Hallo,
ich habe an einem Gewinnspiel in einem Internetforum teilgenommen und den 2. Preis gewonnen. Dieser sollte mir von dem Hersteller/Sponsor direkt zugeschickt werden. Also nicht von dem Veranstalter des Gewinnspiels.
Das ist aber nie erfolgt. Ich habe jetzt meinen Gewinn reklamiert. Der Veranstalter ist aber maulig und beruft sich da drauf, dass der Rechtsweg ausgeschlossen sei.
Ich denke die Klausel (und der enstprechende BGG-Passus) beziehen sich auf die Gewinnermittlung und nicht auf die Gewinnverteilung.
Was kann ich jetzt machen, um an meinen Gewinn zu kommen?
Ja, das siehst du genau richtig. Diesbezüglich kann ein Veranstalter den Rechtsweg nicht ausschließen, da es sich um eine gesetzliche Verpflichtung handelt. Wenn der Veranstalter den Preis nicht freiwillig liefert, kannst du ihn gem. § § 661a BGB einklagen.