Hallo ihr lieben,
meine Frage wäre ob Gewinner eines Gewinnspiels öffentlich bekannt gegeben werden müssen oder nicht?
Hoffe auf Hilfe
Hallo ihr lieben,
meine Frage wäre ob Gewinner eines Gewinnspiels öffentlich bekannt gegeben werden müssen oder nicht?
Hoffe auf Hilfe
Hallo,
habe ein wenig gegoogelt und folgende Antwort gefunden:
Vollständig Anonym bleibt man natürlich nicht - vorallem nicht bei großen Gewinnen, schließlich merkt ja auch die Bank, wenn man mal so eben 30 Millionen Euro überwießen bekommt. Aber i. d. R. werden persönliche Daten natürlich nicht nach draußen gegeben !
Quelle: http://www.computerbase.de/forum/showthread.php?t=34…
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Moin, Poldi,
meine Frage wäre ob Gewinner eines Gewinnspiels öffentlich
bekannt gegeben werden müssen oder nicht?
natürlich nicht, sonst würde doch kein Mensch sein Geld zu Lotto-Firmen tragen. Stell Dir mal vor, die müssten ihre Versprechungen belegen
))
Gruß Ralf
Danke erstmal für eure Antworten. Müssen denn die Gewinner namentlich bekannt gegeben werden oder reicht es wenn man sie anschreibt und dann im Gewinnspiel steht „Die Gewinner wurden benachrichtig´“
Hallo,
ich weiß nicht genau, auf was Du rauswillst. Ich denke aber, du meinst nicht Lotto oder so was, sondern ein privates Gewinnspiel (bzw. eines von einem Unternehmen). Hier bist du zu keiner Veröffentlichung gezwungen. Bei den Teilnahmebedingungen könnte dann rein: Rechtsweg ausgeschlossen. Alle Gewinner werden schriftlich benachrichtig. Viel Glück.
Grüßerle
Richard
Ich danke dir Richard, jetzt hab ich nur noch eine kleine Frage. Muss der Veranstalter eines Gewinnspiels überhaupt bekannt geben das die Gewinner mittlerweile schriftlich benachrichtigt worden sind oder reicht wirklich nur der Hinweis im Gewinnspiel das die/der Gewinner nach Ende schriftlich benachrichtigt wird?
Moin, Poldi,
Muss der Veranstalter eines Gewinnspiels überhaupt
bekannt geben das die Gewinner mittlerweile schriftlich
benachrichtigt worden sind
so langsam wird’s ein wenig abseits vom Leben. Wo sollte der Veranstalter diese Behauptung denn veröffentlichen? Vielleicht unter „Amtliche Bekanntmachungen“ in der Tageszeitung, fragt sich dann bloß, in welcher - in Deiner oder in meiner?
Um es mal deutlich zusagen: Für die Verlierer interessiert sich keine Sau, Gewinner werden hoffentlich benachrichtigt. Falls nicht, haben sie halt mit Zitronen gehandelt, was letztlich ja der Sinn vieler solcher Veranstaltungen ist.
Gruß Ralf
hallo,
was Rolf damit sagen will - der Hinweis auf den Teilnahmebedingungen reicht.
Grüßerle
Richard
Also um das jetzt nochmal abschließend zusammen zufassen, der Veranstalter muss ledeglich angeben:
„Die Gewinner werden schriftlich benachrichtig“
und damit gut oder wie?
Moin, Poldi,
der Veranstalter muss ledeglich angeben:
„Die Gewinner werden schriftlich benachrichtig“
wahrscheinlich muss er nicht mal das. Zumindest komme ich selbst nach heftigem Grübeln nicht drauf, in welchem Gesetz so eine Vorschrift untergebracht werden sollte.
Gruß Ralf
Hallo,
„Die Gewinner werden schriftlich benachrichtig“
wahrscheinlich muss er nicht mal das. Zumindest komme ich
selbst nach heftigem Grübeln nicht drauf, in welchem Gesetz so
eine Vorschrift untergebracht werden sollte.
Ich auch nicht. Zumal es durchaus zulässig ist, die Gewinner per Aushang im Schaufenster bekannt zu geben:
http://www.augsburg.ihk.de/dokumente/merkblaetter/M3…
(letzte Seite).
Gruß
loderunner (ianal)