Gewinnspiel oder Glücksspiel?

Hallo liebe Forumsmitglieder,

zuerst mal wünsche ich ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2015.

 Ich recherchiere bereits seit Wochen aber ich komme nicht auf die
richtige Lösung und niemand kann mir da wirklich weiterhelfen. Ich
war auch bereits bei Anwälten, die wollen mir kostenlos keine
Auskunft geben. Es geht um eine Projekt- und Studienarbeit die geschrieben und programmiert werden soll:

Es geht um die Unterscheidung „Glücksspiel“ und „Gewinnspiel“.

Der User setzt 1 Euro und kann damit einen Preis gewinnen. Bsp bekommt er für den eingesetzten Euro ein Iphone 6

So nun zu einer (scheinbar) komplizierten Frage. Ist das von
Rechtswegen erlaubt? Glücksspiel ist ja in Deutschland generell
verboten. Aber ein Gewinnspiel ist ja erlaubt. Ich vermute dass das
Vorhaben wie oben beschrieben unter „Glücksspiel“ fällt. Aber wie
sieht die Sache aus, wenn:

… der User nach setzen des 1 Euro noch eine Frage beantworten muss?

Dann müsste es doch unter „Gewinnspiel“ fallen. Die Definition von
Gewinnspiel ist ja „… Erbringung einer Leistung“. Und durch
beantworten einer Frage ist die Leistung ja vollbracht. Als
Musterbeispiel nehme ich Schlag den Raab heran. Hier kann man 5 Autos
gewinnen, in dem man anruft und eine (sorry hierfür) Deppenfrage
beantwortet, wie z.B.:

Was kann der Kandidat gewinnen? A) einen lilafarbenen Regenschirm
oder B) 2,5 Mio. Euro.

Meine Frage nun an Euch: Wie wird was eingestuft und wann ist was
durchsetzbar?

 Ich hoffe Ihr könnte die Frage beantworten.

 
LG
Bine

Hallo Biene,

 Ich recherchiere bereits seit Wochen aber ich komme nicht auf die
richtige Lösung und niemand kann mir da wirklich weiterhelfen.

Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Gl%C3%BCcksspiel?

Es geht um die Unterscheidung „Glücksspiel“ und „Gewinnspiel“.

Ein Gewinnspiel ist meist auch ein Glücksspiel, wenn ein Entgelt erhoben wird (z.B. 1 Euro). Porto oder „Telefonkosten“ bleiben dabei meist „unberücksichtigt“.

Als Musterbeispiel nehme ich Schlag den Raab heran. Hier kann man
5 Autos gewinnen, in dem man anruft und eine (sorry hierfür) Deppenfrage
beantwortet, wie z.B.:

es „fehlt“ das Entgelt …:wink:

Gruß
achim

Hallo Achim,

danke für die Antwort. Also ist das so nicht durchführbar? Bei Schlag den Raab kostet den Anruf ja Geld. Hierfür zählt der Teilnehmer 50 Cent damit er dann den Gewinn bekommt. Eigentlich doch nichts anderes oder?

LG Bine

Hallo Bine,

Bei Schlag den Raab kostet den Anruf ja Geld. Hierfür zählt der
Teilnehmer 50 Cent damit er dann den Gewinn bekommt.
Eigentlich doch nichts anderes oder?

http://de.wikipedia.org/wiki/Call-in-Gewinnspiel
darum die vielen Anführungszeichen in meiner ersten Antwort.

Wir haben daher früher bei unsere Teenedisco auch immer 99Pfenning genommen, um „keinen“ Eintritt zu verlangen.

Gruß
achim

Nochmals vielen Dank :smile:. Die Frage die sich mir aber trotzdem noch stellt. Ist das übers Internet das gleiche wie via Anruf oder SMS? Müsste ja eigentlich auch ein call in Gewinnspiel sein oder?

Anruf oder SMS dienen „quasi“ als Kommunikationsweg, der, „leider“ wie früher die Postkarte, mit Kosten verbunden ist.

Du wirst sicherlich Konstrukte finden, wo Du Geld verlangen UND Peanuts verschenken kannst, aber die Abzocke der Scheinfragennummern wirst Du wohl kaum in eine Internet-und-parallel-bezahlen-Abzocke transferieren können.

Wenn Du noch weitere Fragen hast, rufe mich unter 0190-99xx an, da wird Dir dann klar, dass es für Abzocker wie Dich noch viele Möglichkeiten gibt.

Gruß
achim

Hallo

Eigentlich sind ja schon alle Infos gegeben worden…
Wichtig für ein Glücksspiel sind Zufall und nicht unerheblicher Einsatz.

Der User setzt 1 Euro und kann damit einen Preis gewinnen.

Bei einem Euro ist wahrscheinlich irgendwo die Grenze, wo es irgendwann kritisch wird. 50c für eine SMS oder Briefmarke wird in der Rechtssprechung als unerheblich angesehen, deutlich höhere Einsätze sind „erheblich“ und damit wäre eine Voraussetzung für ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel gegeben.

… der User nach setzen des 1 Euro noch eine Frage
beantworten muss?

Hier geht es um die zweite Voraussetzung, den Zufallscharakter. Wenn die Frage nur eine Pseudofrage ist (wer wurde dieses Jahr Fussballweltmeister, Deutschland oder Brunsbüttel?), ist das immer noch eine Zufallsauslosung. Erst wenn die Aufgabe schwierig genug ist und nur „wenige“ Menschen die Antwort kennen ist der Zufallscharakter nicht vorhanden und es wird zu einem Geschicklichkeitsspiel (o.ä.).

Was kann der Kandidat gewinnen? A) einen lilafarbenen
Regenschirm
oder B) 2,5 Mio. Euro.

Das ist so eine Pseudofrage, die für den Glücksspielcharakter irrelevant ist. Eigentlich könnte man die auch weglassen ohne etwas am rechtlichen Rahmen zu ändern.

Grüße,
.L