Gewinnerzielungsabsicht bei Immobilieninvestition

Hallo,

bei einer Investition in einen geschlossenen Immobilienfonds ist eine Gewinnerzielungsabsicht notwendig, um Werbungskosten geltend machen zu können und Steuerersparnisse generieren zu können.

Gilt dies auch bei einer privaten Direktinvestition in eine Immobilie?
Ist das sozusagen gleich bei Geschlossenem Immobilienfonds und Immobilie?

MfG
Do0dLeZ

Servus,

der Unterschied ist, dass sich bei einer einzelnen Immobilie ziemlich leicht überprüfen lässt, ob die in einem entsprechenden Plan zur Investition getroffenen Annahmen realistisch sind oder nicht.

Insofern sind die Ansprüche an die Darlegung des geplanten Gesamtgewinnes bei einer einzelnen Immobilie tendenziell noch höher als bei einem Fonds.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Aber es wäre theoretisch möglich, dass anfangs durch Abschreibung, Fremdkapitalzins, eventuelle Instandhaltungskosten etc. Verluste realisiert werden und so ein großer Steuervorteil entsteht in den ersten 5 Jahren.

Wird die Immobilie dann verkauft, war keine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden und die Steuerersparnisse müssen zurückgezahlt werden.
Oder bin ich da falsch?

Servus,

Wird die Immobilie dann verkauft, war keine
Gewinnerzielungsabsicht vorhanden und die Steuerersparnisse
müssen zurückgezahlt werden.

Der Absicht, Gewinn zu erzielen, steht ein nicht von vornherein geplanter vorzeitiger Verkauf nicht entgegen. Wenn z.B. ein Plan besteht, innerhalb einer Periode von zehn Jahren insgesamt unterm Strich einen Gewinn zu erzielen, und wenn dieser Plan dadurch durchkreuzt wird, dass das Grundstück schon nach fünf Jahren verkauft wird, und nach dieser Zeit (z.B. wegen Aufholen des Instandhaltungsrückstaus, oder wegen Denkmalschutz-SonderAfA) noch insgesamt kein Gewinn erzielt werden konnte, schadet das der Anerkennung der Verluste aus den ersten Jahren nicht. Verlustzuweisungsfonds arbeiten auch nicht anders.

Es gibt freilich einige Dinge, die objektiv eine von vornherein geplante baldige Veräußerung naheliegend erscheinen lassen. Z.B. die Veranlassung einer Teilungserklärung bald nach dem Kauf, noch bevor die Sanierungsarbeiten angegangen werden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Verlustzuweisungsfonds