Hallo,
ein Unternehmen (Firma X) bietet ein Gewinnspiel im Internet an.
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Kann man als Privatperson eine Gewinnerliste sich schicken lassen.
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Es werden Gewinne vergeben wie z.B. Reisegutscheine oder Rabatte, aber nur einlösbar in Verbindung mit einer Reise oder Kauf eines Artikels. Ist das rechtens ? Müssen Gewinne nicht in Form von Preisgeld oder „Ware“ herausgegeben werden.
Danke
W.Wiederhut