Hallo zusammen,
eine Person lebt bei seinen Eltern im Haushalt und ist nie ausgezogen.
Er benimmt sich nicht wie man es erwarten würde z. B. Wäsche wird nicht weggeräumt, die Wohnung wird mit Vorsatz verdreckt, es werden Sachen eingelagert und das eigentlich Zimmer was bewohnt wurde total verdreckt usw. Es gehen Leute einfach ein und aus in der gemeinsam bewohnten Wohnung womit die Eltern (auch Eigentümer der Bewohnung) nicht einverstanden sind. Eltern haben mehrfach zum Auszug aufgefordert und angedeutet, dass sonst das Schloss gewechselt wird und ein „Rausschmiss“ erfolgt. Woraufhin die Person mit Zerstörung des Hauses usw. gedroht hat. Natürlich alles ohne Zeugen. Zu Handgreiflichkeiten ist es auch gekommen, die ärztlich erfasst wurden aber ohne Zeugen.
Müssen die Eltern dieser Person dies wegen dem Gewohnheitsrecht einfach hinnehmen? Kann das nur vor Gericht geklärt werden? Was natürlich sehr teuer ist, da die Rechtschutz diese Kosten nicht übernimmt.
Vielen Dank schon mal für Antworten.
eine Person lebt bei seinen Eltern im Haushalt und ist nie ausgezogen.
Wie alt ist „die Person“ denn ?
Müssen die Eltern dieser Person dies wegen dem Gewohnheitsrecht einfach hinnehmen?
Nein (unterstellt, die Person sei kein Kind mehr).
Kann das nur vor Gericht geklärt werden?
Nein. Rausschmiß reicht.
Das „Kind“ wird in Kürze 29 Jahre alt.
Den Rausschmiss muss man allerdings alleine vornehmen, was sich aufgrund der Drohungen usw. wohl ehr schwierig gestalten.
Hallo,
was das „Kind“ da macht ist Erpressung bzw. eine Drohung, die angezeigt werden sollte!
Eltern sind nicht verpflichtet ein 29 jähriges Kind bei sich wohnen zu lassen bzw. zu ertragen!
Hallo Nadine,
solche Probleme mit erwachsenen Kindern, die noch bei den Eltern wohnen und dort „verwahrlosen“, kommen häufiger vor. Es stellt für die Eltern eine ziemlich verzwickte Lage dar, und ein Ausweg erfordert Mut. Bestenfalls hat man Unterstützung.
Den Rausschmiss muss man allerdings alleine vornehmen, was
sich aufgrund der Drohungen usw. wohl ehr schwierig gestalten.
Durch das Nachgeben der Erpressung erlangt der Sohn große Macht über die Eltern, was es ihm ermöglicht, diese weiter zu terrorisieren.
Beim Terrorisieren handelt es sich meist um die vordergründige Handlungsweise des Sohnes. Die (unbewussten) Motive dahinter sind i. d. R. nicht böswilliger Natur, sondern es geht um die Angst, sich mit dem wahren Leben zu konfrontieren. Wenn nun die Eltern den Sohn nicht rausschmeißen, wird der Sohn sich nicht mit der Realität konfrontieren. Er bleibt weiterhin in einem „geschützten Umfeld“. Dadurch wächst jedoch seine Angst vor der Realitätskonfrontation weiter an und die Maßnahmen des Sohnes, sich vor Realitätskonfrontationen schützen zu müssen, werden immer heftiger. Man sieht in diesem Fall, dass der Sohn sich jetzt schon zu einer heftigen Erpressung gezwungen sieht.
Sie sehen, der Beitrag wäre vielleich auch für das Psychologie-Brett interessant.
Viele Grüße
Hans-Peter
Vielen Dank für den Beitrag. Das ist sehr gut möglich und passt vermutlich auch sehr gut.