Hallo!
Mein Gewissen ist zwar die oberste über meine Entscheidungen urteilende Instanz.
Aber die katholische Moraltheologie kennt das - schuldlos oder schuldhaft - irrende Gewissen (conscientia falsa und error conscientiae).
Mich interessiert, ob auch bei den Protestanten die Suprematie des Gewissens einer solchen Einschränkung unterliegt.
Mit Dank und Gruß!
Hannes
Hi,
absolut. Nämlich der Sünde. Der Mensch ist in der evangelischen Theologie von Grund auf Sünder.
Selbst die Taufe, die in der katholischen Perspektive die Sünde von einem nimmt, ist dazu in der evangelischen Theologie nicht fähig.
LG
Chris
Hi Chris
Der Mensch ist in der
evangelischen Theologie von Grund auf Sünder.
Selbst die Taufe, die in der katholischen Perspektive die
Sünde von einem nimmt, ist dazu in der evangelischen Theologie
nicht fähig.
Na, das finde ich aber schon eine eigenwillige Auslegung der evangelischen Theologe, mit Verlaub.
Ich bin zwar kein Theologe, aber immerhin auch evangelisch aufgewachsen und konfirmiert.
Die Nummer da mit der Erbsünde ist meiner Erinnerung aber eher katholisch als evangelisch.
Gruß,
Branden
Da liegst du falsch OwT
…
Hallo,
Der Mensch ist in der
evangelischen Theologie von Grund auf Sünder.
Selbst die Taufe, die in der katholischen Perspektive die
Sünde von einem nimmt, ist dazu in der evangelischen Theologie
nicht fähig.Na, das finde ich aber schon eine eigenwillige Auslegung der
evangelischen Theologe, mit Verlaub.
Ich bin zwar kein Theologe, aber immerhin auch evangelisch
aufgewachsen und konfirmiert.
Die Nummer da mit der Erbsünde ist meiner Erinnerung aber eher
katholisch als evangelisch.
Beide Aussagen sind vielleicht ein wenig zu undifferenziert.
Natürlich ist die Taufe zur Sündenvergebung (und genau darauf kommt es an) „fähig“, gerade und besonders auch in der evangelischen Theologie.
Hier geht es aber eigentlich um reformatorische Anthropologie. Diese wiederum sieht den Menschen in seinen Existenzweisen. Der Mensch ist, nach (luherischen-)protestantischen Verständnis, immer Sünder. Diese Grundbestimmung sollte man aber nicht mit Tatsünden verwechseln, sondern es geht hier um das Menschsein an sich. Einfach ausgedrückt:
Wer nicht Gott ist, ist ein Sünder. Der Mensch ist nicht Gott. Also ist er ein Sünder. Hier wäre z.B. darauf hinzuweisen, dass der Mensch immer und in allem, was er tut, fehlbar ist. Er will das Gute und tut doch das Böse; er will vielleicht wahre Nächstenliebe üben, aber eigentlich verachtet er denjenigen, dem er äußerlich hilft etc.
Viele haben heute SChwierigkeiten mit dem BEgriff „Sünde“, weil sie mit „SChuld“ nicht umgehen können, wenn wir aber „Sünde“ als Definition des fehlerhaften MEnschen auffassen, kann der BEgriff befreiend sein, denn schließlich weiß der Mensch sich nach protestantischer Theologie eben gerade als Sünder von Gott gerecht gesprochen - das ist die berühmte Rechtfertigungslehre. Gott sieht den ungerechten MEnschen (der eben nicht anders kann, weil er Mensch ist) und spricht ihn gerecht. Er liebt das Hässliche schön. Das ist dann göttliche und schöpferische Liebe. Der sündige Mensch wiederum liebt nur, was er schön findet, er kann das, was er hässlich findet, nicht lieben.
Diese unbedingte Annahme des Menschen durch Gott setzt die Taufe voraus.
Mit rk Erbsündenlehre hat die protestantische Rechtfertigungslehre nicht viel zu tun, auch wenn hier der BEgriff Erbsünde eine ROlle spielt.
Die Frage des „Gewissens“ ist übrigens eine völlig andere, denn dieses ist nach protestantsicher Theologie in der NAtur des Menschen verankert. Kurz: Man muss kein Christ sein, um ein Gewissen zu haben. Das Gewissen hat dabei keine transzendente BEdeutung, sondern ist völlig innerweltlich und sollte uns, bei Funktionieren, davon abhalten, Menschen abzuschlachten.
Luthers geistesgeschichtliche größte Leistung ist übrigens die Berufung auf ein so verstandenes Gewissen vor dem Wormser Reichstag. Ohne dieses weltliche Verständnis des Gewissens wäre wohl nicht nur ein interreligiöser Dialog heute unmöglich, sondenr auch eine moderne Demokratie mit ihrem Verständnis weltanschaulicher Neutralität, bei der wir die Gewissensfreiheit eines Abgeordneten zum schützenswerten Gut erklären, wäre nicht möglich.
Ein im Sinne des Ausgangsposters „Irrendes Gewissen“ kann es nach protest. Theologie m.V.n. nicht geben, höchstens ein nicht funktionierendes.
Grüße
Taju
Hallo, Hannes
Reformierte und Protestanten haben als Gewissensinstanz die Bibel, sind aber
darüber hinaus in Gewissensentscheidungen frei.
Die ‚Evangelische Kirche in Deutschland‘ sagt folgendes:
"Gewissen
Gewissenhaft wird ein Mensch beschrieben, der seine Aufgaben sehr sorgfältig
erledigt und stets genau überlegt, was er macht. Entsprechend bedeutet
„gewissenlos“, dass jemand ohne Rücksicht handelt. Jeder Mensch hat ein Gewissen
und lebt zwischen Anspruch und Wirklichkeit seines Handelns, zwischen Sein und
Sollen. Das Gewissen (lat.: conscientia = Mitwissen) wird in der Bibel als
Instanz gesehen, die den Menschen an Gottes Gebote erinnert und ihm so eine
Orientierungs- und Entscheidungshilfe ist. Das Gewissen kann zu Entscheidungen
kommen, die von der Mehrheit nicht geteilt werden. Manche
Gewissensentscheidungen genießen einen besonderen Schutz: Wenn etwa jemand den
Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert, steht im die Möglichkeit,
Zivildienst zu leisten, offen.
Quelle: Udo Hahn"
http://www.ekd.de/lexikon/gewissen.html
Die ‚Eglise Réformée de France‘ (Potsdam) sagt:
„Allein Gott ist heilig. Das Gewissen ist frei und nur Gott verantwortlich.“
http://www.bb-evangelisch.de/extern/frz_reform_potsd…
Was%20gilt%20als%20typisch%20reformiert.htm
Die protestantische Theologie beruft sich auf Luther und sagt:
„… Für viele Protestanten hat die individuelle Gewissensentscheidung im
Glauben mehr Gewicht als die Unterwerfung unter kirchliche Autoritäten oder
bestimmte Lesarten der Bibel. Diese Entwicklung beginnt schon bei Martin Luther
selbst. …“
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewissen
Gruss
Adam
Hallo,
Ein im Sinne des Ausgangsposters „Irrendes Gewissen“ kann es
nach protest. Theologie m.V.n. nicht geben, höchstens ein
nicht funktionierendes.
Diese letzte Wendung habe ich dann nicht mehr verstanden.
Auch die ev. Theologie geht doch nicht davon aus, dass dem Menschen sein Gewissen vollständig angeboren ist. Dann müssten ja alle Menschen mit intaktem Gewissen immer zu den gleichen Entscheidungen kommen.
Das Gewissen muss auch bei Evangelischen herausgebildet werden und dieser Prozess führt keinesfalls immer zum gleichen Ergebnis.
Mit dem Effekt, dass die Gewissensentscheidungen verschiedener Menschen unterschiedlich sind.
Diese sind darum aber nicht automatisch gleich gut oder schlecht nur weil sie jeweils frei gefunden wurden. Wir können aber auch nicht annehmen, dass jeder der eine falsche Gewissensentscheidung aus Versehen trifft ein mangelhaftes Gewissen hat.
Auch ein entwickeltes Gewissen kann fehlurteilen, vielleicht auf Grundlage unvollständiger Informationen oder nicht ausreichenden Verständnises einer Situation. Auch das ist doch im Begriff des immer sündigenden Menschen enthalten, dass er nach bestem Wissen und Gewissen irren kann und dann trotz seiner besten Absichten für die Konsequenzen verantwortlich ist. Hier sehe ich keinen Dissens zur Vorstellung zumindest eines schuldlos irrenden Gewissens.
Gruß
Werner
Gruß
Werner
Hallo,
nein, ehrlich gesagt bedürfte es mE einiger Literaturrecherche, und die ist mir im Moment nicht möglich.
Nun ist aber das Gewissen nach prot. Verst. im weltlichen Bereich anzusiedeln, es gehört in den Bereich der Natur, aus der der Mensch zu Erkenntnis von gutem und bösem Handeln kommen kann.
Ich denke, der Begriff des schullos irrenden Gewissens können wir prot. nicht anwenden, denn letztlich ist ja alles Handeln des Menschen sündig, er kann nicht schuldfrei sein. Hier müssen wir sehr genau auf die Begrifflichketien achten.
Wichtig: Sünde und Schuld gehören in den transzendenten Bereich, Gewissen eben nicht.
Sünden- und Schuldfrei kann ja nur der gerecht gesprochene Mensch coram Deo sein, wobei es, aufgrund des unfreien Willens, nicht auf sein Gewissen ankommt.
Auch die ev. Theologie geht doch nicht davon aus, dass dem
Menschen sein Gewissen vollständig angeboren ist. Dann müssten
ja alle Menschen mit intaktem Gewissen immer zu den gleichen
Entscheidungen kommen.
Naja eher: Der Mensch kann ein „vollständiges“ Gewissen entwickeln. Aber Deine Anfrage erscheint mir richtig, habe auch noch keine gute Antwort (wo steckt Rolf?).
Auch ein entwickeltes Gewissen kann fehlurteilen, vielleicht
auf Grundlage unvollständiger Informationen oder nicht
ausreichenden Verständnises einer Situation. Auch das ist doch
im Begriff des immer sündigenden Menschen enthalten, dass er
nach bestem Wissen und Gewissen irren kann und dann trotz
seiner besten Absichten für die Konsequenzen verantwortlich
ist. Hier sehe ich keinen Dissens zur Vorstellung zumindest
eines schuldlos irrenden Gewissens.
Hier würde ich von zwei verschiedenen Ebenen ausgehen: Das eine beträfe die Verantwortung vor der Welt (Gewissen): coram mundi, wobei, zumindest bei Luther, das Gewissen an sich ein göttliches Geschenk ist; immer sündig ist der Mensch ja eben nur vor Gott: coram Deo. Wie Luther ja betont: Der selbstloseste, beste Mensch, den wir kennen, könnte von Gott eben n-i-c-h-t gerecht gesprochen sein.
Wichtig im UNterschied zur rk Theologie scheint mir, dass dort der Gedanke der natürlichen Theologie und Gotteserkennntnis eher gebraucht wird, weil ja hier die Sündenstrafen als gerecht begründet werden, da der MEnsch wider besseren Wissens (wider das Angebot Gottes) sündigt.
Hoffe auf weitere Mitstreiter in dieser Frage
Grüße
Taju
Gruß
Werner
Gruß
Werner
Hi,
Natürlich ist die Taufe zur Sündenvergebung (und genau darauf
kommt es an) „fähig“, gerade und besonders auch in der
evangelischen Theologie.
Das stimmt so nicht. Nach CA nimmt die Taufe nicht die Sünde vom Menschen. Die Taufe entfernt lediglich die Schuld. In diesem Sinne bleibt der Mensch SÜnder, ein Leben lang.
LG
Chris
Hallo,
Natürlich ist die Taufe zur Sündenvergebung (und genau darauf
kommt es an) „fähig“, gerade und besonders auch in der
evangelischen Theologie.Das stimmt so nicht. Nach CA nimmt die Taufe nicht die Sünde
vom Menschen. Die Taufe entfernt lediglich die Schuld. In
diesem Sinne bleibt der Mensch SÜnder, ein Leben lang.
Was soll bitte nicht stimmen. Denn, wie ich ja schrieb, es geht um die Sündenvergebung, eben nicht Sündenentfernung.
Der REst meines Postings dürfte zudem zur Genüge deutlich gemacht haben, dass Sünde eine anthrop. Grundbestimmung ist.
erstaunte Grüße
Taju
Besten Dank schon mal an alle, die Klarstellungen und Diskussionsbeiträge gebracht haben!
Darf ich vielleicht noch etwas präzisieren:
Im kath. Bereich ist der Gläubige verpflichtet, sein Gewissen zu bilden, d. h. letzten Endes sich zu orientieren an den Äußerungen des Lehramtes (mit Anspruch auf absolute Richtigkeit [= Unfehlbarkeit] nur docente papa ex cathedra?) und nicht nur am eigenen subjektiven Bibelverständnis.
In welchem Ausmaß das Gewissen des Irrenden schuldhaft/schuldlos irrt, bemisst sich dann ja doch am Grad des Dissenses zu den Vorgaben des Lehramtes.
Beispiele für diesen Dissens gibt es viele; etwa:
Mitwirkung an den staatl. Beratungsstellen für Schwangere; Fragen der Sexualmoral und der Empfängnisverhütung (mir sind Fälle bekannt, in denen Methoden der Verhütung dann in der Beichte zur Verweigerung der Absolution geführt haben).
Also: Kann auch ein evangelischer Christ in diesem Sinne dadurch schuldig werden, dass er sich unter Berufung auf sein Gewissen nicht an Lehr-Vorgaben irgendwelcher Autoritäten hält?
Schöne Grüße!
Hannes
Tach Hannes,
Also: Kann auch ein evangelischer Christ in diesem Sinne
dadurch schuldig werden, dass er sich unter Berufung auf sein
Gewissen nicht an Lehr-Vorgaben irgendwelcher Autoritäten
hält?
Nein, das kann er nicht, weil es in der evangelischen Kirche zwar eine Lehre, aber kein Lehramt gibt, das - ob ex cathedra der nicht - irgend etwas verfügen könnte.
Es gibt zwei Instanzen: das Gebot und das Gewissen, und das Gewissen kann gebildet und geschärft werden am Gebot, am Willen Gottes, am Vorbild Christi.
Es gibt keine Instanz, die Dir für Deine Taten einen Dispens erteilen könnte.
Lass uns ein Beispiel nehmen: Es gibt Christen, die den Wehrdienst verweigern, weil sie ekannt haben, dass Gott den Krieg nicht will und weil sie nicht töten wollen.
Ihnen wird entgengehalten, im Krieg jemanden zu töten, sei kein orf, und der Staat habe diese Art es Tötens durch sein Recht sanktioniert, gebilligt, geboten.
Dem halten sie, und zwar zu Recht, entgegen: Der Staat kann niemandem das Recht zu töten geben, wenn das Gewissen dagegen steht. Das hat auch schon fast wörtlich Luther auf dem Reichstag zu Worms gesagt: Dass es nicht gut sei, gegen das Gewissen zu handeln.
Es mag sich ein Christ in gewissen Situationen bereitfinden, gegen sein Gewissen und gegen das Gebot Gottes Schuld auf sich zu nehmen.
(Bonhoeffers Bereitschaft zum Tyrannenmord wäre ein Beispiel dafür).
Er kann sich nun aber nicht auf irgendeinen rechtfertigenden Notstand berufen, denn er handelt ja eigentlich gegen sein Gewissen und ganz gewiss gegen Gottes Gebot, wie er es immer verstanden hat.
Da bleibt ihm nichts als dasVertrauen auf Gottes Vergebung und Gnade. Oder, um es noch schärfer und so richtig lutherisch zu sagen: Er hat das Todesurteil Gottes verdient und hat sich das Gericht auf den Hals gezogen und hat keine Entschuldigung, sondern nur ein mögliches Bekenntnis: Schuldig!
Den wird Gott rechtfertigen (Übrigens: „Rechtfertigen“ ist ein Begriff aus den Peinlichen Halsgerichtsordnung Karls V. von 1532 und bedeutet: das Todesurteil vollstrecken. Das Todesurteilüber den Menschen ist also schon gefällt, denn er hat ja keine andere Möglichkeit, als sich schuldig zu bekennen und das Urteil als verdient anzuerkennen).
Und nun hat Luther diesem Begriff eine neue Bedeutung verliehen: Der eigentlich schon hingerichtete Mensch, an dem das Urteil vollstreckt woden ist, wird begnadigt.
Das nennt Bonhoeffer die teure Gnade gegenüber der „billgen Gnade“, auf die der Mensch hofft un auf die er einen Anspruch zu haben meint.
Oder kurz zusammengefasst: Ein evangelisches Gewissen steht immer für sich selbst und steht allein vor Gott. Aber es ist nicht einsam, denn es hat Christus an der Seite. Ich weiß, das klingt jetzt erbaulich. Aber das soll es auch.
Gruß - Rolf
… bei der wir die
Gewissensfreiheit eines Abgeordneten zum schützenswerten Gut
erklären …
Ein im Sinne des Ausgangsposters „Irrendes Gewissen“ kann es
nach protest. Theologie m.V.n. nicht geben, höchstens ein
nicht funktionierendes.
Hallo Taju,
diese Aussage ist aber so nicht nachvollziehbar.
Ein „funktionierendes“ Gewissen müßte dann bei allen bei denen es eben
funktioniert das gleiche Ergebnis bewirken - ein freies Gewissen wäre
damit überflüssig weil es ja kein irrendes Gewissen geben kann .
Keine Zulässigkeit freier Gewissensentscheidungen von Abgeordneten.
Erst die Funktion der Gewissen (nach welchen Kriterien auch immer)
überprüfen !
Freies Gewissen, Gewissensfreiheit, impliziert zwangsläufig die
Möglichkeit des Irrtums.
Ein irrendes Gewissen kann sehr wohl funktionieren.
Ein funktionierendes Gewissen kann sehr wohl irren.
Weitergehende Erläuterungen und Beispiele brauch ich Dir hier wohl
nicht zu geben, das bringst Du selbst.
(oder müßten wir die Begriffe „irren“ und „nicht funktionieren“ und
„Gewissen“ erst definieren)
Gruß VIKTOR
Hallo,
Du hast völlig recht, das man erst einmal genau definieren müsste.
Aber es sollte völlig sein, dass man bei Anwendung eines „freien Gewisens“ durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann.
Wenn ich nun davon ausgehe, dass jeder Mensch als Geschöpf Gottes ein Gewissen hat, dann bedeutet das ja erst einmal die elementare Anerkennung z.B. des Lebensrechts eines jeden. Politisch könnte ich das unterschiedlich füllen, sozialistisch oder neoliberal, aber der Grundwert bleibt der Gleiche. Das Gewissen geschult an Gottes Geboten würde weitere Grundhaltungen implizieren (Goldene Regel). Wenn ich die Goldene REgel breche, irrt mein Gewissen nicht, ich schalte es aber wohl aus, wohl, was wir gemeinhin als skrupellos bezeichnen.
Bei einem Abgeordneten würden wir es wohl euphemistisch „opportunistisch“ nennen, was aber eben auch nicht heißt, er habe kein GEwissen, andere Interessen waren aber stärker als jenes.
Viel interessanter wäre die Frage, ob wir nun von einem irrenden oder nicht funktionierenden Gewissen ausgehen, ob die naturrechtliche Redeweise vom Gewissen in einer multireligiösen Umwelt überhaupt noch taugt…
Aber ich habe ja schon deutlich gemacht, dass man in dieser FRage weiter recherchieren müsste. Andererseits: Von einem irrenden Gewissen zu reden würde ja ein recht willkürliches Verständnis desselben voraussetzen, womit Gewissensfreiheit auch nicht mehr schützenswert wäre…
Grüße
Taju