Hallo zusammen,
angenommen es wurde vor 1,5 Jahren ein (Neben)Gewerbe angemeldet. Im Steuerjahr 2011 gab es einen Verlust von 1500 € und 2012 von 3500 €, da noch eine 400 Eurokraft beschäftigt wurde.
Die Steuerbescheide sind bisher vorläufig.
Dieses Jahr wird erstmals Gewinn erzielt - angenommen ca. 1000-2000 €.
Werden dann die anderen Steuerbescheide auch endültig festgesetzt? Oder muss erst über einen längeren Zeitraum Gewinn gemacht werden? oder ggf. der Verlust von 5000 € erst wieder reingeholt werden.?
Was würde passieren, wenn später nochmal Verluste gemacht würden? Würden die Bescheide wieder vorläufig?
Reicht eigentlich ein Gewinn von angenommen 1000-2000 € jährlich für eine Gewinnerzielungsabsicht? Es ist ja schließlich nur ein Nebengewerbe.
Ich danke euch für eure Hilfe, bin da nämlich völlig ratlos