Hallo.
Kann niemand etwas zu dieser Frage sagen?
Also die Fragestellung ist ja wirklich interessant und mir war auch schon aufgefallen, dass hier und da mal von Handelsunternehmen enorme Gewinne ausgesetzt werden für irgendwelche Teilnahmen und man hört nachher nichts mehr ob einer gewonnen hat.
Wie schätzt ihr die Situation ein?
Das Unternehmen hat nichts zu verschenken. Warum sie dies machen, wird eher aus Marketinggründen sein. Also Kunden anlocken. Damit wäre das veröffentlichte Gewinnspiel als Werbung zu sehen.
Ein Gewinnspiel ist ein Angebot, an einem Spiel teilzunehmen, bei dem bei Gewinn ein Preis ausgelost wird.
* Lotterien
* Preisausschreiben
* Rätselspiele
* Quiz
* Tombola
* Wetten
Gibt es eine Instanz, die
solche Gewinnspiele kontrolliert und überwacht?
Das wird unterschiedlich sein. Lotterie anders als Tombola. Ersteres ist ja staatlich monopolisiert.
Diese Preisauslobungen, wo Kunden einen Zettel ausfüllen und beim Händler einwerfen dürften einer Tombola entsprechen, da es einer Verlosung unter allen Teilnehmern entspricht, ohne dass hierfür besondere Ausführungen erbracht werden müssen, wie z.B. bei
- Wette -> es muss ein Tipp abgegeben werden
- Rätsel -> muss gelöst werden
usw.
Bei der Tombola wird sich einfach registriert, mit dem Teilnahmezettel/Kassenbon (hinten drauf Personendaten) o.ä. und dann heißt es gut Glück, wenn man unter allen Teilnehmern gezogen wird.
Ja, wenn man überhaupt einer gezogen wird!
Dürfen in
einen Gewinnspiel Preise genannt werden, die möglicherweise
niemals einen Gewinner finden?
Das wäre denkbar.
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Bei allen Gewinnspielen, wenn nämlich keiner teilnimmt. Dann finden die Preise sowieso keinen Gewinner.
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Z.B. der Hauptpreis beim Lotto oder Wette, weil keiner richtig lag.
Bei unserer Tombola nicht. Denn hier wird ja unter allen einfach nur einer/mehrere gezogen. Dann müssten mindestens nur soviel Leute teilnehmen wie es Preise gibt und schon hätte jeder gewonnen. Oftmals steht auch ein diesbezüglicher Satz bei den Teilnahmebedingungen, dass wenn mehrere teilnehmen, dann unter allen dieser Preis ausgelost wird.
Ansonsten sind Gewinnspiele mit Losverkauf, also gegen Geld, genehmigungspflichtig durch die öffentliche Verwaltung. Wie weit da noch mal abgestuft wird, kann ich nicht sagen. Es wird formlos beantragt bei der der Stadt-/Gemeindeverwaltung und muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Veranstalters, Zeit und Ort der Veranstaltung, Anzahl der Lose, aufgestellt in Gewinn- und Nietenlose, Lospreis, Art der Gewinnermittlung und Empfänger des Reinertrages. Die Gebühren werden von den Bundesländern festgelegt. Sie betragen ca. ein bis zwei Prozent des Spielkapitals, jedoch werden zumeist Mindestgebühren erhoben.
Die Tombola ohne Losverkauf, also nur Zettel mit Daten ausfüllen und einwerfen, dürfte nicht darunter fallen. Dies könnte bedeuten, dass es jeder nach belieben tun kann.
Wenn Preise mit hoher
Wahrscheinichkeit niemals vergeben werden, liegt dann ein
Betrug vor?
Zunächst mal kann man das Unternehmen, das das Gewinnversprechen gegeben hat, auf Erfüllung in Anspruch nehmen, soweit es die Voraussetzungen einer Gewinnzusage i.S.d. § 661a BGB erfüllt.
Beim Betrug müsste die Absicht vorgelegen haben, niemals Preise ausgeben zu wollen. Also durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen zu wollen.
Tipp: Ein paar solcher Gewinnspile mal beobachten und dann recherchieren, ob das Unternehmen ausgelost hat. Ggf. das Unternehmen anfragen.
MfG