Gewinnermittlung - Telefonkosten zu 100% absetzbar?

Hallo,

bin kleinunternehmer und lege beim finanzamt eine Gewinn/verlustermittlung vor.

darf ich denn telefonkosten zu 100% oder zu 50 % absetzen?
das telefon wird privat und auch geschäftlich benutzt.
ich gebe handy sowohl auch festnetz an.

würde mich über antworten freuen.

so einfach ist es dann doch nicht, entweder du weißt regelmäßig mit einem Einzelverbindungsnachweis nach, wie viel Du privat oder geschäftlich telefoniert hast und hältst entsprechend die Gesamtrechnung auf oder Du nutzt eine pauschale Methode, die vom Finanzamt größtenteils zugelassen und akzeptiert wird. Dabei erfasst Du pauschal 30 % der Telefonkosten privat. Das kannst du am Jahresende in einer Summe korrigieren, so dass du nicht jeden Monat Arbeit mit der Berechnung und Korrektur der Telefonrechnungen hast. Wie es sich verhält, wenn Du Festnetz und Handy nutzt, ist etwas schwierig. Da macht auch jeder Sachbearbeiter beim Finanzamt etwas anderes. Würde empfehlen, diesbezüglich einen Steuerberater zu fragen.

Ich habe zu diesem Thema auf meiner Internetseite einen sehr ausführlichen Artikel verfasst, der gibt sicher noch Antwort zu weiteren Fragen in der Richtung:

http://www.betriebsausgabe.de/blog/2009/01/30/privat…

Zu den Telefonkosten besteht auch ein Eintrag im Lexikon der Betriebsausgaben unter http://www.betriebsausgabe.de/telefonkosten-37.html

Ich hoffe ich konnte soweit erstmal behilflich sein.

Grüße und viel Erfolg
Torsten