was tut man wenn man zum x-mal eine gewinnversprechung (garantie) per Post bekommen hat.Da jeder wiess das es sich um eine Verkaufsfahrt hantelt, wird es eigentlich ja abgelehnt. Aber da es schriftlich garantiert wird,das es eine Auszahlung des Betrages gibt und dann auch noch mit den hinweiß auf einen § 661 a BGB. Kann man da rechtlich vorgehen?
Wenn es denjenigen gelingt, den tatsächlich Verantwortlichen zu ermitteln… ja.
In der Praxis gestaltet sich das gerade als schwierig weshalb der Paragraph ein eher zahnloser Tiger ist.
Hallo,
es wurden tatsächlich in den letzten 2 Jahren einige Unternehmer verurteilt, den Gewinn auszuzahlen, wobei allerdings die Urteile seltenst vollstreckt werden konnten.
Die Verurteilungen waren aber nur möglich, weil sich hier einige wenige Rechtsanwälte über das erforderliche Maß hinaus engagierten; Aufwand und Kosten standen in keinem akzeptablen Verhältnis zum Honorar.
Zwischenzeitlich haben diese Unternehmen ihren Hauptsitz in das europäische Ausland verlegt, was oftmals nur im Kleingedruckten erkennbar ist oder weisen darauf hin, dass das Unternehmen "im Auftrag der Fa. xxx tätig ist.
Die Verbraucherberatungen sind damit den Abmahnungen sehr erfolgreich und für Hinweise sicherlich dankbar.
lG
Ich würde zu der Verkaufsfahrt einen Rechtsanwalt mitnehmen und am besten noch die Polizei.
Hallo,
es kommt immer wieder darauf an, wie denn das Versprechen formuliert bzw. dessen Umsetzung geregelt ist.
Man kann z.B. durchaus ankündigen " sie sind der Gewinner des Hauptgewinnes von 20.000 €" um dann weiter - kleingedruckt - zu erklären, dass der Hauptgewinn bei mehreren Hauptgewinnern durch diese geteilt wird. Ergeben sich dabei Teilsummen unter 20 €, so der Gewinn nicht ausgezahlt.
Also ganz einfach, man ist neben ungefähr 10.000 anderen Personen Hauptgewinner und hat deshalb einen Gewinnanteil von 2 € - und die werden eben nicht ausgezahlt.
Gruss
Iru, der gefühlte 1000 mal einen funkelnagelneuen Audi A3 gewonnen hat und eigentlich Millionär sein müsste, wenn er all die versprochenen Hauptgewinne eingeheimst hätte.