Hallo allerseits!
Ich habe mal gelernt, daß wenn ein Handelsunternehmen ein Gewinnspiel macht, daß man die Teilnahme ja nicht vom Kauf eines Produktes abhängig machen darf. Also z.B. darf Kellog’s (soll keine Werbung sein!) kein Gewinnspiel machen, an dem man die Teilnahmekarte nur in den Packungen findet. So weit so gut…
Wie steht das allerdings, wenn ich als sagen wir Handwerksbetrieb ein Gewinnspiel nur unter meinen Kunden durchführen möchte. Dürfte ich die Teilnahme auf meinen Kundenstamm begrenzen und sagen, daß nur die mitmachen dürfen, die eine Einladung dazu bekommen haben?
Viele Grüße
Snoef
Wenn ich mich so an manche Infos aus Zeitschriften und auch jur. Infos erinnere, dann muß jedes Gewinnspiel ergebnisoffen sein. Ich könnte mir vorstellen, daß Du alle infragekommenden Leute anschreibst und zum Gewinnspiel aufforderst. Du darfst wahrscheinlich, genaueres kann dir nur ein Anwalt sagen, nicht reinschreiben, daß Dritte, die zufällig Kenntnis davon haben, nicht teilnehmen dürfen. Auch müssen die Antworten so gestaltet sein, daß jeder die Chance hat, eine Antwort zu finden. Es muß ja nicht so simpel sein, daß die Frage lautet: welche Farbe hat der rote Ball links im Eck? Einen kleinen Einblick in die Rechtslage bietet § 661 BGB
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