Gewinnerzielungsabsicht - ab wann Gewinn?

Hallo zusammen,

angenommen es wurde vor 1,5 Jahren ein (Neben)Gewerbe angemeldet. Im Steuerjahr 2011 gab es einen Verlust von 1500 € und 2012 von 3500 €, da noch eine 400 Eurokraft beschäftigt wurde.
Die Steuerbescheide sind bisher vorläufig.
Dieses Jahr wird erstmals Gewinn erzielt - angenommen ca. 1000-2000 €.
Werden dann die anderen Steuerbescheide auch endültig festgesetzt? Oder muss erst über einen längeren Zeitraum Gewinn gemacht werden? oder ggf. der Verlust von 5000 € erst wieder reingeholt werden.?
Was würde passieren, wenn später nochmal Verluste gemacht würden? Würden die Bescheide wieder vorläufig?
Reicht eigentlich ein Gewinn von angenommen 1000-2000 € jährlich für eine Gewinnerzielungsabsicht? Es ist ja schließlich nur ein Nebengewerbe.

Ich danke euch für eure Hilfe, bin da nämlich völlig ratlos :frowning:

Hallo,
Beim Begriff Gewinnerzielungsabsicht ist weniger der Gewinn wichtig sondern die Absicht. Es liegt in der Natur der Dinge, dass nicht jedes Geschäft auch erfolgreich ist. Andersrum kann auch Liebhaberei Gewinn abwerfen, eben ohne das dies beabsichtigt war.

Grüße

aber ab wann gibt es keine Probleme mehr mit dem Finanzamt?

aber ab wann gibt es keine Probleme mehr mit dem Finanzamt?

Wenn es die Gewinnerzielungsabsicht festgestellt bzw. abgeleht hat.