Gewinnerzielungsabsicht bei Immobilieninvestition

Hallo

mir ist bekannt, dass bei einer Investition in einen geschlossenen Immobilienfonds eine Gewinnerzielungsabsicht notwendig ist, um Werbungskosten geltend machen zu können und Steuerersparnisse generieren zu können.

Gilt dies auch bei einer privaten Direktinvestition in eine Immobilie?
Ist das sozusagen gleich bei Geschlossenem Immobilienfonds und Immobilie?

MfG
Do0dLeZ

ja, die Gewinnerzielungsabsicht ist auch bei privaten Direktinvestionen dem FA auf Anfrage nachzuweisen

Es gibt aber derzeit gesetzliche Änderungsvorhaben in Bezug auf die Nutzung durch nahe Angehörige als Mieter

Danke! =)
Hat mir sehr geholfen!

Herr Hauschulz kann zur Zeit keine Fragen beantworten