Hallo,
ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst und im Nebenberuf Freier Journalist. Als solcher mache ich immer brav meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und bei dieser kommt, wenn ich meine Betriebsausgaben von den Einnahmen abziehe, immer ein positiver Betrag raus - schon seit Jahren. Es ist nicht immer viel pro Jahr (auch mal nur 1000 Euro odr so), dennoch ist es ein Gewinn (um den ich auch dankbar bin
Trotzdem schreibt das FA jedesmal in den Steuerbescheid: „Festsetzung vorläufig hinsichtlich der Einkünfte aus der selbständigen Arbeit, weil zurzeit die Gewinnerzielungsabsicht nicht eindeutig beurteilt werden kann.“
Wieso denn, ich erziele doch einen Gewinn ? Und m.W. gibt es doch für nebenberufliche Tätigkeiten keine Mindestgrenze, wie hoch der Geweinn sein muss (deshalb ist es ja nur ein Nebenjob…)
Wer kann mir da weiterhelfen ?
Danke Euch
Alex