Hallo Zusammen,
Sachverhalt:
Franz ist seit 1.1.2007 Inhaber einer Tuningfirma für KfZ samt
angegliederter Reparaturwerkstatt; er ermittelt seinen Gewinn nach §
5 I EStG.
Am 15. Juli 2003 erwarb Franz (im Privatvermögen) für 300.000 €
30% am Stammkapital der MotorSport GmbH, die sich auf
Motortuning spezialisiert hat. Aufgrund des Erfolges der MotorSport
GmbH hat sich der Teilwert der Beteiligung inzwischen auf 400.000 €
erhöht.
Franz überlegt, die Beteiligung in das Betriebsvermögen seiner
eigenen KfZ-Tuningfirma einzubringen.
FRAGE: Ist Franz durch das halten im Privatvermögen einer Beteiligung, die Aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit als strategisch angesehen werden kann, dazu verpflichtet, die Beteiligung ins notwendige Betriebsvermögen einzulegen bzw. zählt die Beteiligung automatisch als notwendiges Betriebsvermögen???