Meines Erachtens nach sind beide Investitionen nicht unmittelbar vergleichbar.
In einem geschlossenen Investmentfond werden die Werbungskosten über die Bescheinigung der Fondsgesellschaft geregelt, dh. „bei deutschen Immobilienfonds erzielen Privatanleger in der Regel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen durch die Verzinsung der Liquiditätsreserve des Fonds.“ Ebenso dürfte der Ausgabeaufschlag m.E. als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Bei einer eigenen vermietete Immobilie fallen „u.a. als Werbungskosten Ausgaben für Telefongespräche, Büromaterial, Vermietungsanzeigen oder Kontoführungsgebühren, Kosten der Hausverwaltung, Fahrten zum Mietobjekt, sowie Instandhaltungsrücklagen im Jahr ihrer Verwendung für Reparaturarbeiten an.“ Somit sind in beiden Fällen Werbungskosten absetzbar, doch unter anders gelagerten Vorzeichen.
Leider kann ich hierzu keine 100% Aussage treffen und rate daher einen Steuerberater aufzusuchen.