Gewissenfrage Kostenvoranschlag Maler

Guten Tag,

unser Haus wurde vor einigen Wochen mit Graffiti beschmiert. Zum Glück ist das in der Wohngebäudeversicherung mit drin. Also Maler angerufen, Kostenvoranschlag gemacht und eingereicht. Wurde auch problemlos akzeptiert. Veranschlagt waren 20 Std Arbeit. Gearbeitet haben die aber letztlich nur 4 bis 5 Stunden. Angeblich hat er sich beim KV leicht verschätzt. Durch die Blume gesprochen hat er aber extra zu viel angesetzt, da ich von vorneherein mitgeteilt habe, dass das über die Versicherung läuft. Es wiederstrebt mir, das so an die Versicherung weiterzugeben. Da will sich einer ganz klar auf Kosten der Versicherung bereichern! Meine Frage: Muss ich mich an den KV halten, den ich so angenommen habe oder kann ich fordern, dass die richtigen Zeiten abgerechnet werden? Soll ich das eigentlich der Versicherung mitteilen?

hallo carlos,

ein kostenvoranschlag ist keine endrechnung, sondern so etwas wie eine „qualifizierte schätzung“, was ein auftrag denn voraussichtlich kosten würde. so ein kostenvorschlag kann und darf innerhalb gewisser grenzen durchaus nach oben oder unten abweichen.

würde ich von einem maler einen kostenvoranschlag bekommen, der weit über der endabrechnung läge, dann wäre klar, was zu tun wäre:

der versicherung müßte selbstredend die endabrechnung zur begleichung bzw. inanspruchnahme der versicherung vorgelegt werden; der kostenvoranschlag würde damit automatisch seine „vorläufige gültigkeit“ verlieren.
alles andere nämlich wäre versicherungsbetrug, und an einem solchen würde ich mich nicht beteiligen wollen.

gruß, boris