seit einiger zeit gibt es doch ein neues gesetzt, das derjenige der ein gewinnversprechen macht dieses auch einhalten muß.
ich habe gestren ein schreiben erhalten in dem mir namentlich ein gewinn von 50000 dm zugesagt wird. das ganze ist so gehalten das ich natürlich was aus dem katalog bestellen soll den sie mitgeschickt haben.
einzige verpflichtung die ich angeblich habe ist dieses schreiben innerhalb von 5 tagen zu benatworten. cleverreweise muß man dennen (formular) diese gewinnzusage wieder mit zurückschicken.
mich würde jetzt interessieren ob es eine realistische möglichkeit gibt den gewinn einzuklagen, da ich davon ausgehe das er wohl kaum ausgezahlt wird und ich nur zum bestellen verleitet werden soll.
der hacken bei der sach ist, das dieses schreiben aus malta(?) kommt, zumindest ist dies die einzige auffindbare adressangabe. und die frist von 5 tagen ist kaum nachvollziehbar weil nirgens ein konkretes absendedatum steht (maschinel abgestempelt)
Du hast einen rechtlichen Anspruch. Aber wie du bereits selber festgestellt hast, gibt es keine ordentliche Adresse, obwohl da mit Sicherheit ein deutscher Versand hinter steckt. Die Beziehung wirst Du aber kaum beweisen können.
Schmeiß den Scheiß dahin wo er hingehört, in die Tonne. Oder gib Ihm bei der Verbraucherzentrale ab.
Alles andere kostet nur Geld, Zeit und Nerven.
Grüße
Michael
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ganz wichtiger Hinweis in diesem Zusammenhang: Auch wenn man einen deutschen Absender ausfindig macht, sollte man mit einer Klage sehr vorsichtig sien (bzw. es besser gleich bleiben lassen), denn die Klage kostet zunächst einmal einen Gerichtskostenvorschuß und vermutlich sogar auch einen Vorschuß beim Anwalt (üblicherweise liegen die Gewinnsummen über DM 10.000,-- und das geht zum Landgericht, wo Anwaltszwang besteht).
Und hierin liegt der Haken, denn auch wenn die Klage erfolgreich ist, wird man auf diesen Kosten (insgesamt) üblicherweise sitzen bleiben und auch von dem versprochenen natürlich nichts sehen, weil die entsprechenen Unternehmen sich ganz schnell wieder in Luft auflösen, Pleite gehen, … Und da weder Gericht noch Anwalt für „umme“ arbeiten, halten sie sich dann an den Kläger.
Daher muss man leider sagen, dass diese Regelung leider vollkommen daneben geht und eher eine Kostenfalle für den Kläger darstellt, als eine reele Handhabe gegen den Blödsinn der Gewinnversprechen darzustellen.
Gruß vom Wiz
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viele gutgläubige, besonders ältere Menschen werden durch diese Betrüger hereingelegt.
Zivilrechtlich macht es kaum Sinn, dagegen etwas zu unternehmen.
Du kannst den Vorgang aber an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeben. Die freuen sich zwar nicht über die Menge Mehrarbeit, müssen sich aber mit einer Anzeige befassen.
Nur mit solchen Maßnahmen kann man die Öffentlichkeit und den Staat zwingen, sich mit diesem Thema zu beschäftigen.
Zusätzlich zu Francescos Vorschlag hast du noch zwei weitere Möglichkeiten so nen „Kram“ loszuwerden…
Erstens kannst du immer alle Umschläge zurücksenden ohne Kommentar und vorallem unfrankiert. Dann haben sie die Portokosten und mehr net…
Oder du bestellst einfach aus dem Katalog, wenn du was gebrauchen kannst und wenn die die Rechnung schicken teilst du ihnen mit, daß sie dies mit dem Gewinn verrechnen sollen (so hab ich es gemacht ;o))!
ich hab eine rechtsschutzversicherung, dann wäre die wenigstens mal für was gut.
ich könnte ja eigentlich mal zum schein was bei dennen bestellen, das kann ich ja innerhalb 14 tagen kostenlos zurückschicken. dadurch hätte ich dann schon mal einen anschrift in deutschland. auf irgendjemanden muß diese adresse ja registriert sein und dann könnte ich doch den heranziehen?
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auch dabei ist Vorsicht angeraten, denn zunächst einmal muss die Versicherung solche Dinge überhaupt abdecken (Versicherungsbedingungen) und dann braucht man natürlich auch eine Deckungszusage der Versicherung und die, so könnte ich mir vorstellen, wird man in solch erwiesenermaßen aussichtslosen Fällen vermutlich nicht bekommen.
Und überlege mal folgendes: Wenn es so einfach wäre, dann würden doch vermutlich alle deutschen Anwälte nichts besseres zu tun haben, als ihren Werbemüll entsprechend zu Gericht zu tragen. Schließlich hätten sie nur das Risiko der Gerichtskosten und haben berufsbedingt Zugriff zu vielen nützlichen Infos, an die Otto-Normalverbraucher nicht so einfach heran kommt, mit denen die Chancen für einen erfolgreichen Prozess schon mal verbessert werden könnten. Ich selbst kenne aber keinen Kollegen, der so etwas schon mal versucht hat, obwohl viele von den jüngeren durchaus das Geld gebrauchen könnten und mangels Mandaten auch die Zeit hätten so einen Fall mal engagiert durchzufechten. Wenn sie es mangels Erfolgsaussicht schon nicht für sich selber tun, dann kannst Du Dir die Chancen für einen „Normalsterblichen“ ausrechnen. Ein seriöser Anwalt würde daher solche Mandate nur nach entsprechendem Hinweis - wenn überhaupt - annehmen.
Gruß vom Wiz
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