Gewinnt beim Kronkorkenspiel der Öffner?

Eine bekannte Brauerei hat gerade ein Kronkorkengewinnspiel, man kann u.a. 100 Autos gewinnen…
Was, wenn jetzt jemand ein Auto gewinnt, der Käufer der Kiste aber ein anderer ist?
Wer hat einen Rechts-„Anspruch“ auf den Gewinn?

Hallo!
Aus den Teilnahmebedingungen:

„Bei Erhalt eines Aktionskronkorkens, der mit dem Text: „Sie haben gewonnen“ und einem Gewinnsymbol auf einen der o.g. Preise verweist (Gewinnkronkorken), gewinnt der Inhaber dieses Aktionskronkorkens den jeweils beschriebenen Preis.“

Was ist nun ein Inhaber? Wenn ich den Wikipediabeitrag richtig verstehe, der der die Verfügungsgewalt über den Kronkorken hat. Wenn A aus seiner Kiste B eine Flasche gibt und B sie öffnet, gehört B der Gewinn. Wenn A sie vorher öffnet, dann A. Wenn B die Flasche an C weiterreicht, weil nur C einen Öffner hat und C die Flasche an B zurückreicht ohne Kronkorken, dann hat C gewonnen. Ok, kann alles Blödsinn sein.

Jan

Hallo Jan!

nö hast schon recht…

wenn A es dem B oder C jetzt neidet, hätte er das Bier eben selber öffnen müssen… (und B+C suchen sich besser einen anderen A…)

die Wahrscheinlichkeit, wirklich einen Gewinnendeckel zu bekommen, halte ich aber für so gering (100 Autos bei wieviel Millionen Flaschen…), dass man es sich untereinander doch deswegen nicht vermiesen sollte, oder?..

cu kai