Gewinnerzielungsabsicht

Hallo,
ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst und im Nebenberuf Freier Journalist. Als solcher mache ich immer brav meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und bei dieser kommt, wenn ich meine Betriebsausgaben von den Einnahmen abziehe, immer ein positiver Betrag raus - schon seit Jahren. Es ist nicht immer viel pro Jahr (auch mal nur 1000 Euro odr so), dennoch ist es ein Gewinn (um den ich auch dankbar bin :wink:
Trotzdem schreibt das FA jedesmal in den Steuerbescheid: „Festsetzung vorläufig hinsichtlich der Einkünfte aus der selbständigen Arbeit, weil zurzeit die Gewinnerzielungsabsicht nicht eindeutig beurteilt werden kann.“

Wieso denn, ich erziele doch einen Gewinn ? Und m.W. gibt es doch für nebenberufliche Tätigkeiten keine Mindestgrenze, wie hoch der Geweinn sein muss (deshalb ist es ja nur ein Nebenjob…)

Wer kann mir da weiterhelfen ?

Danke Euch

Alex

Bei Gewinneinkünften erfolgt die Festsetzung i.d.R. immer vorläufig, da Ihre Zahlen aus der Steuererklärung ungeprüft übernommen werden. Damit hält sich das Finanzamt eine (eher unwahrscheinliche) Überprüfung offen.

Es kann ja durchaus sein, dass Sie irgendwann einen Verlust erzielen. Dann wird geprüft, ob Sie einen „Totalgewinn“ erzielt haben. Sollte das nicht der Fall sein, wird die selbständige Tätigkeit nicht anerkannt. Das ist bei Ihnen aber nicht wahrscheinlich. Diese Regelung ist eher für erfolglose Autoren gedacht, die permanent Kosten verursachen, die sie auch absetzen wollen, aber nie einen Gewinn erzielen. Gut wäre das z.B. für eine Frau Rowling gewesen. Wenn das FA einmal feststellt, dass es sich nur um „Liebhaberei“ handelt, könnte der Autor theoretisch Millionen steuerfrei verdienen. So ein Fall ist mir aber nicht bekannt.

Solange Sie also weiterhin Gewinne erzielen, egal wie hoch, wird das Finanzamt diese anerkennen.

Das nenne ich mal eine schnelle, klare und fundierte Antwort ! Ganz herzlichen Dank dafür.

MfG

A.Maier

Hallo Alex,

frage doch einmal beim Finanzamt direkt an. Die haben bestimmt eine Kontaktmail, in der Du Dein Anliegen schildern kannst und dann warte auf Antwort.

Gruß

Renate

Hallo Alexander,
Das finde ich auch komisch, wenn seit jeher ein Überschuss entstanden ist. Beantrage die entgültige Festsetzung und wenn das verweigert wird, umgehend Einspruch einlegen. Dann kannst du nämlich klagen!
Grüße Fred

Hallo wenn immer ein Gewinn herauskommt besteht keine Veranlassung den Bescheid als „vorläufig“ einzustufen. Ich würde das dem FA schreiben für all die Jahre und den Antrag stellen diese Passage aufzuheben. Gründe liegen hier sicherlich nicht vor.
Gruß MB

Hallo Alexander,

der Satz hat damit zu tun, dass das Finanzamt entweder auf eine Prüfung wartet oder dass das Finanzamt Bedenken hat, dass es mal ins „Minus“ rutschen könnte. Dann würde das FA sofort die Gewinnerzielungsabsicht streichen, somit auch die Ausgaben. Was oft genau der Gedankenhintergrund ist, kann meist nur der zuständige Sachbearbeiter beantworten.

Herzlichen Gruß
Emh

Nach ein paar Jahren, wenn es bei einem Totalgewinn bleibt wird die Vorläufigkeit auch entfallen. So ist es üblich…