hallo,
bedarf es einer gewerbeanmeldung wenn jemand internetdomains verkauft?
(ungewisser umsatz kann zw. 0 und 10000 euro liegen)
kann jemand der mit seinem unternehmen (verkauf von domainnamen) aus rechtlichen gründen (bafög und kindergeld) keinen gewinn machen darf seinen gewinn mit kursverlusten aus aktiengeschäften rechtlich zunichte machen oder bedarf es anderen investitionen um den gewinn aufzubrauchen wie z.b. investition in immobilie…
gruss und dank
desperado
hallo desperado,
bedarf es einer gewerbeanmeldung wenn jemand internetdomains
verkauft?
(ungewisser umsatz kann zw. 0 und 10000 euro liegen)
zur Sicherheit würde ich formlos beim Gewerbeamt nachfragen. Gewerbesteuer fällt in dieser Größenordnung sicherlich nicht an.
kann jemand der mit seinem unternehmen (verkauf von
domainnamen) aus rechtlichen gründen (bafög und kindergeld)
keinen gewinn machen darf seinen gewinn mit kursverlusten aus
aktiengeschäften rechtlich zunichte machen oder bedarf es
anderen investitionen um den gewinn aufzubrauchen wie z.b.
investition in immobilie…
Gewinne oder Verluste aus Aktien, Optionen und anderen Wertpapieren lassen sich mit anderen Einkommensarten nicht verrechnen.
Ich würde dir trotzdem empfehlen, dir die Bestimmungen zum Bafög und zum Kindergeld noch mal genau anzusehen.
Mit Gruß
hweng