Gewissenskonflikt

Hallo
habe bei ebay auf eine Automatikuhr - beidseitig Glas - geboten. Dargestellt war nur die Frontseite.

Verkaufstext: „Getragene Automatikuhr Ziffernanzeige ist unter dem Glas.Das Uhrwerk ist beiseitigt zu sehen. Uhr geht genau aber ohne Armband“

Ersteigert für 5 Euro zzgl. 4,10 Euro P&amp:stuck_out_tongue_winking_eye:.
Bei Erhalt der Ware stellte ich fest, dass es sich hierbei nicht um eine Automatikuhr handelt, sondern um eine Uhr mit Handaufzug.
Geliefert wurde im alten Luftpolsterumschlag mit überklebten Adressdaten. Porto 1.44 Euro. Die Uhr war zudem auf der nicht dargestellten Rückseite extrem „versifft“. Die Goldfarbe ist unten zu 2/3 abgescheuert, auf der Oberseite leicht abgetragen.

Dies war für mich ein Grund für eine negative Bewertung wie folgt:
"Beschreibung entspricht nicht der erhaltenen Ware keine Automatikuhr nur manuell "

Vom Verkäufer erhielt ich zwei E-Mails mit dem Anliegen, meine Bewertung zu „dividieren“. (meinte wohl revidieren)mit der Begründung, er wolle Powerseller werden.

Ausserdem erhielt ich einen Telefonanruf - hat mein Mann entgegengenommen und beantwortet. Wieder die gleiche Ansage …Powerseller…

Eben sah ich, dass mir via ebay ein Formular gemailt wurde, mit der Bitte meine Bewertung zurück zu ziehen. Dafür habe ich 30 Tage Zeit.

Was sagt ihr dazu ?

Da ich nicht hundertprozentig öffentlich anschwärzen möchte, nenne ich hier keine Artikelnummer. Die gebe ich aber gern per privaten E-Mail bekannt.

Gruß Kermit

Hallo!

Ich würde bei der Bewertung bleiben.

Als Powerseller muss man 98% positive Bewertungen haben und daher besteht diese Hürde zurecht, schließlich ist das ja eine Art Qualitätssiegel. Am besten gar nicht mehr reagieren. Vielleicht sich noch bei eBay über den Menschen beschweren.

Andere Möglichkeit: Du willst die Uhr nicht haben. Dann schlage ihm vor, dass du sie ihm unfrei bzw. auf seine Kosten zurückschickst, nachdem er eine Rücküberweisung des kompletten Betrages veranlasst hat - dann erst nimmst du die Bewertung zurück. Vorher aber nicht. Überweist er zu spät, hat er eben Pech.

Grüße
Manor

Hi Manor,
Danke.
Habe auch schon daran gedacht und den Originalumschlag für diesen Zweck aufbewahrt.

Kermit

Hi

Habe auch schon daran gedacht und den Originalumschlag für
diesen Zweck aufbewahrt.

Neben der (bestimmt absichtlichen) Vorenthaltung von Sachmängeln in der Auktionsbeschreibung kommt ja noch Schwindel bei den Lieferkosten dazu (ist gegen die AGBs).
Sowas würd ich auch immer in die Bewertung miteinbeziehen. Also anstatt löschen, erweitern :wink:

Sowas will doch keiner als Powerseller. Nichtmal eBay.

MfG
Lilly

Dies war für mich ein Grund für eine negative Bewertung wie
folgt:
"Beschreibung entspricht nicht der erhaltenen Ware keine
Automatikuhr nur manuell "

Hast Du den VK denn wenigstens VOR Bewertungsabgabe mal angeschrieben und den Sachverhalt mitgeteilt?

Hallo!

Hast Du den VK denn wenigstens VOR Bewertungsabgabe mal
angeschrieben und den Sachverhalt mitgeteilt?

Beantwortet das in irgendeiner Weise die Frage?

Grüße
Manor

Hallo,

einige Gedanken dazu:

  • der Verkäufer hat Dir Sachmängel verschwiegen bzw. die Ware hatte nicht den beschriebenen Zustand/die beschriebenen Eigenschaften -> das ist ein eindeutiger Fehler des Verkäufers
  • falls Du den Verkäufer ohne Rücksprache oder Reklamation negativ bewertet hast, ist das zwar nicht strafbar, aber sehr schlechter Stil und bei ebay sehr ungern gesehen
  • der Verkäufer versucht nun, Dich zur Rücknahme Deiner Bewertung zu nötigen -> das ist natürlich völlig daneben

Fazit:

  • wenn die Bewertung berechtigt ist, nimm sie nicht zurück! Im schlimmsten Falle bekommst Du eine Rachebewertung vom Verkäufer, die Du dann sachlich kommentieren kannst und mit Stolz tragen solltest :wink:
  • solltest Du Dich vom VK ernsthaft belästigt fühlen, zögere nicht, ihn bei ebay zu melden
  • abgesehen davon, dass Dein VK offensichtlich im Unrecht ist, sollte man vor einer schlechten Bewertung immer den Handelspartner kontaktieren und ihm die Chance zur Nachbesserung geben

Gruß,

Myriam

Beantwortet das in irgendeiner Weise die Frage?

Es geht darum daß man wenn man einen Mängel an der gekauften Ware feststellt sich zuerst beim Verkäufer meldet und nicht gleich eine negative Bewertung abgibt. Ebay weist im Übrigen bei der Bewertungsabgabe auch darauf hin. Und genau aus diesem Grund hat der Vk wohl um Klärung der neg. BW gebeten.

Zudem war die Frage des TE lediglich was die Leser hier dazu meinen.

Gruß,
Mandy

1 „Gefällt mir“

Hallo erstmal!

Beantwortet das in irgendeiner Weise die Frage?

Es geht darum daß man wenn man einen Mängel an der gekauften
Ware feststellt sich zuerst beim Verkäufer meldet und nicht
gleich eine negative Bewertung abgibt.

Nein. Es geht darum, ob jemand eine negative Bewertung, die zu Recht vergeben worden ist, aus Gewissensgründen zurücknehmen soll oder nicht. Von dem, über was du schreibst, steht nichts in dem Text und hat auch nicht mit der Fragestellung zu tun: „Eben sah ich, dass mir via ebay ein Formular gemailt wurde, mit der Bitte meine Bewertung zurück zu ziehen. Dafür habe ich 30 Tage Zeit. Was sagt ihr dazu ?“ steht da. Daher ist die Fragestellung: „Soll sie ihre Bewertung beibehalten oder wie gewünscht revidieren?“

Ebay weist im Übrigen
bei der Bewertungsabgabe auch darauf hin. Und genau aus diesem
Grund hat der Vk wohl um Klärung der neg. BW gebeten.

Falsch, er hat um LÖSCHUNG der Bewertung, nicht um Klärung gebeten. Himmelweiter Unterschied! Klärungen erzielt man nicht mit dem Versenden von eBay-Formularen, welche auf die Zurücknahme einer Bewertung abzielen!

Er will ja Powerseller werden und da passte ihn die - zu Recht - vergebene Bewertung nicht, da er:

  • in der Beschreibung nicht den wahren Zustand beschrieben hat
  • falsche Aussagen über die Funktionsweise der Uhr angegeben hat
  • überhöhte Portokosten verlangt hat (1,44 EUR zahlen und 4,10 EUR verlangen und dabei noch Recycling von Umschlägen betreiben)
    Was gibt es da noch groß zu klären? Die Uhr ist nicht wie beschrieben und die Portokosten sind erhöht (auch wenn dies nicht im Bewertungstext eingegangen ist, das war auch sicherlich ein Mitgrund für die Bewertung). Was kann man da noch groß am Telefon klären? Was soll da unklar sein, als dass da etwas geklärt werden muss?

Man kann einen Deal vereinbaren: Preisnachlass oder Wandelung. Aber das beantwortet schon die Frage, welche Möglichkeiten man hat, wenn man die Bewertung zurückziehen möchte. Das ist ein Schritt weiter. Generell ist die Frage (siehe auch Titel: „Gewissenskonflikt“), ob man es mit seinem Gewissen ausmachen kann, anderen eine Bewertung zu geben, die zwar gerechtfertigt ist, aber dem anderen Nachteile bringt. Anders herum: Kann jemand von anderen verlangen, den Mist, den er gebaut hat, unter den Teppich kehren zu lassen, nur damit er weitere Vorteile genießt, anderen aber Nachteile bringt? Will er etwa gewerblich andere betrügen (die zugesicherte Eigenschaft „Automatik“ war nicht vorhanden, arglistige Täuschung über den schlechten Zustand der Uhr)?

Zudem war die Frage des TE lediglich was die Leser hier dazu
meinen.

TE? Sorry, keine Ahnung, was die Abkürzung bedeuten soll. Außerdem bezweifle ich, dass man hier schreiben soll, was andere gerne lesen oder auch meinen (wozu dann schreiben, die wissen es ja dann sowieso!). Außerdem interessiert das gar nicht, weil es in keinster Weise bei dem Problem weiter hilft.

Aber leider ist es ja hier modern geworden, nicht mehr inhaltlich auf die Fragen einzugehen sondern auf irgendwelche andere Dinge, die damit entfernt was zu tun haben, seinen Senf abgeben zu müssen.

Grüße
Manor

PS.:
Deine Beiträge wären auch viel höflicher, wenn du die Konvention von Grußformel beachten würdest.

1 „Gefällt mir“

Nein. Es geht darum, ob jemand eine negative Bewertung, die zu
Recht vergeben worden ist, aus Gewissensgründen zurücknehmen
soll oder nicht.

Fakt ist daß der TE (Threaderöffner) einfach so eine negative Bewertung abgegeben hat ohne sich vorher beim Verkäufer zu melden, so liest es sich im Eingangsposting. Wenn das jeder so bei Ebay machen würde, wo kämen wir denn dahin? Man versucht erst eine Sache zu klären, und gibt dann eine Bewertung über den vollzogenen Kauf ab.

Klärungen erzielt man nicht
mit dem Versenden von eBay-Formularen, welche auf die
Zurücknahme einer Bewertung abzielen!

Klärungen erzielt man auch nicht indem man erstmal ohne Email an den Verkäufer einfach so eine negative Bewertung abgibt.

Er will ja Powerseller werden und da passte ihm die - zu Recht

  • vergebene Bewertung nicht,

Gibst Du auch gleich eine neg. Bewertung ab ohne den VK zu kontaktieren wenn Du fehlerhafte Ware bekommst?

da er:

  • in der Beschreibung nicht den wahren Zustand beschrieben hat
  • falsche Aussagen über die Funktionsweise der Uhr angegeben
    hat

Er kann die Mangel arglistig verschwiegen haben. Dazu bedarf es aber einer Beweisführung. Zudem hätte der Käufer sofort nach Erhalt die Ware reklamieren sollen. Angesichts der Fakten muss der VK die Ware zurücknehmen, ohne wenn und aber. Dennoch wurde es vorgezogen erstmal negativ zu bewerten ohne vorige Klärung.

  • überhöhte Portokosten verlangt hat (1,44 EUR zahlen und 4,10
    EUR verlangen und dabei noch Recycling von Umschlägen
    betreiben)

Das ist wieder ein ganz anderes Thema. Die Versandkosten bestehen nicht nur aus reinen Portokosten der Post.

Man kann einen Deal vereinbaren: Preisnachlass oder Wandelung.

Wie ich oben schon schrieb, wenn der Vk gewerblich handelt, hätte der Käufer gleich nach Erhalt der Ware reklamieren können - natürlich zu recht. Und der Vk hätte sämtliche Kosten zurückerstatten müssen.

Aber leider ist es ja hier modern geworden, nicht mehr
inhaltlich auf die Fragen einzugehen sondern auf irgendwelche
andere Dinge, die damit entfernt was zu tun haben, seinen Senf
abgeben zu müssen.

Das ist ja wohl grundsätzlich falsch. Wie ich schon erläutert habe ist es sehr wohl von Bedeutung ob man fehlerhafte Ware vor Bewertungsabgabe reklamiert oder nicht. Nicht umsonst schreibt Ebay

Falls Sie mit der Transaktion in irgendeiner Hinsicht unzufrieden sind, sollten Sie die Angelegenheit zunächst mit dem Verkäufer diskutieren, bevor Sie eine Bewertung abgeben.

Deine Beiträge wären auch viel höflicher, wenn du die
Konvention von Grußformel beachten würdest.

Ich denke jeder handhabt das so wie er es für richtig hält. Ob ich nun mit „Hallo“ beginne oder gleich zum Sachverhalt komme, ist für die Lösung eines Sachverhalts völlig nebensächlich.

Gruß,
Mandy

1 „Gefällt mir“

Kein Grund für Gewissenskonflikt!
Hallo Kermit,
bleib bei Deiner negativen Beurteilung, ob Du den Typ davor nochmal kontaktiert hast, oder nicht. Ich gehe davon aus, dass er das, was er da getan hat, vorsätzlich getan hat und dann gibt es nix zu diskutieren! Wenn Du nachgibst, wird er diese Masche immer wieder probieren.
Genau diese Typen sind es meiner Meinung nach, die zum zunehmend miesen Ruf von Ebay beitragen!
Eine Nachbesserung ändert nichts daran, dass er in mehrfacher Hinsicht vorsätzlich Mist gebaut hat. Man kann schließlich auch nicht in einen Laden gehen, dort einen Diebstahl begehen und erwarten, dass man, falls man dabei erwischt wird, das Diebesgut einfach wieder ins Regal zurücklegen kann, um alles ungeschehen zu machen.
Gruß
Jens

Kleiner Einwand
Hi,

Neben der (bestimmt absichtlichen) Vorenthaltung von
Sachmängeln in der Auktionsbeschreibung kommt ja noch
Schwindel bei den Lieferkosten dazu (ist gegen die AGBs).

Moment! Schwindel wäre es nur, wenn er in der Beschreibung schreibt: Päckchenversand bei 4,10€ Porto. Steht die Versandart nicht drin, kann die evtl. Differenz auch für Verpackung genommen werden. Ist hier natürlich mit 2,66€ ziemlich happig, aber kein Schwindel.

Würde ich aber auch in die Bewertung einfließen lassen, á la „Sehr hohe Verpackungskosten“.

Zum TE:
Selbstverständlich kannst Du aufgrund der falschen Beschreibung (Automatikuhr) auch ohne Händlerstatus eine Rücknahme verlangen. Nur das wird wohl jetzt, nachdem sich die Fronten offensichtlich verhärtet haben (auch durch die neg. Bewertung), nichts mehr werden.

MfG
Julia

He, Ihr beiden,
nun streitet doch nicht. Mir wurde geholfen. Das reicht doch.
Ich danke für die Unterstützung und die Ratschläge.

Ein netter Gruss
Kermit

Einmisch
Hallo,

es gibt mit Sicherheit einiges zwischen Käufer und Verkäufer zu klären, bevor man eine Bewertung abgibt. Z.B. können so Mißverständnisse geklärt werden.
Allerdings gibt es doch Situationen, wo der Verkäufer offensichtlich unwahre Angaben macht. Und das ist der Punkt, wo es nichts zu klären gibt.
Wenn ich bei Ebay etwas ersteigere, gehe ich erstmal davon aus, das die Ware den Beschreibungen auch entspricht. Es ist ein Vertrauensvorschuss meinerseits, denn schliesslich bekommt der Verkäufer von mir Geld, ohne das ich sicher sein kann, das die Ware ok ist.
Werde ich nun offensichtlich übers Ohr gehauen, bedarf es nicht der Klärung vor der Bewertung. Er bekommt von mir eine Negative. Alles andere , z.B. wie ich mein Geld zurückerhalte, wird hinterher geklärt.
Auch wenn es Ebay so vorschlägt, erst Absprache, dann Bewertung, heisst das nicht, das ich es für richtig halten muß und auch so handel.

Gruß
roland

Hallo!

es gibt mit Sicherheit einiges zwischen Käufer und Verkäufer
zu klären, bevor man eine Bewertung abgibt. Z.B. können so
Mißverständnisse geklärt werden.
Allerdings gibt es doch Situationen, wo der Verkäufer
offensichtlich unwahre Angaben macht. Und das ist der Punkt,
wo es nichts zu klären gibt.

Das sehe ich auch so. Wenn eine Sache nicht passt, dann kann man das klären. Wenn aber, wie in diesem Fall, drei Dinge nicht passen (Beschreibung, Porto und Zustand), dann gibt es nicht mehr viel (eigentlich nichts mehr) zu klären. Also: Ich bin genau deiner Meinung! Schön, dass das jemand auch so sieht! :smile:

Wenn ich bei Ebay etwas ersteigere, gehe ich erstmal davon
aus, das die Ware den Beschreibungen auch entspricht. Es ist
ein Vertrauensvorschuss meinerseits, denn schliesslich bekommt
der Verkäufer von mir Geld, ohne das ich sicher sein kann, das
die Ware ok ist.
Werde ich nun offensichtlich übers Ohr gehauen, bedarf es
nicht der Klärung vor der Bewertung. Er bekommt von mir eine
Negative. Alles andere , z.B. wie ich mein Geld zurückerhalte,
wird hinterher geklärt.

Genauso und nicht anders!

Auch wenn es Ebay so vorschlägt, erst Absprache, dann
Bewertung, heisst das nicht, das ich es für richtig halten muß
und auch so handel.

Eben, das sind ja keine Vorschriften, sondern Empfehlungen. Und außerdem, wenn man nichts zu klären hat, kann man auch nicht der eBay-Empfehlung folgen und die Sache zu klären versuchen. In dem Fall war es klar, dass da jemand bescheißen wollte.

Viele Grüße und unendliche Freude, dass jemand in dieser Beziehung auch so denkt wie ich :smile:
Manor

Hallo!

Neben der (bestimmt absichtlichen) Vorenthaltung von
Sachmängeln in der Auktionsbeschreibung kommt ja noch
Schwindel bei den Lieferkosten dazu (ist gegen die AGBs).

Moment! Schwindel wäre es nur, wenn er in der Beschreibung
schreibt: Päckchenversand bei 4,10? Porto. Steht die
Versandart nicht drin, kann die evtl. Differenz auch für
Verpackung genommen werden. Ist hier natürlich mit 2,66?
ziemlich happig, aber kein Schwindel.

In diesem Fall hat er aber das nicht für die Verpackung hergenommen, sondern einen Umschlag ein zweites Mal verwendet. Von daher ist das schon ein Schwindel.

Würde ich aber auch in die Bewertung einfließen lassen, á la
„Sehr hohe Verpackungskosten“.

Leider hat man nicht genug Zeichen, um all die Mankos dieser Auktion zu beschreiben :smile:

Zum TE:
Selbstverständlich kannst Du aufgrund der falschen
Beschreibung (Automatikuhr) auch ohne Händlerstatus eine
Rücknahme verlangen. Nur das wird wohl jetzt, nachdem sich die
Fronten offensichtlich verhärtet haben (auch durch die neg.
Bewertung), nichts mehr werden.

Ich denke schon, da zum einen zugesicherte Eigenschaften (Automatik) fehlen und über den tatsächlichen Zustand getäuscht worden ist (auf dem Foto kann man nicht erkennen, dass 2/3 des Goldes abgenutzt ist). Damit hat man nach BGB Rechtsansprüche, unter anderem auch das Recht auf Schadensersatz.

Grüße
Manor

kurz die Selbstbeweihräucherung unterbrech

Das sehe ich auch so. Wenn eine Sache nicht passt, dann kann
man das klären. Wenn aber, wie in diesem Fall, drei Dinge
nicht passen (Beschreibung, Porto und Zustand), dann gibt es
nicht mehr viel (eigentlich nichts mehr) zu klären. Also: Ich
bin genau deiner Meinung! Schön, dass das jemand auch so
sieht! :smile:

Es ist ja schön, dass auch jemand Deiner Meinung ist. Warum Du da so vehement einsteigst ist mir ein Rätsel.

Letztendlich ist diese Vorgehensweise einfach taktisch sehr unklug. Bei einem so preiswerten Artikel ist die Bewertung das einzige „Druckmittel“ für den Käufer, denn kein VK wird ernsthaft glauben, dass der Käufer wegen 5 EUR einen Anwalt beauftragt. Wenn ich also möchte, dass der VK nachbessert (am Produkt oder am Preis), ist es keine schlechte Sache, die Bewertung zurückzuhalten.

Selbstverständlich hat der beschriebene VK Mist gebaut und hat seine negative Bewertung auf jeden Fall verdient. So sitzt der Käufer aber auf der Schrottuhr, ist sein Geld los und wird auch noch belästigt. Das hätte man durch einen Dialog vorher vielleicht vermeiden können.

Die Portogeschichte sehe ich nicht so eng (und ebay auch nicht, solange es im Rahmen bleibt). Falls da nicht jemand für 12 EUR im Brief versendet, wird Deine Beschwerde ungehört bleiben.

Wenn die Kosten für Porto und Verpackung bei Gebotsabgabe bekannt sind, kann man sich nachher nicht beschweren. Das ist unschön, ist aber bei ebay einfach so. Wem das nicht passt, der braucht bei den entsprechenden Auktionen ja nicht zu bieten. Ich nehme immer nur das reine Porto, manchmal ein paar Cent für Verpackung, wenn ich neue gefütterte Umschläge oder Bubblewrap kaufen muss, aber ein gewerblicher Händler ist kein Wohlfahrtsinstitut.

Gruß,

Myriam

Das sehe ich auch so. Wenn eine Sache nicht passt, dann kann
man das klären. Wenn aber, wie in diesem Fall, drei Dinge
nicht passen (Beschreibung, Porto und Zustand), dann gibt es
nicht mehr viel (eigentlich nichts mehr) zu klären. Also: Ich
bin genau deiner Meinung! Schön, dass das jemand auch so
sieht! :smile:

Es ist ja schön, dass auch jemand Deiner Meinung ist.

Gell, finde ich auch. Ich werde mal nicht als jemand hingestellt, der dumm, minderbemittelt, schwachsinnig, Böses wollend, Menschlichkeit absprechend, Rechtssystem abschaffend, diktatorisch, einfach nur beleidigt oder wie in diesem Fall selbstbeweihräuchernd ist (bin gespannt, was noch alles dazu kommt). Es ist einfach nur mal jemand meiner Meinung. So daneben liege ich dann mit meiner Einstellung nicht. DAS war mir auch deinen Spott wert.

Warum Du
da so vehement einsteigst ist mir ein Rätsel.

Weil es mich nervt, dass Leute die Anfragen nicht beantworten sondern sich über Sachen auslassen, die nicht oder nicht mehr hilfreich sind, da sie nicht oder nicht mehr zur Option stehen. Sicherlich kann man darauf hinweisen, dass man es auch anders hätte anpacken können, allerdings sollte das nicht die einzige „Hilfestellung“ darstellen.

Bringt zwar wahrscheinlich nichts, die Leute werden weiterhin nicht die eigentliche Frage beantworten und am Problem ansetzen, aber wenigstens habe ich es mal versucht. :smile:

Letztendlich ist diese Vorgehensweise einfach taktisch sehr
unklug. Bei einem so preiswerten Artikel ist die Bewertung das
einzige „Druckmittel“ für den Käufer, denn kein VK wird
ernsthaft glauben, dass der Käufer wegen 5 EUR einen Anwalt
beauftragt. Wenn ich also möchte, dass der VK nachbessert (am
Produkt oder am Preis), ist es keine schlechte Sache, die
Bewertung zurückzuhalten.

Und nun hat Kermit noch das Druckmittel, die Bewertung wieder zurückzunehmen. So hat der VK gleich mal den Schreck bekommen, dass es auch Leute gibt, die gleich auf Beschiss reagieren und nicht erst noch groß herumsülzen.

Selbstverständlich hat der beschriebene VK Mist gebaut und hat
seine negative Bewertung auf jeden Fall verdient. So sitzt der
Käufer aber auf der Schrottuhr, ist sein Geld los und wird
auch noch belästigt. Das hätte man durch einen Dialog vorher
vielleicht vermeiden können.

Und wenn der Dialog nichts gebracht hätte, weil der VK dann einfach auch nur gedroht hätte, seinerseits schlecht zu bewerten?

Die Portogeschichte sehe ich nicht so eng (und ebay auch
nicht, solange es im Rahmen bleibt). Falls da nicht jemand für
12 EUR im Brief versendet, wird Deine Beschwerde ungehört
bleiben.

eBay interessiert sich doch sowieso nur für’s Geld. Mit Problemen wollen die eh nichts am Hut haben.

Wenn die Kosten für Porto und Verpackung bei Gebotsabgabe
bekannt sind, kann man sich nachher nicht beschweren.

Allerdings kann man von der Höhe des Betrages auf eine Versandart schließen. Und EUR 4,10 kostet „rein zufällig“ ein Päckchen bis 2kg (bei der Deutschen Post AG).

Das ist
unschön, ist aber bei ebay einfach so.

Bei eBay ist vieles unschön, leider gibt es ja keine Alternativen. Da muss man dann eben eBay als kleineres Übel hinnehmen. Das größere Übel wäre ja dann der Verzicht auf Ware.

Wem das nicht passt,
der braucht bei den entsprechenden Auktionen ja nicht zu
bieten. Ich nehme immer nur das reine Porto, manchmal ein paar
Cent für Verpackung, wenn ich neue gefütterte Umschläge oder
Bubblewrap kaufen muss, aber ein gewerblicher Händler ist kein
Wohlfahrtsinstitut.

Wer hat denn das auch behauptet? Ich war das jedenfalls nicht. Und zum dritten oder vierten Mal weise ich darauf hin, dass dieser VK bei dieser Auktion keinen Geldaufwand für die Verpackung hatte. Aus diesem Grund sollte er auch nichts dafür verlangen, das wäre nur fair und ehrlich. Aber damit hapert es ja leider nicht nur in dieser Beziehung bei diesem VK.

Grüße
Manor

Gell, finde ich auch. Ich werde mal nicht als jemand
hingestellt, der dumm, minderbemittelt, schwachsinnig, Böses
wollend, Menschlichkeit absprechend, Rechtssystem abschaffend,
diktatorisch, einfach nur beleidigt oder wie in diesem Fall
selbstbeweihräuchernd ist (bin gespannt, was noch alles dazu
kommt).

Probleme aus anderen Brettern muss man hier nicht auch noch hinbringen … mir ist nur Dein aggressiver Ton im Anfangsposting aufgestoßen, so a la „Du wagst es, den Fragesteller darauf hinzuweisen, dass er zu früh bewertet hat? Das war nicht gefragt!!!“

Und nun hat Kermit noch das Druckmittel, die Bewertung wieder
zurückzunehmen. So hat der VK gleich mal den Schreck bekommen,
dass es auch Leute gibt, die gleich auf Beschiss reagieren und
nicht erst noch groß herumsülzen.

Nicht wirklich. Bewertungen können nur in beiderseitigem Einvernehmen gelöscht werden. Eine evtl. positive BW, die Kermit (wegen schneller Zahlung z.B.) bereits erhalten hätte wäre somit futsch. Ein eindeutiger Nachteil für den Käufer.

Und wenn der Dialog nichts gebracht hätte, weil der VK dann
einfach auch nur gedroht hätte, seinerseits schlecht zu
bewerten?

Dann hätte Kermit ja immer noch schlecht bewerten können, die Möglichkeit bleibt ja bestehen.

Allerdings kann man von der Höhe des Betrages auf eine
Versandart schließen. Und EUR 4,10 kostet „rein zufällig“ ein
Päckchen bis 2kg (bei der Deutschen Post AG).

Das ist leider ein Fehlschluß. Du machst das so, ich auch, aber 1000 andere nicht und wenn nichts entsprechendes in der Auktionsbeschreibung steht … usw. Abgesehen davon hat der Käufer keinen Vorteil davon, wenn man als Päckchen anstatt als Brief sendet.

Und zum dritten oder vierten Mal weise ich darauf hin, dass
dieser VK bei dieser Auktion keinen Geldaufwand für die
Verpackung hatte. Aus diesem Grund sollte er auch nichts dafür
verlangen, das wäre nur fair und ehrlich. Aber damit hapert es
ja leider nicht nur in dieser Beziehung bei diesem VK.

Wie schon erwähnt: steht in der Auktion „Versand&Verpackung EUR 4,10“ und das Teil kommt als Brief, hat der Verkäufer sich NICHTS vorzuwerfen. Steht dort „Versand als Päckchen für 4,10“ dann schon. Ich finde das auch nicht fair, mache es selbst auch nicht, aber so ist es nunmal.

Gruß,

Myriam

Hallo,

Die Portogeschichte sehe ich nicht so eng (und ebay auch
nicht, solange es im Rahmen bleibt). Falls da nicht jemand für
12 EUR im Brief versendet, wird Deine Beschwerde ungehört
bleiben.

das sehe ich auch so. Wenn mir das Porto zu hoch erscheint, biete ich auf diesen Artikel eben nicht.

Und zu deinen anderen Ausführungen, wenn jemand für 5€ die Käufer anlügt, soll er mit dem Geld glücklich werden und dafür eine schlechte Bewertung in Kauf nehmen. Hat er mehrere von den Dingern, wird wohl kein klardenkender Mensch noch etwas bei ihm kaufen.

Gruß
roland