Ich bin seit 2010 in Deutschland als angestellter Arzt tätig. Ich komme aus Lybien. Nun bin ich an meiner Steuererklärung dran und weiß nicht genau welche Veranlagung ich wählen soll.
Ich bin verheiratet seit 1998, meine Ehefrau hat in 2010 und 2011 ihren Wohnsitz weiterhin in Lybien gehabt, war aber insgesamt mit den Kindern mehr als 6 Monate pro Jahr in Deutschland. Jedoch nicht am Stück.
Kann ich die Zusammenveranlagung wählen? Oder muss ich mich einzeln verasnlagen?
benötige ich irgendwelche nachweise dafür?
in 2010 und 2011 bin ich übrigens unter der steuerklasse 1 geführt…
sehr schwierig das hier so zu beantworten.
Es wäre zu klären, ob die Ehefrau hier in D gemeldet war, ob es denn Einkünfte in Lybien gibt, wenn ja dann wieviel, etc.
Da Libyen nicht zur EU gehört, würde ich aus dem Bauch heraus sagen, dass eine Zusammenveranlagung nicht möglich ist. Aber das ist ohne Gewähr.
Bei dieser Konstellation empfehle ich aber einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein aufzusuchen.
Hallo,
das kann so in einfachen Sätzen nicht beantwortet werden.
Nehmen Sie bitte unbedingt fachliche Hilfe ( Lohnsteuerhilfeverein doer Steuerberater ) in Anspruch !
Gruß
Dieter
Hallo,
Zusammenveranlagung ist möglich, wenn die Ehefrau steuerpflichtig ist - nämlich zusammen veranlagt oder einzeln als Wahl EStG 26.
Die Ehefrau ist aber nicht steuerpflichtig, weil sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland (D) hat und, wie ich annehme, bei ihren gelegentlichen Aufenthalten in D auch kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt EStG 1.
Die Steuerklasse 1 weist auch darauf hin, dass Du zwar als verheiratet geführt wirst, aber für Ehemann/Ehefrau die Voraussetzungen für Steuerklasse 3 nicht erfüllt sind EStg 33, nämlich zwar verheiratet aber nicht beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.
Zusammenveranlagung hat dann Vorteile, wenn beide steuerpflichtiges Einkommen erzielen.
Du solltest dich um die Steuerklasse 3 bemühen.Damit wird wohl verbunden sein, dass die Ehefrau ihren gewöhnlichen Aufenthalt in D nimmt, was mit einer Meldung beim Einwohnermeldeamt verbunden wäre. Ob sie sich dann tatsächlich mehr als die Hälfte des Jahres in D aufhält, könnte im Zweifelsfall geprüft werden.
Das ist es, was mir dazu einfällt. Schön, wenn ein Experte das gegenliest (bin ich nicht) und wenn erforderlich richtig stellt.
Gruss
apo-et-amo
Da bin ich überfragt. Im Zweifel würde ich es einfach als Zusammenveranlagung abgeben, da das m.E. steuerlich besser ist, wenn die Einkommensunterschiede recht groß sind. Dann kann sich das FA dazu äußern.
Hallo INeedAnswers,
für die Zusammenveranlagung ist die Voraussetzung, das
der Steuerpflichtige verheiratet ist und nicht dauernd
getrennt lebt. Es ist ausreichend, wenn diese Voraus-
setzung für einen Teil des Jahres vorgelegen hat. In
Ihrem Fall sind die Voraussetzungen für die Zusammenver-
anlagung gegeben. Sie benötigen für die Zusammenveran-
lagung keine Nachweise, höchstens bei einer Rückfrage
des Finanzamtes eine gültige Heiratsurkunde.
Hallo,
das kann ich leider nicht sagen. Ich würde beim Finanzamt est mal nachfragen, warum man Sie in 2010 und 2011 in Steuerklasse 1 eingeordnet hat. Sie sind doch verheiratet, da kommt entweder 3 oder 4 in Frage.
Vielleicht hat aber Ihre Frau nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, da fehlen mir zu Beurteilung zu viele Fakten - tut mir leid, wenn ich da nicht weiter helfen kann.
hallo,
wenn ich das gesetz richtig verstanden habe, kannst du die zusammenveranlagung wählen. (einkommensteuergesetz §1a). ich denke, du musst nichts nachweisen. du kannst aber auch beim finanzamt anrufen wegen der zusammenveranlagung, die sind in der regel ganz hilfsbereit.
viele grüße
maria
Voraussetzung für die Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer ist unter anderem, dass die Ehegatten zu Beginn oder im Laufe des Veranlagungszeitraums nicht dauernd getrennt leben und dass beide Ehegatten in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, d.h. dass beide ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Da dies hier nicht zutrifft ist die getrennte Veranlagugn zu wählen.
Hallo , in dieser Frage kann ich Ihnen leider nicht weiter helfen , MfG Ullrich
Hallo!
Ich bin seit 2010 in Deutschland als angestellter Arzt tätig.
Ich komme aus Lybien. Nun bin ich an meiner Steuererklärung
dran und weiß nicht genau welche Veranlagung ich wählen soll.
Ich bin verheiratet seit 1998, meine Ehefrau hat in 2010 und
2011 ihren Wohnsitz weiterhin in Lybien gehabt, war aber
insgesamt mit den Kindern mehr als 6 Monate pro Jahr in
Deutschland. Jedoch nicht am Stück.
Kann ich die Zusammenveranlagung wählen? Oder muss ich mich
einzeln verasnlagen?
benötige ich irgendwelche nachweise dafür?
in 2010 und 2011 bin ich übrigens unter der steuerklasse 1
geführt…