei genehmigter Abrechnung nach vereinbarten Entgelten.
Annahme MWST = 50 %
Grund …Ein.mitMWST…Ein.ohneMWST…Ausg.mitVorst…Ausg.ohneVorst

Im Kalenderjahr geleistete Umsatzsteuervorauszahlung
(eingenommene MWST 100€ – abziehbare Vorsteuerbeiträge 50€)…………50

Summe ganzes Jahr
Verkäufe:…200

MWST.davon…100

Summe ganzes Jahr
Wareneinkäufe …100

Vorsteuer davon… 50

Spalten-
Summen:…200…50…100…150

für das Jahr zu erklärender Jahres-Gewinn = Zeilensumme von
Spaltensummen:…+200…+50…-100…-150

= 0 Euro Gewinn !!!

Das stimmt doch nicht!
Es muss irgendwie an den im Kalenderjahr geleisteten Umsatzsteuervorauszahlungen liegen, die werden doch nun zweimal abgezogen.

Was sagen denn nun die Experten dazu???
Gruß Schwipp

EÜR =Einnahmen minus Ausgaben des Jahres!

Diese komische Aufstellung ist nicht anwendbar - schon mal ein einfaches EDv-Programm probiert? Oder mal die Anlage EÜR vom Finanzamt ansehen!

Und noch eine Anmerkung: bei EÜR sollte man nicht nach vereinbarten Entgelten bei der USt abrechnen sondern nach vereinnahmten!

Es gibt auch Profis, die beraten!

E.

so geht das!!
Moin
ich nehm mal 10% MwSt
also

EK der Ware netto: 100€.

  • Umsatzsteuer 10% = 110€

Du zahlst also 110€ an den Lieferanten.

Verkaufspreis 220€ inkl. Mehrwertsteuer (10%).

Also machen wir einen DREISATZ

220€ entspricht 110% (da ja die MwSt da schon drin ist!!!)

nun drehen wir die Seiten um:

1% entspricht 220€/110 also 2€
100% entspricht also nun 200€

das bedeutet du verkaufst die Ware für 200€ NETTO!!

Du hast also

EK netto 100€
VK netto 200€

Gewinn = 100€

Bei der Umsatzsteuer sieht es so aus:

gezahlte UMSATZSTEUER 10€
erhaltene MEHRWERTSTEUER 20€

also MEHRWERTSTEUER - UMSATZSTUER
also 20€ - 10€ sind 10€ ZAHLLAST an das FA

Die Umsatzsteuer ist ein Durchlaufender posten, deshalb lass die generell raus aus deiner Gewinn rechnung!! Rechnne immer mit NETTO

Und beachte dass der VK inkl MWST IMMER größer als 100% aktuell 119% sind!!

Also

netto VK 100€ entspricht

100€ x 1,19 also 119€

umgekehrt

VK inkl MwSt 119€

um den netto zu bekommen musst du den VK durch 1,19 teilen…

Manfred

Geehrter Manfred, bitte unterlassen Sie doch solche falschen Beiträge. Der Fragende ist ein Einnahmeüberschussrechner und da ist die Umsatzsteuer wohl keineswegs ein durchlaufender Posten. Gerade hier gilt § 11 EStG. Die USt, die er vereinnahmt, ist auch eine Einnahme, und die, die er als Vorsteuer an andere Unternehmer zahlt, die ist eine Ausgabe und auch die, die er ans Finanzamt zahlt.

Der Rat, einfach die Umsatzsteuer außen vor zu lassen, ist absolut schwachsinnig und zeugt davon, dass ein Unwissender hier geantwortet hat.

Bitte bitte liebe Leute, ich lauf auch nicht im Medizinforum herum und gebe Beispiele, wie man am Besten einen Bandscheibenvorfall operiert.

Der Fragende sollte sich die Anlage EÜR mal anschauen und auf den Internetseiten der Finanzbehörden findet sich auch die Anleitung dazu.

1 „Gefällt mir“

Liebe Leute, vielen Dank für eure Mühe!
Habe vorhin einen Freund vom Fach getroffen und der hat es mir erklärt / richtig gestellt:

Einnahmeüberschussrechnung, korrekt sollte die Tabelle so sein:

Grund …Ein.mitMWST…Ein.ohneMWST…Ausg.mitVorst…Ausg.ohneVorst

Im Kalenderjahr geleistete Umsatzsteuervorauszahlungen…………50

Summe ganzes Jahr
Verkäufe:… …200

Summe ganzes Jahr
Wareneinkäufe …100

Spalten-
Summen:…200…100…50

für das Jahr zu erklärender Jahresgewinn = Zeilensumme der
Spaltensummen (Ausgaben sind abzuziehen)
………………+200…-100… .-50

= 50 Euro Gewinn

Ich hatte mich nur gewundert, dass mein Artikel, der jetzt im Archiv ist, so unbeanstandet blieb, das war natürlich falsch.
Gruß, schwipp - mal wieder