Gewinnspiele online

nehmen wir an, person a will auf einem deutschen online-angebot ein gewinnspiel starten. müsste dieses gewinnspiel mit einer „leistung“ des teilnehmers insofern verbunden sein, dass eine quizfrage oder ähnliches gestellt sein muss? oder könnte person a einfach etwas zur verlosung stellen, bei dem der teilnehmer einfach nur seine daten hinterlässt?

viele grüße!

Hi,

zur Rechtslage würde mich an Kreuzworträtseln diverser Zeitschriften orientieren. Die Klauseln wären auf jeden Fall beachtenswert.

Ein Gewinnspiel setzt für mich eine Mitwirkung des Teilnehmers voraus.

Zu beachten: Oft wird unter den richtigen Einsendungen eine Verlsoung vorgenommen. Wenn dieses nicht in den „Klauseln“ stehen würde, könnte ein rechtlicher Anspruch auf den ausgespriesenen Gewinn bestehen.

Gruß
BJ

Hallo BigJihn,
danke für dein Feedback.
Ich nehme an, dass es für Online-Gewinnspiele andere Regeln gibt, so wie es auch eigene Regeln/Vorschriften für Fernsehgewinnspiele gibt.
Eine Mitwirkung des Teilnehmers kann ja im Prinzip auch nur daraus bestehen, dass er seine Zustimmung zur Teilnahme und seine Adresse abgibt. Ob dies gesetzlich auch so definiert ist, bleibt herauszufinden…

Viele Grüße…

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