Servus,
Wird die Immobilie dann verkauft, war keine
Gewinnerzielungsabsicht vorhanden und die Steuerersparnisse
müssen zurückgezahlt werden.
Der Absicht, Gewinn zu erzielen, steht ein nicht von vornherein geplanter vorzeitiger Verkauf nicht entgegen. Wenn z.B. ein Plan besteht, innerhalb einer Periode von zehn Jahren insgesamt unterm Strich einen Gewinn zu erzielen, und wenn dieser Plan dadurch durchkreuzt wird, dass das Grundstück schon nach fünf Jahren verkauft wird, und nach dieser Zeit (z.B. wegen Aufholen des Instandhaltungsrückstaus, oder wegen Denkmalschutz-SonderAfA) noch insgesamt kein Gewinn erzielt werden konnte, schadet das der Anerkennung der Verluste aus den ersten Jahren nicht. Verlustzuweisungsfonds arbeiten auch nicht anders.
Es gibt freilich einige Dinge, die objektiv eine von vornherein geplante baldige Veräußerung naheliegend erscheinen lassen. Z.B. die Veranlassung einer Teilungserklärung bald nach dem Kauf, noch bevor die Sanierungsarbeiten angegangen werden.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Verlustzuweisungsfonds